Vereinswesen
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Im Folgenden finden sie Frequently Asked Questions, die uns auf Grund ihrer besonderen Häufigkeit im Rahmen dieses Leitfadens einer Erwähnung wert erscheinen. Die Fragen und Antworten beziehen sich auf Aspekte, die vor allem in der Anfangsphase eines Vereinslebens eine Rolle spielen (aber natürlich auch in Zusammenhang mit Statutenänderungen viel Beachtung finden). Wir wollten hier Wiederholungen vermeiden und haben daher FAQs ausgewählt, die in den vorstehenden Abschnitten nicht oder nur kursorisch behandelt wurden.
Was ist eigentlich ein "eingetragener / registrierter" Verein?
Im Unterschied zu Deutschland gibt es den "eingetragenen Verein (e.V.)" als Rechtsbegriff in Österreich nicht. Wir haben zwar ab 1. Juli 2002 ein Vereinsregister, in das ein Verein eingetragen und insofern registriert wird. Eine rechtsbegründende (konstitutive) Wirkung der Eintragung ist im Gesetz aber nicht vorgesehen. So entsteht der Verein als Rechtsperson auch nicht mit seiner Erfassung im Vereinsregister, sondern unabhängig davon mit positivem Abschluss des vereinsbehördlichen Verfahrens. Das Vereinsgesetz 2002 unterscheidet auch nicht zwischen einem "eingetragenen" und einem "nicht eingetragenen" Verein. Daher ist der Namenszusatz "e.V." für "eingetragener Verein" auch nicht zulässig.
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Wo können wir vor einer eigenen Vereinsgründung erfahren, ob und wo es schon einen Verein mit "unserem" Namen oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gibt?
Die Suche nach Vereinen mit einem eindeutig bestimmbaren Namen ist seit 1.1.2006 jedermann durch gebührenfreie Online-Einzelabfrage im Zentralen Vereinsregister (ZVR) möglich.
Vereine mit ähnlichen Namen ausfindig zu machen, ist dagegen aus technisch-organisatorischen Gründen von vornherein nur mit Einschränkungen möglich und auf Grund der erforderlichen Wertung in jedem Fall mit einem gewissen „Restrisiko“ behaftet. Derartige Anfragen können Sie an die Landespolizeidirektion bzw. Polizeikommissariat/Bezirksverwaltungsbehörden richten.
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Kann man die Namen, Anschriften und Vertretungsbefugten aller Vereine einer nach ihrem Zweck bestimmten Art (zB Tennisvereine, Sportvereine, Gesangsvereine, Kulturvereine,...) mit dem Sitz in einem bestimmten Gebiet (Bezirk, Stadt, Land, Bundesgebiet) erfragen?
Nein. Das Vereinsgesetz 2002 trifft umfassende Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten. Dazu gehört, dass Informationen nur zu einem eindeutig bestimmbaren Verein abgefragt werden können ("Einzelabfrage"). Einzige Ordnungs- und Auswahlkriterien sind der Vereinsname oder Namensbestandteile, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz, und die im Zentralen Vereinsregister (ZVR) vergebene ZVR.- Zahl. So genannte Sammelabfragen oder Verknüpfungsanfragen sind aus Gründen des Datenschutzes ausdrücklich ausgeschlossen.
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Kann ich mir die Statuten eines Vereins ansehen?
Ja, bei der Landespolizeidirektion bzw. Polizeikommissariat/Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich ein namentlich bestimmter Verein seinen statutarischen Sitz hat.
Nach dem Vereinsgesetz 2002 hat jedermann auch das Recht auf die Herstellung von Ablichtungen oder Ausdrucken von den bei der Behörde aufliegenden Statuten eines Vereins – auf eigene Kosten und je nach den technisch-organisatorischen Möglichkeiten der Behörde. Auf eigene Kosten heißt, dass zwar die Herstellungskosten zu tragen sind, die Kopien oder Ausdrucke aber gebührenfrei sind, solange es sich um unbeglaubigte "Abschriften" handelt.
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Was gilt für die Gründung eines "internationalen" Vereins?
Wir gehen davon aus, dass die "Internationalität" eines Vereins von seinem Mitgliederkreis und/oder Zweck und Tätigkeitsbereich herrührt, indem er danach über die Grenzen seines Sitzstaates hinausreicht.
Rechtlich handelt es sich dennoch immer um einen nationalen Verein, der nach dem Recht des Staates zu gründen ist, in dem der Verein seinen Sitz haben soll. Ein europäisches oder internationales Vereinsrecht gibt es (noch) nicht.
Im Zusammenhang ist auch zu betonen, dass Ausländer den österreichischen Staatsbürgern völlig gleichgestellt sind, was die Gründung von "österreichischen" Vereinen und die Mitgliedschaft zu diesen anbelangt. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Ausland oder im Inland wohnen bzw - bei juristischen Personen - ansässig sind.
Seinen Sitz kann ein Verein nach österreichischem Recht aber nicht im Ausland haben; der Ort, an dem sich die zentrale Leitung und Verwaltung (Hauptverwaltung) befindet, muss immer in Österreich liegen.
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Braucht ein Verein bei seiner Gründung ein gewisses Mindestvermögen?
Nein, anders als eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) muss ein Verein bei seiner Gründung kein "Stammkapital" aufweisen.
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Können wir in unserem Verein verschiedene Arten von Mitgliedern mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten vorsehen?
Ja, selbstverständlich. In den Statuten kann nicht nur der Kreis der Personen, die als Mitglieder in Frage kommen, in jeder Richtung begrenzt werden. Es können auch verschiedene Kategorien von Mitgliedern vorgesehen werden, wobei aber für alle Kategorien die jeweiligen Rechte und Pflichten in den Statuten festzulegen sind.
Im Übrigen müssen die Statuten auch Bestimmungen darüber enthalten, wer vor der Entstehung des Vereins zur Aufnahme vorläufiger Mitglieder zuständig ist. In der Regel werden dies wohl die Gründer sein.
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Wie ist denn das mit steuerlich begünstigten Spenden an Vereine?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Spenden an Vereine als Steuerabsetzposten geltend gemacht werden. Die Richtlinien für die einkommensteuerliche Anerkennung derartiger Zuwendungen werden von der Finanzverwaltung festgelegt. Besonderer Wert wird dabei auf die Gemeinnützigkeit und Wissenschaftlichkeit eines Vereins gelegt. Einmal im Jahr veröffentlicht das Bundesministerium für Finanzen den als begünstigt anerkannten Empfängerkreis (Vereine) im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung. Diese Spendenliste ist auch über Internet zugänglich.
Mit näheren Fragen zu diesem Thema wie zur steuerlichen Behandlung von Vereinen überhaupt wenden sie sich bitte an die zuständigen Finanzbehörden.
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Welche Behörden/Stellen sind denn für die Vergabe von Subventionen bzw Förderungen an Vereine zuständig?
Eine Antwort auf diese Frage muss sehr allgemein ausfallen, weil für die mannigfaltige (finanzielle) Unterstützung von Vereinen weder spezifische Kompetenzen noch generelle Regelungen bestehen. Für die im Einzelfall anzusprechende Stelle wird unter anderem an den Vereinszweck und an den örtlichen Tätigkeitsbereich des Unterstützung suchenden Vereins anzuknüpfen sein. Wir können im Hinblick auf staatliche Einrichtungen nur empfehlen, an jeweils in Betracht kommende Gemeinde-, Landes- oder Bundesbehörden heranzutreten.
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