Aktuelles
EU-Asylpakt in Umsetzung: Größte Fremdenrechts-Novelle seit 20 Jahren
Innenminister Karner, Staatssekretär Leichtfried und Außenministerin Meinl-Reisinger stellten nationale Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Asylpakts vor. Der Entwurf befindet sich ab heute in Begutachtung.
Innenminister Gerhard Karner, Staatssekretär Jörg Leichtfried und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger erläuterten im Rahmen einer Pressekonferenz am 15. Jänner 2026 in Wien Details zum beschlossenen EU-Pakt, der noch am selben Tag in Begutachtung geschickt wurde. "Es handelt sich um die größte Novelle des Fremdenrechts seit fast 20 Jahren, die zahlreiche Verschärfungen mit sich bringt. Das Ziel dabei ist klar: Die gesamteuropäische Migrationswende " hielt Innenminister Gerhard Karner in seinem Statement fest.
"Es wird null Toleranz für straffällige Asylwerber geben. Das ist etwas was meines Erachtens notwendig ist", ergänzte Staatssekretär Jörg Leichtfried.
"Das klare Ziel der Migrationsdiplomatie ist es, Migration zu ordnen, zu steuern und Rückführungen konsequent umsetzen. Dadurch bekämpfen wir Schlepperei und können jenen Schutz bieten, die ihn tatsächlich brauchen", so Außenministerin Beate Meinl-Reisinger. "Rückführungen brauchen gesetzliche Grundlagen und Einvernehmen mit Ländern die diese Menschen aufnehmen. Alleine im letzten Jahr konnten vier Rückübernahmeabkommen verhandelt werden. Insgesamt bestehen 67 Rückübernahmekommen aus Österreich".
Österreich unternahm in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen und ging entschlossen gegen illegale Migration und die Schleppermafia vor. Damit nahm Österreich eine Vorreiterrolle auf EU-Ebene ein. Maßnahmen wie die Operation Fox zur Schleppereibekämpfung, konsequente Grenzkontrollen und das Aussetzen des Familiennachzugs haben zu einem massiven Rückgang der Asylanträge und der aufgegriffenen illegalen Migranten geführt. Um diese Entwicklungen nachhaltig absichern zu können, wird der im Jahr 2024 beschlossene EU-Asylpakt restriktiv auf nationaler Ebene umgesetzt.
Maßnahmen auf europäischer Ebene
Der Asylpakt garantiert erstmals verpflichtende beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen. Diese beinhalten ein umfassendes Screening und eine Registrierung. Verfahren werden künftig binnen zwölf Wochen abgeschlossen sein. Bei einer Negativ-Entscheidung wird unmittelbar an der Grenze ein Abschiebeverfahren durchgeführt. Bei geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit kann zudem bereits Haft während des Außengrenzverfahrens verhängt werden.
Das EU-Identifizierungssystem "EURODAC" wird zu einer umfassenden Migrationsdatenbank ausgebaut. Neben Asylwerbern werden auch illegale Fremde und Staatenlose erfasst. Die Altersgrenze für die Erfassung von biometrischen Daten wird von 14 auf sechs Jahre herabgesetzt. Gesichtsbilder und Ausweisdokumente können künftig ebenso in dieser Datenbank gespeichert werden.
Nationale Verschärfung des Asylrechts
Die internationalen Flughäfen stellen in Zukunft die einzigen EU-Außengrenzen Österreichs da. Asylverfahren an der Grenze werden daher künftig zentralisiert am Flughafen Wien-Schwechat stattfinden. Bisher konnten Antragsteller an einem bestimmten Ort im Grenzkontrollbereich oder in der Erstaufnahmestelle angehalten werden. Zusätzlich wird zu diesen Zwecken auch erstmals die Anordnung von Haft möglich sein.
Rückkehrzentren und verpflichtende Rückkehrberatung
Durch das Verhängen einer "Wohnsitzauflage" wird es künftig möglich sein, ausreisepflichtige Fremde zur Vorbereitung der Rückkehr zum Aufenthalt in Quartieren des Bundes – in sogenannten Rückkehrzentren – zu verpflichten. Die verpflichtende Rückkehrberatung wird deutlich ausgebaut.
Sanktionen im Bereich der Grundversorgung
Bestimmte Möglichkeiten der Reduktion und Entziehung von Leistungen im Rahmen der Grundversorgung finden sich bereits im geltenden Recht. Aufgrund der Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie werden diese Möglichkeiten zur Reduktion bzw. Entzug nun vollinhaltlich ausgeschöpft.
Quotierung des Familiennachzugs
Um die Systeme vor einer Überlastung zu schützen wird der Familiennachzug von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten zukünftig einer Quote unterliegen. Die erste Quote kann auch gegen Null gehen.
"Werte-Charta" und Errichtung von Rückkehrzentren
Mit einer verbindlichen Werte-Charta soll sich jeder Asylberechtigte den Grundsätzen des österreichischen Rechtsstaates verpflichtet fühlen. Ausschließlich österreichisches Recht ist die Grundlage unseres demokratischen Zusammenlebens. Österreich wird sich für eine Null-Toleranz-Politik bei straffälligen Asylwerbern bzw. -berechtigten einsetzen. Nach Verbüßung der Mindesthaft soll die restliche Haftzeit im Herkunftsland abgesessen werden.
Um die geplanten Rückkehrzentren in Drittstaaten errichten zu können, werden Gespräche mit den betroffenen Anrainerstaaten der Herkunftsländer intensiviert. Die EU-Verordnung über ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem schafft die Grundlage für solche Rückkehrzentren.