Aufenthaltszwecke für Drittstaatsangehörige
Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige werden nur für einen bestimmten Zweck erteilt.
Die wichtigsten Aufenthaltszwecke sind Aufenthaltstitel zur Arbeit/Erwerbstätigkeit, Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung und Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken. Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ ist für langfristig in Österreich niedergelassene Drittstaatsangehörige vorgesehen.
Ein Aufenthaltstitel kann immer nur dann erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen dafür vorliegen. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen sind immer erforderlich. Ein Drittstaatsangehöriger muss in der Lage sein seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, über eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung und eine ortsübliche Unterkunft verfügen und darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar-stellen.
Genauere Informationen zur Berechnung des Lebensunterhalts finden Sie in der Unterhaltsbroschüre zum NAG (pdf, 505 KB) .
Detaillierte Informationen über die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen und zu den besonderen Erteilungsvoraussetzungen, die für jeden Aufenthaltstitel anders sind, finden Sie auf oesterreich.gv.at . Dort finden Sie auch Informationen, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
Auf der Migrationsplattform des Bundes (www.migration.gv.at ) finden Sie einen Quick Check, der Sie mit wenigen Fragen zum richtigen Aufenthaltstitel führt.
Findet sich im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz für den geplanten Aufenthalt kein passender Aufenthaltstitel (Zweck) ist eine Zuwanderung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz nicht möglich.
Letzte Aktualisierung: 7. August 2026