Aktuelles
Polizeiausbildung: Planung mit Weitblick
Die Entscheidungen der Bundespolizei bezüglich des Personalbedarfs bei der Polizei basieren auf ständig laufenden Berechnungsmodellen. Externe Faktoren haben darauf keinerlei Einfluss.
Die Bundespolizei plant Umfang und Zeitpunkt ihrer Ausbildungsmaßnahmen eigenständig und ausschließlich auf Basis interner Berechnungen zum Personalbedarf. Die Personalplanung erfolgt vorausschauend und berücksichtigt mittel- sowie langfristige Entwicklungen. Dabei wird unter anderem auch der individuelle Pensionskorridor von bis zu drei Jahren miteinbezogen, was die Planbarkeit zusätzlich erschwert.
Aktuell befinden sich mehr als 3.840 Personen in Ausbildung – was notwendig ist, um das Niveau der Abgänge und Neuaufnahmen halten zu können. Damit befindet sich der Personalstand weiterhin auf einem Höchstniveau. In fast allen Bundesländern, außer in Wien und Vorarlberg, konnten in den vergangenen Jahren Personalreserven gebildet werden.
Geplante Kurse in allen Bundesländern
Für 2026 ist die Durchführung von Ausbildungskursen in sämtlichen Bundesländern vorgesehen – sowohl im März als auch im September. Die Planung basiert auf Prognosen künftiger Personalabgänge, insbesondere für 2028. Diese Planungen werden laufend evaluiert und angepasst.
Keine kurzfristigen Absagen von fix zugeteilten Kursplätzen
Es gab keine Absagen bereits zugesagter Kurse und ebenso wurde auch kein Kurs kurzfristig gestrichen. Die Einberufung der Polizeischülerinnen und -schüler hat mindestens einen Monat vor Kursbeginn zu erfolgen. In vielen Fällen werden die Bewerberinnen und Bewerber bereits früher informiert.
Die Teilnahme an einem konkreten Kurs ist ausschließlich nach offizieller Einberufung möglich. Entscheidungen zu Wohnsitzänderungen oder Kündigungen sollten daher erst nach Vorliegen einer verbindlichen Kurszusage getroffen werden.
Auswahlverfahren und Aufnahme
Die Kommunikation der Testergebnisse erfolgt transparent und unmittelbar nach Absolvierung am selben Tag. Eine Aufnahmezusage ergeht erst nach positiver Absolvierung aller Verfahrensschritte. Die konkrete Zuteilung zu einem Kurs erfolgt danach in Abhängigkeit von Verfügbarkeit und Bedarf.
Die Bewerbung bei der Polizei begründet keinen Anspruch auf Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an einem gewünschten Ort. Es ist nicht möglich, Wunschtermine zu wählen.
Die Teilnahme an privaten Vorbereitungskursen ist optional. Sie ist keine Voraussetzung für das Aufnahmeverfahren und wird nicht empfohlen oder vorausgesetzt.