Niederlassung in Österreich
Überblick
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt den Aufenthalt von Fremden in Österreich, die sich längerfristig in Österreich aufhalten oder aufhalten wollen. Fremde sind alle Personen, die nicht Österreicher sind. Grundsätzlich ist das NAG anwendbar ab einem geplanten Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Für den Aufenthalt bis zu sechs Monaten ist in der Regel ein Visum erforderlich. Staatsangehörige bestimmter Staaten können sich für eine bestimmte Zeit auch visumfrei in Österreich aufhalten. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden sie unter Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen .
Das NAG regelt das Aufenthaltsrecht für EWR-Bürger und EWR-Bürgerinnen, Schweizer und Schweizerinnen und deren Angehörigen ab einem geplanten Aufenthalt von mehr als drei Monaten. Die jeweiligen Rechte ergeben sich das sich aus den europarechtlichen Bestimmungen und heißen daher unionsrechtliche Aufenthaltsrechte. Der Überbegriff all dieser Aufenthaltsrechte ist: Dokumentationen.
Geregelt wird im NAG auch das Aufenthaltsrecht für alle anderen Fremden. Diese werden im NAG als Drittstaatsangehörige bezeichnet. Sie erhalten Aufenthaltstitel.
Die Voraussetzungen zur Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstitel und Dokumentationen finden sich im NAG.
Hinweis
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Behörde, bei der Sie den Antrag gestellt haben. Nur diese Behörde kann Ihnen eine Auskunft zum Stand des Verfahrens geben.
Für allgemeine Fragen zum Themenkreis Einreise und Visa in Österreich (Visa – geplanter Aufenthalt bis sechs Monate) können Sie sich an unsere Hotline wenden: +43 153126-90 7769 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Für allgemeine Fragen zum Niederlassungsrecht in Österreich (Aufenthaltstitel – geplanter Aufenthalt über sechs Monate) können Sie sich an unsere Hotline wenden: +43-59 133 90 7231 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Falls die Leitung besetzt ist, bitten wir um Ihr Verständnis. Wir sind bemüht alle Anfragen zu beantworten, doch kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen.
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Muster der Aufenthaltstitel und Dokumentationen
Aufenthaltstitel werden in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in Form einer Plastikkarte wie eine Kreditkarte ausgestellt. Zusätzlich zum Aufenthaltszweck enthält der Aufenthaltstitel einen Eintrag zum Zugang des Inhabers zum Arbeitsmarkt (auf der Rückseite des Dokuments).
Der Aufenthaltstitel enthält ein Chip, auf dem persönliche Daten und biometrische Merkmale (Foto und Fingerabdrücke) gespeichert sind.
Nachweise über das Aufenthaltsrecht nach europarechtlichen Bestimmungen werden teilweise in Papierform ausgestellt (Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts) und teilweise als Plastikkarte im Kreditkartenformat (Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EWR-Bürgern und Lichtbildausweis für EWR-Bürger). Seit Juli 2020 werden die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte ebenfalls im Format des Aufenthaltstitels ausgegeben.
Hier können Sie aktuelle und historische Muster von Aufenthaltstiteln und Nachweisen herunterladen, die von Österreich nach aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen ausgestellt wurden.
- ab 1.12.2025 (pdf, 3,1 MB)
- ab 1.3.2024 (pdf, 2,8 MB)
- ab 1.10.2023 (pdf, 1 MB)
- ab 1.10.2022 (pdf, 2,4 MB)
- ab 1.3.2021 (pdf, 4,6 MB)
- ab 1.1.2021 (pdf, 4,5 MB)
- ab 1.7.2020 (pdf, 4,1 MB)
- ab 1.9.2018 (pdf, 2,9 MB)
- ab 1.10.2017 (pdf, 2,9 MB)
- ab 9.10.2014 (pdf, 3,2 MB)
- ab 1.1.2014 (pdf, 2,6 MB)
- ab 1.7.2011 (pdf, 2,7 MB)
- vom 1.1.2006 bis 30.6.2011 (pdf, 2,4 MB)
- Bewilligungen nach dem FrG 1997 und Aufenthaltsgesetz (pdf, 1,8 MB)
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Links
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Letzte Aktualisierung: 7. August 2026