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Gefährderüberwachung passiert Ministerrat
Bei der Gefährderüberwachung wurde am 18. Juni 2025 eine Einigung erzielt. Die Messenger-Überwachung von potenziellen Gefährderinnen und Gefährdern soll nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Die Gefährderüberwachung passierte am 18. Juni 2025 den Ministerialrat. "Heute ist ein ganz besonderer Tag für die Polizei und ein ganz besonderer Tag für den Verfassungsschutz. Wir haben lang und intensiv gerungen, gekämpft und es schlussendlich geschafft. Wir setzen heute einen wichtigen Schritt, man könnte sagen, einen Meilenstein in der Terrorabwehr", betonte Innenminister Gerhard Karner im Zuge einer Pressekonferenz. "Wir machen das nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil es notwendig ist, die Gefährderüberwachung einzuführen, um Terrorismus und Extremismus zu bekämpfen", ergänzte Karner.
Die Messenger-Überwachung von potenziellen Gefährderinnen und Gefährdern soll nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein: Die Kriminalpolizei müsse einen begründeten Verdacht auf einen möglichen Terroranschlag haben und die Überwachung müsse durch einen Drei-Richter-Senat angeordnet werden. Jede Maßnahme müsse von einer oder einem Rechtsschutzbeauftragten laufend kontrolliert werden und sei beschränkt. Die Gefährderüberwachung soll nur dann stattfinden, wenn es für Ermittlungen unbedingt notwendig und rechtlich möglich ist.
"Das Ziel ist, dass Menschen, die terroristische Anschläge in Österreich planen, sich unsicherer fühlen – und dass das Sicherheitsgefühl für alle anderen wieder steigt. Deshalb ist dieser Beschluss im Ministerrat heute ein wichtiger Meilenstein in der Bekämpfung von Terrorismus und Spionage in Österreich. Mit der Gefährderüberwachung wird dem Verfassungsschutz ein wichtiges Werkzeug in die Hand gegeben, um effizient und zeitgemäß gegen Bedrohungen unserer Gesellschaft vorzugehen", sagte Staatssekretär Jörg Leichtfried.
Im Fokus stehen Terrorismusabwehr und das gezielte Vorgehen gegen verfassungsgefährdende Personen. Sollte es zu mehr als 30 Anwendungsfällen im Jahr kommen, müsse ein Sonderbericht im zuständigen Untersuchungsausschuss erfolgen. Die Befugnis zur Gefährderüberwachung wird auf verfassungsgefährdende Straftaten oder auf Straftaten mit einer Strafdrohung von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe Anwendung finden. "Der nicht gerechtfertigte Vorwurf, es handle sich bei der Gefährderüberwachung um eine Massenüberwachung, kann somit entschärft werden", sagte NEOS-Klubobmann Yannick Shetty. Er ergänzte: "Ich glaube, es gibt in keinem anderen europäischen Land, in dem es solche Maßnahmen gibt, einen so strengen Rechtsschutz, wie es ihn in Österreich geben wird."
Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von potenziellen Gefährdern soll noch vor dem Sommer im Plenum beschlossen werden. Dabei sollen Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland miteinbezogen und modernste Mittel angeschafft werden.