Information zum Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)
Allgemeines
Visumbefreite Drittstaatsangehörige müssen voraussichtlich ab dem 1. Mai 2025 mit Änderungen bei der Einreise in das Schengengebiet rechnen. Ab diesem Zeitpunkt benötigen visumbefreite Drittstaatsangehörige eine ETIAS-Reisegenehmigung, um in das Schengengebiet einzureisen.
Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können die Reisenden in einem Zeitraum von drei Jahren beliebig oft für kurzfristige Aufenthalte - normalerweise für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen - in den Schengenraum einreisen. Die ETIAS-Reisegenehmigung ist jedoch keine Garantie für die Einreise. Bei der Ankunft wird an der Grenze geprüft, ob die Einreisebedingungen erfüllt sind.
Die Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung erfolgt durch das Ausfüllen des Antragsformulars über die offizielle ETIAS-Website oder die mobile ETIAS-Anwendung. Die Beantragung kostet sieben Euro, wobei einige Reisende von der Gebühr befreit sind.
Die Bearbeitung eines ETIAS-Antrags erfolgt meist innerhalb weniger Minuten. Es ist jedoch möglich, dass die Bearbeitung des Antrags bis zu vier Tagen dauert. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, wird die Antragstellerin oder der Antragssteller per E-Mail über das Ergebnis informiert.
Alle Informationen zu diesem Thema sind auf der offiziellen Webseite der EU nachzulesen:
Informationsmaterial der EU-Kommission
ETIAS Info-Pack:
Merkblätter von FRONTEX
Diverse Links