Corona-Virus

Die Arbeit des Polizeisanitäters

Die Tätigkeit des Polizeisanitäters stellt eine polizeiinterne Sonderverwendung dar, die im Rahmen des GSOD, beim Polizeiärztlichen Dienst, in Polizeianhaltezentren sowie bei Spezialeinheiten Verwendung findet. Auch bei den Testungen mit CoVid-19 Antigentests unterstützen Polizeisanitäter.

Im Zuge der berufsgruppenorientierten Massentestungen von 7. bis 12. Dezember 2020 und 14. bis 17. Dezember 2020 mit CoVid-19 Antigentests werden in allen Landespolizeidirektionen sowie in der Zentralstelle Teststraßen aufgebaut. Je nach Größe der Teststraße können etwa 50 Tests pro Stunde durchgeführt werden. Für die Massentestungen sowie für andere errichtete Teststraßen wird auf die vorhandenen Polizeisanitäter zurückgegriffen, die sich nach freiwilliger Meldung bereiterklärt haben, bei einer raschen und effizienten Durchführung der Testungen, ihre Behörde zu unterstützen.

Um diese große logistische und personelle Herausforderung bestmöglich meistern zu können, wird auch auf externes medizinisch geschultes Personal zurückgegriffen. Auf Grund der Pandemie wurde auch das Sanitätergesetz dahingehend adaptiert, dass nun auch Rettungs- und Notfallsanitäter gesetzlich ermächtigt sind, Nasen-Rachenabstriche durchzuführen. Auf Grund dessen, sowie der geplanten Massentestungen für BMI-Bedienstete, wurde sogleich die entsprechende Schulung in der Abstrichnahme und Produkteschulung gem. Medizinproduktegesetz durch die Polizeiärztlichen Dienste in Kooperation mit dem Arbeitsmedizinischen Zentrum durchgeführt.

Wie bei jeder Testung wird auch hier strengstens auf die Hygienevorschriften geachtet und bei der Durchführung Einwegschutzkleidung inkl. Gesichtsschutz, mindestens FFP2 Schutzmaske sowie Einmalhandschuhe getragen. Außerdem wird auf die Desinfektion und fachgerechte Entsorgung des anfallenden Verbrauchsmaterials genau geachtet.

Wie wird man Polizeisanitäter?

Die Tätigkeit des Polizeisanitäters stellt eine polizeiinterne Sonderverwendung dar, die im Rahmen des Großen Sicherheits- und Ordnungsdienstes (GSOD SanTrupp), beim Polizeiärztlichen Dienst, in Polizeianhaltezentren sowie bei Spezialeinheiten wie dem EKO Cobra oder der WEGA Verwendung findet. Um Polizeisanitäter zu werden, ist die freiwillige Absolvierung der Ausbildung zum Rettungssanitäter Voraussetzung. Eine Weiterbildung zum Notfallsanitäter mit oder ohne Notfallkompetenzen (NKA, NKV, NKI) ist wünschenswert. Somit ergibt sich für den Polizeisanitäter im Einsatz nicht nur die rechtliche Verantwortung in Bezug auf die Gesetze und Vorschriften bzgl. Dienstverrichtung Exekutive, sondern auch die für den Sanitätsdienst gültigen Verantwortlichkeiten.

Vom Großteil der Polizeisanitäter wurde die Ausbildung in der Freizeit absolviert und das damit einhergehende zusätzliche Wissen der Behörde zur Verfügung gestellt. Um die Tätigkeitsberechtigung aufrecht zu erhalten, sind gemäß Sanitätergesetz innerhalb von zwei Jahren 16 Fortbildungsstunden und eine Rezertifizierung (Abnahme der fachgerechten Reanimation durch einen befugten Arzt/In) vorgesehen. Um die fachliche Kompetenz zu vertiefen, wird von vielen Bediensteten auch ehrenamtlich bei Rettungsorganisationen Dienst versehen.

Die Tätigkeit des Polizeisanitäters stellt eine polizeiinterne Sonderverwendung dar.
Foto: ©  BMI/Alexander Tuma

Artikel Nr: 18309 vom Freitag, 11. Dezember 2020, 12:00 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion

Share Facebook
Share Twitter

Zurück

Presse und Medien

Samstag, 20. April 2024
Wien

Mittwoch, 24. April 2024
Wien

Mittwoch, 24. April 2024
Wien

Donnerstag, 25. April 2024
Wien

Donnerstag, 25. April 2024
Wien

zu den Terminen