Aktuelles
Grenzverkehr an bestimmten Übergangsstellen zu Slowakei und Ungarn eingestellt
Aufgrund der sich in Ungarn und der Slowakei ausbreitenden Maul- und Klauenseuche wurden auch in Österreich – über Ersuchen der Gesundheitsbehörden – Maßnahmen ergriffen.
Seit Ende von Kalenderwoche 13 werden im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen (zur Slowakei seit Herbst 2023 und zu Ungarn seit Herbst 2015) im Auftrag der Gesundheitsbehörden polizeiliche Maßnahmen gesetzt. Zu diesen Maßnahmen zählen die Anhaltung und die Kontrolle von Fahrzeugen sowie die Überprüfung von notwendigen Dokumenten.
Schließung von kleineren Grenzübergangstellen zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche
Zur Verhinderung der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche, insbesondere einem Übergreifen auf österreichische Grenzbezirke, werden einige Grenzübergänge (laut beigefügter Verordnung) ab dem 5. April 2025 vorübergehend geschlossen. Die Einstellung des Grenzverkehrs an bestimmten Grenzübergangsstellen tritt am 5. April 2025, 0 Uhr, in Kraft und endet am 20. Mai 2025, 24 Uhr.
Die betroffenen Grenzübergänge wurden in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden (dem Land Niederösterreich und Burgenland), den Interessenvertretungen (Landwirtschaftskammer) und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Regionen festgelegt. Die Durchführung der Grenzkontrollen und Maßnahmen zur Einstellung des Grenzverkehrs obliegt den zuständigen Landespolizeidirektionen. Das Überschreiten der Grenze ist nur an den zugelassenen und geöffneten Grenzübergangsstellen möglich. Der Zugverkehr ist von den Schließungen nicht betroffen.
Die Regeln zur Einstellung des Grenzverkehrs sehen keine Ausnahmen für bestimmte Personengruppen vor. Daher betrifft die Schließung der Grenzübergänge zur Slowakischen Republik und Ungarn auch Pendler sowie den Fußgänger- und Fahrradverkehr. Um die polizeilichen Kontrollen nicht zu behindern, werden keine näheren Details, insbesondere zu Kontrollzeiten, der Personalstärke, der Form der Kontrollen etc. an den diversen Örtlichkeiten, bekanntgegeben.
An folgenden Grenzübergängen ist das Überschreiten der Grenze untersagt:
1. Angern-March/Zahorska Ves
2. Schloss Hof/Devinska Nová Ves
3. Andau - Jánossomorja
4. Andau - Kapuvar (Zugang zur Brücke von Andau)
5. Baumgarten - Sopron
6. Deutsch Jahrndorf - Rajka
7. Deutschkreutz - Harka
8. Deutschkreutz - Nagycenk
9. Halbturn - Várbalog
10. Halbturn - Várbalog (Albertkazmerpuszta)
11. Klostermarienberg - Olmod
12. Loipersbach - Ágfalva
13. Lutzmannsburg - Zsira
14. Lutzmannsburg (Rebberg) - Zsira
15. Lutzmannsburg (Therme) - Zsira
16. Neckenmarkt - Harka
17. Nickelsdorf - Rajka
18. Nikitsch - Sopronkövesd
19. Nikitsch - Zsira
20. Ritzing (Helenenschacht) - Sopron (Brennbergbánya)
21. Schattendorf - Ágfalva
22. Sieggraben (Herrentisch) - Sopron (Görbehalomtelep)
23. Wallern - Kapuvár (Zugang zur Brücke von Wallern)
Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung
Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung wie das Festlegen und Umsetzen von Dekontaminationsmaßnahmen (z. B. auch im Bereich der Grenzkontrollen) sind durch die Gesundheitsbehörden in ihrem gesetzlichen Wirkungsbereich anzuordnen.
Informationen im Zusammenhang mit gesundheitsbehördlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche – etwa hinsichtlich des Transports bestimmter Güter oder Tiere – können der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgerufen werden. Bei Fragen können Sie sich telefonisch an das Bürgerservice des BMASGPK unter der Telefonnummer 0800 201 611 oder per Mail (post@sozialministerium.gv.at) wenden.