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Verkehrsüberwachung 2025: Bilanz der Bundespolizei

Die Organe der Bundespolizei haben 2025 bundesweit 5,6 Millionen Geschwindigkeitsübertretungen geahndet und 1,8 Millionen Alkoholtests durchgeführt. 28.000 Alko- und 8.500 Drogenlenkerinnen und -lenker mussten aus dem Verkehr gezogen werden, 267 Fahrzeuge wurden wegen hoher Geschwindigkeitsüberschreitungen vorläufig beschlagnahmt.

Die Überwachung von Straßenverkehrsordnung, Kraftfahrgesetz und Führerscheingesetz sowie den nachgelagerten Bestimmungen („Straßenpolizei“) ist für ein geordnetes Funktionieren des Straßenverkehrs unumgänglich. Die Bundespolizei unterstützt mit ihren Polizistinnen und Polizisten tagtäglich die für den Vollzug der Straßenpolizei zuständigen Landesregierungen, um Verkehrssicherheit im Bundesgebiet zu schaffen.

„Bei den Polizeikontrollen geht es um die Unfallprävention und die Regeleinhaltung“, sagt Innenminister Gerhard Karner. „Das Ziel von Kontrollen ist, die sichtbare Präsenz der Polizistinnen und Polizisten an unfallträchtigen oder gefährlichen Stellen zu verstärken. Durch punktgenaue Maßnahmen sollen rücksichtslose und verantwortungslose Lenkerinnen und Lenker zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen werden. Die Straßen in Österreich sollen dadurch noch sicherer gemacht werden“, ergänzt der Innenminister.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Im Jahr 2025 wurden von der Bundespolizei insgesamt 5.658.326 Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet, entweder als Verwaltungsanzeige oder als Organstrafverfügung. Etwa 4,7 Millionen dieser Übertretungen wurden von Radargeräten gemessen, weitere rund 600.000 von Lasermessgeräten, etwa 300.000 von Zivilstreifen, durch Section-Control-Anlagen oder anderen Überwachungsarten festgestellt. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 7,9 Prozent (Jahr 2024: 6.145.227).

Der Bundespolizei stehen rund 430 stationäre und mobile Radargeräte zur Verfügung. Ein großer Teil der stationären Radaranlagen ist mit Lenkerfotoeinheiten ausgerüstet, vor allem auf Transitrouten. Mittlerweile sind bei der Bundespolizei bei den stationären Anlagen überwiegend Geräte mit Lasertechnologie im Einsatz, wobei funktionsfähige radarbasierte Altgeräte weiter in Betrieb bleiben.

Im Jahr 2025 wurden von den Organen der Bundespolizei 267 Fahrzeuge bei Anhaltungen an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt. Von März bis Dezember 2024 waren es 171.

Vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen

Seit 1. März 2024 haben die rund 80 Verkehrsbehörden in Österreich die rechtliche Befugnis, bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Kraftfahrzeug zu beschlagnahmen. Das Gesetz räumt den Organen der Bundespolizei, die für diese Verkehrsbehörden einschreiten, auch die Möglichkeit einer vorläufigen Beschlagnahme an Ort und Stelle ein, wenn eine derartige Übertretung unmittelbar festgestellt wird.

Die genannten Strafbehörden entscheiden in Folge in Eigenverantwortung über den Fortgang einer vorläufigen Beschlagnahme und – positivfalls – über eine allfällige Verwertung von Fahrzeugen.

Von 1. März bis 31. Dezember 2024 wurden von den Organen der Bundespolizei 171 Fahrzeuge bei Anhaltungen an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt.

Alkohol und Drogen am Steuer

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1.868.304 Alkoholkontrollen (Alkomattests, Alkovortests und ärztliche Untersuchungen) von der Bundespolizei vorgenommen, ein leichter Rückgang von 0,4 Prozent gegenüber 2024 (1.876.191). Die Zahl der Anzeigen wegen Alkohol am Steuer sank von 28.867 im Jahr 2024 um 1,5 Prozent auf 28.428 im Jahr 2025.

Weiters wurden im abgelaufenen Jahr 8.555 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker wegen Fahrens unter Drogeneinfluss von den Organen der Bundespolizei angezeigt, ein Anstieg um 4,0 Prozent (2024: 8.227). Die in der langfristigen Entwicklung hohe Zahl ist unter anderem auch auf die fortschreitenden Ausbildungsinitiativen von Exekutivbediensteten zur Erkennung von potenziellen Drogenlenkerinnen und -lenkern sowie auf den operativen Einsatz von Amtsärztinnen und Amtsärzten bei Schwerpunktaktionen im Straßenverkehr zurückzuführen.

Kontrollen des Sicherheitsabstandes und Telefonieren am Steuer

In 130.561 Fällen wurde von der Exekutive festgestellt, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren zu gering war. Damit gab es einen leichten Anstieg um 0,4 Prozent zum Vorjahresergebnis von 130.077. Dieser Überwachungsbereich ist wichtig, da Drängler eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit darstellen.

112.317 Lenkerinnen und Lenker wurden wegen Telefonierens am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle geahndet, das bedeutet einen Rückgang gegenüber 2024 um 2,5 Prozent.

Sicherheitsgurt und Kindersicherung

Im Jahr 2025 wurden österreichweit 95.912 Übertretungen gegen die Gurtpflicht festgestellt, ein Rückgang zum Vorjahr um 2,0 Prozent. Ebenfalls rückläufig ist die Zahl der Beanstandungen wegen mangelnder Kindersicherung: 7.765 Anzeigen im Jahr 2025 gegenüber 7.911 im Vorjahr. Dieses Delikt hat auch eine Vormerkung im Vormerksystem zur Folge. Es zeigt sich, dass in diesen Bereichen trotz des hohen Kontrollausmaßes auch eine entsprechende Bewusstseinsbildung bei den Fahrzeuglenkern notwendig ist.

Schwerverkehr und Gefahrgutkontrollen

Im Schwerverkehrsbereich wurden im Jahr 2025 insgesamt 327.010 Anzeigen und Organstrafverfügungen bei Kontrollen von Lkw und Bussen erstattet (2024: 224.464). Der Hauptanteil betraf Übertretungen hinsichtlich der Nichteinhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitvorgaben im gewerblichen Güter- und Personenverkehr (166.852; der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr (61.805) ist hier auf einen erheblich erweiterten Kontrollzeitraum gem. einer EU-Verordnung zurückzuführen), technischer Mängel an Karosserie, Bremsen und Reifen (85.035), gefolgt von Überladungen (30.747) und mangelnder Ladungssicherung (6.339).

Die Kontrollorgane untersagten 26.081 Lkw und Bussen die Weiterfahrt wegen schwerwiegender Verstöße oder Mängel bzw. wegen Gefahr im Verzuge (2024: 26.842), ein Rückgang um 2,8 Prozent.

Auf dem Gefahrgutsektor wurden 7.144 Gefahrguttransporte (Beförderungseinheiten) im Jahr 2025 einer intensiven Kontrolle unterzogen (2024: 7.341). Hier mussten die Organe der Bundespolizei 571 Beförderungseinheiten die Weiterfahrt wegen Gefahr im Verzuge untersagen (2024: 456).

Verbesserung der Verkehrssicherheit durch zielgerichtete Überwachung

Die Bundespolizei ist auch künftig bestrebt, durch zielgerichtete Verkehrssicherheitsarbeit, Prävention und Bewusstseinsbildung sowie repressive Verkehrsüberwachungsmaßnahmen eine nachhaltige Verhaltensänderung aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Sinne eines partnerschaftlichen und rücksichtsvollen „Miteinanders im Straßenverkehr“ zu bewirken und so zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Österreich beizutragen. Im Jahr 2025 verunglückten auf Österreichs Straßen nach vorläufigen Zahlen 397 Menschen tödlich, das sind um 13,1 Prozent mehr als im Jahr 2024 (351 Getötete).

Wichtige rechtliche Hintergründe

Exekutivbedienstete der Bundespolizei schreiten im Verkehrsdienst für die jeweiligen Landesregierungen ein, die per Verfassungsgesetz für den Vollzug der gesamten Straßenpolizei zuständig sind.

Der Verkehrsdienst des Innenministeriums veröffentlicht jährlich die statistisch qualitätsgeprüfte Verkehrsüberwachungsbilanz, die die Tätigkeiten der Bundespolizei im Rahmen des mittelbaren Vollzugs der Straßenpolizei widerspiegelt. Da das Innenministerium somit nicht Verkehrsbehörde ist, sind auch die oben genannten Verkehrsbehörden dem BMI nicht berichtspflichtig, weshalb Daten wie „tatsächliche“ behördliche Beschlagnahmen von Kfz oder Verkehrsdelikte, die nicht von den Organen der Bundespolizei an die Behörden angezeigt werden, nicht in dieser Verkehrsüberwachungsbilanz enthalten sind.

Bundesländerstatistik 2025
Bundesland Übertretungen
Geschwindigkeit
Alkovortests, 
Alkomattests und ärztliche Untersuchungen
Alkohol-anzeigen Drogen-anzeigen Übertretung
Gurt
Anzeigen
Kindersitz
Übertretung
Telefonieren
vorläufige Fahrzeug-Beschlagnahmungen
Burgenland 244.502 62.052 928 200 5.727 772 4.265 13
Kärnten 501.589 136.488 3.368 481 5.861 609 7.264 13
NÖ 1.190.596 368.038 4.789 1.510 25.171 1.105 23.416 70
OÖ 834.103 184.904 4.887 1.582 19.462 1.510 21.182 26
Salzburg 471.896 178.669 2.050 335 8.199 454 7.990 13
Steiermark 711.477 277.867 4.572 519 11.139 706 16.269 26
Tirol 867.049 262.839 3.562 1.108 10.211 851 13.004 33
Vorarlberg 227.833 36.133 1.134 479 2.668 434 4.381 27
Wien 609.281 361.314 3.138 2.341 7.474 1.324 14.546 56
Österreich 5.658.326 1.868.304 28.428 8.555 95.912 7.765 112.317 267
Veränderung 2024/2025 -7,9 % -0,4 % -1,5 % +4,0 % -2,0% -1,8 % -2,5 % n. v.

Letzte Aktualisierung: 2. März  2026

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