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NIS2: Cybersicherheit in Österreich wird weiterentwickelt
Das Netz- und Informationssicherheitsgesetz – kurz "NIS2" – geht in den parlamentarischen Prozess. Mit der Umsetzung der dahinterliegenden EU-Richtlinie wird das Ziel verfolgt, den Gefahren im Internet auf Augenhöhe und europaweit koordiniert zu begegnen.
Die Herausforderungen – und damit auch die Gefahren im Cyberraum – haben sich in den vergangenen Jahren rasch verändert. Daher wurde ein zeitgemäßer und umfassender Gesetzesentwurf für das Netz- und Informationssicherheitsgesetz von den Regierungsparteien erarbeitet, abgestimmt auf die aktuellen Herausforderungen. Der aktuelle Entwurf wurde vom Ministerrat beschlossen und nun in den parlamentarischen Prozess gebracht. Die Grundlage für dieses Gesetz bildet die Netz- und Informationssystemsicherheitsrichtlinie der Europäischen Union.
"Wir müssen Österreich gegen Cyber-Bedrohungen widerstandsfähiger machen. Dazu sind möglichst einheitliche Sicherheitsstandards sinnvoll. Die Aufgabe und der Auftrag an die zuständigen Behörden sind in erster Linie Beratung und Vorsorge", führt Innenminister Gerhard Karner aus.
"Mit dem aktuellen Entwurf ist uns ein wichtiger Schritt in Richtung eines robusten Sicherheitsnetzes gelungen", sagt Staatssekretär Jörg Leichtfried. "Wir haben damit ein gesamtstaatliches Konzept geschaffen, um die Anforderungen der Richtlinie gut einzubetten und Mehrbelastungen für kleinere Unternehmen und Kommunen bestmöglich zu vermeiden. Neben einem starken Fokus auf Datenschutz ist es auch gelungen, eine weitestgehend unabhängige, entpolitisierte und dem Parlament rechenschaftspflichtige Behörde mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie zu betrauen".
Douglas Hoyos, Sicherheitssprecher und NEOS-Generalsekretär, ergänzt: "Der Schutz unserer kritischen Infrastruktur muss im digitalen Zeitalter insbesondere die Netz- und Informationssicherheit betreffen. Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie stärken wir die Widerstandsfähigkeit der österreichischen Cybersicherheitsarchitektur. Mit der neuen Cybersicherheitsbehörde begegnen wir auch den rasant wachsenden Gefahren durch russische Angriffe und Sabotage. Darüber hinaus war uns wichtig, keine unnötigen zusätzlichen Belastungen, sondern eine Hilfestellung für Unternehmen zu schaffen. Immerhin kosten Angriffe auf die digitale Infrastruktur den Unternehmen jährlich Milliarden."
Rasche und effiziente Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle
Im Zentrum der gesetzlichen Regelungen steht das Ziel, einheitliche und verbindliche Regelungen zu schaffen, um hohe Cybersicherheitsstandards zu gewährleisten. Das Netz- und Informationssicherheitsgesetz richtet sich an Behörden, aber auch an Unternehmen und Einrichtungen, die der kritischen Infrastruktur zuzurechnen sind. Darunter sind beispielsweise Wasser- und Energieversorger, aber auch der Lebensmittelhandel zu verstehen. Um einen umfassenden Schutz von kritischen Einrichtungen gewährleisten zu können, ergänzt NIS2 die schon beschlossenen Regelungen zum Resilienz-kritischer-Einrichtungen-Gesetz (RKEG).
Grundlage für operative und strukturelle Maßnahmen
Das NIS2-Gesetz wird die Grundlage für die Einrichtung einer Cybersicherheitsbehörde im Bereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) bieten. Damit besteht eine zentrale Anlaufstelle für alle Cybersicherheits-Angelegenheiten. Die bestehende Expertise wird damit in einem nationalen Koordinierungszentrum für Cybersicherheit gebündelt werden.
Das Gesetz wurde von der Regierung beschlossen und dem Nationalrat zur weiteren Behandlung vorgelegt. Nach einer Befassung im Innenausschuss muss es dann per Zweidrittelmehrheit final im Nationalrat und in weiterer Folge durch den Bundesrat beschlossen werden.