Verkehrssicherheit
Bilanz der Verkehrspolizei im Jahr 2023
Mehr als sechs Millionen Geschwindigkeitsübertretungen wurden im Jahr 2023 geahndet und knapp 1,9 Millionen Alkoholtests durchgeführt. Die Zahl der Anzeigen wegen Fahren unter Drogeneinfluss stieg im Vergleich zum Vorjahr.
Die Verkehrspolizei ist ein integraler und wichtiger Aufgabenbereich der Sicherheitsbehörden. Die Überwachung von Straßenverkehrsordnung, Kraftfahrgesetz und Führerscheingesetz sowie den nachgelagerten Bestimmungen sind für ein geordnetes Funktionieren des gesamten Straßenverkehrs unumgänglich. Im Jahr 2023 wurden von der Bundespolizei in Österreich insgesamt 6.160.271 Geschwindigkeitsüberschreitungen angezeigt bzw. als Organstrafverfügungen geahndet. Etwa 5,3 Millionen dieser Übertretungen wurden von Radargeräten gemessen, weitere rund 580.000 FahrzeuglenkerInnen wurden mit Lasermessgeräten ertappt und etwa 270.000 von Zivilstreifen, durch Section-Control-Anlagen oder anderen Überwachungsarten festgestellt. Das bedeutet einen neuen Jahreshöchstwert und gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 0,6 Prozent (Jahr 2022: 6.120.825).
Alkohol- und Drogenkontrollen
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.895.748 Alkoholkontrollen (Alkomattests, Alkovortests und ärztliche Untersuchungen) von der Bundespolizei durchgeführt, eine Zunahme von 7,2 % gegenüber 2022 (1.768.730). Die Zahl der Anzeigen wegen Alkohol am Steuer sank von 32.875 im Jahr 2022 um 6,7 Prozent auf 30.683 im Jahr 2023. Weiters wurden im abgelaufenen Jahr 8.676 Fahrzeuglenker wegen Fahren unter Drogeneinfluss von den Organen der Bundespolizei angezeigt, eine neuerliche Zunahme um 15,7 % (2022: 7.499). Der Anstieg ist u.a. auch auf eine verbesserte Ausbildung von Exekutivbediensteten für den Einsatz der in einem Pilotprojekt erprobten Speichelvortestgeräte zur Erkennung von potenziellen Drogenlenkern sowie dem operativen Einsatz von Amtsärzten bei Schwerpunktaktionen im Straßenverkehr zurückzuführen.
Section-Control-Anlagen
Derzeit sind zehn stationäre Section-Control-Anlagen in Betrieb: In Kärnten auf der A2-Südautobahn im Ehrentalerbergtunnel, in Niederösterreich auf der A2-Südautobahn im Wechselabschnitt und auf der B37 – Kremser Bundesstraße am Gföhler Berg, in Oberösterreich auf der A7 der Mühlkreisautobahn am Hummelhof, in der Steiermark auf der A9-Pyhrnautobahn im Plabutschtunnel, in Salzburg auf der B 311 im Schönbergtunnel und im Schmittentunnel bei Zell am See, auf der B156 im Bereich Anthering - Weitwörth, in Tirol/Vorarlberg auf der S 16-Arlberg Schnellstraße im Arlbergtunnel sowie in Wien auf der A22-Donauuferautobahn im Tunnel Kaisermühlen. Darüber hinaus wurden im Jahr 2023 weitere mobile Section-Control-Anlagen in diversen Baustellenbereichen auf Autobahnen und Schnellstraßen temporär eingesetzt. Die Anlagen messen die durchschnittliche Geschwindigkeit von Fahrzeugen innerhalb einer bestimmten, mittels Verordnung genau festgelegten Wegstrecke. Alle Section-Control-Anlagen verfügen über eine Lenkerdokumentation.
Radaranlagen
Der Bundespolizei stehen im Verkehrsdienst derzeit 380 stationäre und mobile Radargeräte zur Verfügung. Ein großer Teil der stationären Radaranlagen ist mit Lenkerfotoeinheiten ausgerüstet, v.a. auf Transitrouten. Mittlerweile sind bei der Bundespolizei bei den stationären Anlagen überwiegend Geräte mit Lasertechnologie im Einsatz, wobei funktionsfähige radarbasierte Altgeräte weiter in Betrieb bleiben.
Abstandskontrollen
In 111.087 Fällen wurde von der Exekutive festgestellt, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren zu gering war. Damit gab es einen Rückgang um 8,9 % zum Vorjahresergebnis von 121.883. Dieser Überwachungsbereich ist insofern von großer Bedeutung, da immer wieder rücksichtslose Raser und Drängler die große Mehrheit der verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmer gefährden.
Sicherheitsgurt, Kindersicherung und Telefonieren am Steuer
Im Jahr 2023 wurden österreichweit 101.089 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht festgestellt, eine deutliche Zunahme zum Vorjahr (+14,4%). 129.781 Lenker wurden wegen Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle geahndet, das bedeutet einen geringen Rückgang gegenüber 2022 um 0,6 Prozent. Ein drastischer Anstieg ist bei der Zahl der Beanstandungen wegen mangelnder Kindersicherung zu verzeichnen: 7.979 Anzeigen, die auch eine Vormerkung im Vormerksystem zur Folge haben, sind um 13,8 % mehr als im Vorjahr. Es zeigt sich, dass in diesen Bereichen trotz des hohen Kontrollausmaßes auch eine entsprechende Bewusstseinsbildung bei den Fahrzeuglenkern notwendig ist.
Schwerverkehrskontrollen
Im Schwerverkehrsbereich wurden im Jahr 2023 insgesamt 224.230 Anzeigen und Organstrafverfügungen nach dem Kraftfahrgesetz bei Straßenkontrollen von Lkws und Bussen erstattet (2022: 239.459), das ist ein Rückgang um 6,4 %. Der Hauptanteil davon betraf Übertretungen hinsichtlich technischer Fahrzeugmängel an Karosserie, Bremsen und Reifen (81.326), gefolgt von der Nichteinhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitvorgaben im gewerblichen Güter- und Personenverkehr (67.651), Überladungen (33.476) und mangelnder Ladungssicherung (5.449). Insgesamt mussten von den Kontrollorganen 28.198 Lkw und Bussen die Weiterfahrt wegen schwerwiegender Verstöße oder Mängel bzw. wegen Gefahr im Verzuge untersagt werden (2022: 26.914), ein Anstieg um 4,8 %.
Gefahrgutkontrollen
Auf dem Gefahrgutsektor wurden 7.507 Gefahrguttransporte (Beförderungseinheiten) im Jahr 2023 einer intensiven Kontrolle unterzogen (2022: 8.188). Insgesamt mussten hier die Organe der Bundespolizei 517 Beförderungseinheiten die Weiterfahrt wegen Gefahr im Verzuge untersagen (2022: 551).