UKRAINE
Benötigte Güter und Ausrüstungsgegenstände in Ukraine und Nachbarstaaten
Zivilschutzbehörden der Ukraine sowie deren Nachbarstaaten haben sich an die Europäische Kommission gewandt und um Bereitstellung dringend benötigter Güter ersucht. Angefügt eine Liste benötigter Güter und Ausrüstungsgegenstände.
Angesichts der eskalierenden Lage in der Ukraine und Fluchtbewegungen in Nachbarländer haben sich die Zivilschutzbehörden der Ukraine sowie deren Nachbarstaaten an die Europäische Kommission gewandt und um Unterstützung durch Bereitstellung dringend benötigter Güter ersucht. Das Bundesministerium für Inneres ist für die staatliche internationale Katastrophenhilfe zuständig und arbeitet dabei mit Ländern und Einsatzorganisationen zusammen, um Hilfslieferungen zu organisieren.
Geldspenden oder Sachspenden an Hilfsorganisationen oder Gemeinden
Private Spendenaktionen bzw. Sachspenden von Privaten können dabei aufgrund der europaweit zu koordinierenden Abläufe nicht berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürgern, die in der aktuellen Krise helfen möchten, wird daher zu Geldspenden geraten bzw. sich hinsichtlich Sachspenden an Hilfsorganisationen beziehungsweise ihre jeweiligen Gemeinden zu wenden, die die Hilfsersuchen in ihrem Bereich koordinieren.
Durch Gemeinden gesammelt organisierte Hilfsgüter können in Einzelfällen einbezogen werden, wenn sie in einem neuwertigen und gebrauchsfähigen Zustand sind, in entsprechenden Mengen vorliegen, sortiert und transportfähig verpackt sind. Sammelware und lose, unsortierte Einzelwaren eignen sich grundsätzlich nicht für die internationale Katastrophenhilfe. Eine Einbeziehung in die österreichische Katastrophenhilfe hängt davon ab, dass Hilfsgüter im Einzelfall durch das Zielland ausdrücklich angenommen werden. Zunächst ist es daher nur möglich, Angebote in Evidenz zu nehmen.
Hilfsgüter nicht für militärische Zwecke
Vorzugsweise können Güter übernommen werden, wenn auch ein Transport zu einem durch das BMI festgelegten Übergabeort durch den Abgeber beigestellt werden kann. Es wird betont, dass Hilfsgüter Zivil- und Katastrophenschutztätigkeiten zuzuordnen sein müssen und keinesfalls für militärische Zwecke genutzt werden dürfen. Der Bedarf der hilfesuchenden Länder ändert sich laufend. Dieser Beitrag wird daher regelmäßig aktualisiert und an die aktuellen Hilfsersuchen angepasst.
Verbot der Nutzung international festgelegter Schutzzeichen (z.B. Rotes Kreuz) durch Unbefugte
Das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und der Rote Kristall sind nach dem humanitärem Völkerrecht international festgelegte Schutzzeichen für bestimmte Personen und Einrichtungen. Ihre Verwendung ist insbesondere Sanitätsdiensten und -transporten, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und den nationalen Rotkreuzgesellschaften sowie während bewaffneter Konflikte zivilen Krankenhäusern vorbehalten. Zweck, Verwendung und Anbringung der Schutzzeichen sind durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle streng geregelt.
Die missbräuchliche Verwendung der Schutzzeichen durch Unbefugte ist verboten und in Österreich mit Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 €, bei Bekanntwerden in der breiten Öffentlichkeit mit Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 €, bedroht (siehe §§ 8 und 9 Rotkreuzgesetz). Andere Staaten haben in ihrem nationalen Recht ähnliche Regelungen vorgenommen.
Für weitere Informationen, siehe RIS - Rotkreuzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.03.2022 (bka.gv.at), RIS - Strafgesetzbuch § 321d - Bundesrecht konsolidiert (bka.gv.at) sowie Die Schutzzeichen – Rotes Kreuz.
Beachtung der Reisewarnung betreffend die Ukraine
Auf die für die Ukraine bestehende Reisewarnung wird hingewiesen. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BMEIA: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/ukraine/
Benötigte Güter und Ausrüstungsgegenstände
Ukraine
Stromgeneratoren, Wasserschläuche für Feuerwehr, Pumpen, Wasseraufbereitungsanlagen, Medikamente wie Analgetika, Antibiotika, Entzündungshemmer etc., Bandagen, Tourniquets, Schutzanzüge für medizinisches Personal, Masken, Funkgeräte und Zubehör, Schutzausrüstung zur Entminung (body armor), Schutzausrüstung für Feuerwehrleute, Transport-, Bau- und Geländefahrzeuge, Geräte zur Dekontaminierung, Erste-Hilfe-Kits, diverse medizinische Ausrüstung (Beatmungsgeräte etc.), Treibstoff, Ausrüstung für Notunterkünfte wie Großzelte, Schlafsäcke, Hygieneartikel etc., Entminungsausrüstung, QUIK CLOT, Wärmedecken, Schutzhandschuhe, Pflaster und haltbare Nahrungsmittel (nur in Großeinheiten).
Am Ende des Artikels finden Sie eine am 5.3.2022 durch die Europäische Kommission zur Verfügung gestellte Liste von benötigten Medikamenten und medizinischen Gütern mit hoher Priorität.
Moldau
Großzelte, Decken, Liegematten, Feldbetten/Betten, Matratzen, Hygiene-Kits, Heizkanonen, Bettwäsche, Polster, Beleuchtungssyteme/Leuchtbalken, Sanitäranlagen/Container (mobile Toiletten, Duscheinrichtungen, Mobiliar etc.), Transportfahrzeuge, Kommunikationssysteme (TETRA Funk, TFG,), EDV/IT-Ausstattung, (Winter-)Kleidung, Stromgeneratoren und Treibstoff.
Slowakei
Hygiene-Kits, Stromgeneratoren, Großzelte, Handtücher, Decken, Polster, Betten, Schlafsäcke, Bettwäsche, Matratzen, tragbare Kühlschränke und Gefriertruhen, Mikrowellengeräte und verschiedenste Aufbewahrungsbehältnisse, haltbare Nahrungsmittel (nur in Großeinheiten) und diverse Medikamente sowie Impfstoffe.
Polen
Medikamente (v.a. entzündungshemmende und schmerzstillende Arzneimittel, Antibiotika – alle Gruppen, Kinderarzneimittel), TB- und HIV-Arzneimittel, Präparate für pädiatrische, immungeschwächte Patienten für Hämatologie und Hämatologie sowie Onkologie, medizinische Gase (O2, N2, CO2 etc.) und verschiedenste Impfstoffe (z.B. MMR, DTP, IPV etc.), Betten, Feldbetten, Liegematten, Bettwäsche, Bettdecken, Schlafsäcke, Decken und Handtücher.
Tschechien
Emergency Temporary Shelters (camps), Schlafsäcke, Betten, Decken und Feldbetten.
Rahmenbedingungen der Abwicklung internationaler Katastrophenhilfe im Rahmen des EU-Mechanismus durch Österreich
Nur wenn ein betroffenes Land ein offizielles Hilfsersuchen stellt, prüft das Bundesministerium für Inneres die Möglichkeiten einer Unterstützung. Bei Vorliegen von entsprechenden Hilfsersuchen (z.B. Auflistung benötigter Güter, siehe oben), werden diese im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements an relevante Partner übermittelt.
Vor einer allfälligen österreichischen Hilfeleistung müssen die in Betracht gezogenen Hilfsgüter bzw. die Unterstützung dem betroffenen Land erst seitens des Bundesministerium für Inneres angeboten werden. Nur wenn das betroffene Land das entsprechende Hilfsangebot auch annimmt, wird eine Mobilisierung in die Wege geleitet. Sämtliche bereitgestellten Güter und zur Verfügung gestellten Unterstützungsleistungen, die über diese Art und Weise abgewickelt werden, sind als Beitrag Österreichs zur internationalen Katastrophenhilfe zu sehen.
Kontaktstelle im BMI dazu ist: HilfsgueterUKRAINE@bmi.gv.at.