Aktuelles
Bundesregierung stoppt Familiennachzug
In der Ministerratssitzung am 12. März 2025 wurde ein sofortiger Stopp des Familiennachzugs nach Österreich beschlossen, um das System vor Überlastung zu schützen.
Österreich war in den vergangenen Jahren mit hohen Zahlen schutzsuchender Menschen – insbesondere aus Syrien und Afghanistan – konfrontiert. Die hohe Anzahl an Schutzgewährungen brachte für Österreich eine weitere große Herausforderung mit sich: den verstärkten Familiennachzug von schutzberechtigten Personen. Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen einen gravierenden Anstieg: Allein im Jahr 2023 erfolgten 9.254 Einreisen von Familienangehörigen schutzberechtigter Personen. Im Jahr 2024 waren es 7.762 Personen. In beiden Jahren war der Großteil minderjährig und schulpflichtig.
Die Aufnahmekapazitäten Österreichs und seiner Systeme sind begrenzt. Durch den enormen Zuzug sind diese Systeme bereits ausgelastet bzw. wurden die Kapazitätsgrenzen dadurch bereits überschritten. Dies wird vor allem im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich sichtbar und spürbar und würde, ohne weitergehende Maßnahmen, den sozialen Frieden in Österreich gefährden. Es war somit dringend geboten Schritte zu setzen: Daher hat der zuständige Bundesminister für Inneres im Rahmen des Rates der EU-Innenminister in Brüssel am 5. März 2025 die EU-Kommission darüber informiert, dass Österreich den Familiennachzug stoppt.
Die Bundesregierung hat im Ministerrat beschlossen:
- Dass wir alle notwendigen Schritte auf europäischer Ebene setzen und gleichzeitig unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH die nationalrechtlichen Regelungen anpassen, um den Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu stoppen und so die öffentliche Ordnung sicherzustellen.
- Dass die zuständigen Regierungsmitglieder dem Innenminister all jene Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen, die die gegebene Situation und mögliche Prognosen in den jeweiligen Systemen widerspiegeln.
- Dass künftig - aufbauend auf dem bestehenden Integrationsmonitoring – ein Integrationsbarometer erarbeitet wird, das die Belastung und Auswirkungen der einzelnen Systeme (u.a. Inneres, Bildung, Gesundheit, Soziales, Wohnen, Arbeitsmarkt, Wirtschaft sowie demographische Parameter) und diesbezügliche Belastungen abbildet.