Volksbegehren

Eintragungsfrist für fünf Volksbegehren startet

Für fünf Volksbegehren kann vom 22. bis 29. Juni 2020 im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Das Innenministerium richtet ein Call Center unter 0800 20 22 20 ein. Es besteht auch die Möglichkeit zur Online-Unterschrift.

Fünf Volksbegehren – "Asyl europagerecht umsetzen", "EURATOM-Ausstieg Österreichs", "Smoke – JA", "Smoke – NEIN" und "Klimavolksbegehren" – können vom 22. bis 29. Juni 2020 im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Für diese fünf Volksbegehren wurden in der Einleitungsphase bereits jeweils mehr als 8.401 Unterstützungserklärungen gesammelt. Unterstützungserklärungen, die in dieser Phase geleistet wurden, werden angerechnet. Eine nochmalige Unterschrift ist daher nicht mehr möglich.

Wer ein Volksbegehren bislang nicht unterstützt hat, kann für dieses nun vom 22. bis 29. Juni 2020 unterschreiben – entweder online mit Handy-Signatur bzw. mit der (auslaufenden) Bürgerkarte oder in jeder beliebigen Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale.

Insgesamt sind ca. 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher berechtigt, die Volksbegehren zu unterstützen. Um eines der Volksbegehren unterschreiben zu dürfen, muss man am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (29. Juni 2020) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag des Volksbegehrens (25. Mai 2020) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein.

Unabhängig von den Öffnungszeiten der Eintragungslokale bietet sich insbesondere die Nutzung der Handy-Signatur an, um die Volksbegehren zu unterschreiben. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.handy-signatur.at.

0800 20 22 20 – Call Center des Innenministeriums

Zu Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung für ein Volksbegehren steht den Bürgerinnen und Bürgern wieder das Call Center des Innenministeriums zur Verfügung. Auch über die Handy-Signatur und die Möglichkeiten zur Online-Unterschrift sowie über die Standorte und Öffnungszeiten der Eintragungslokale wird dort Auskunft gegeben. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Call Centers an folgenden Tagen zur Verfügung:

• 16. bis 19. Juni 2020, von 8 Uhr bis 17 Uhr,

• 22. bis 28. Juni 2020, von 8 Uhr bis 20 Uhr,

• 29. Juni 2020, 8 bis 21 Uhr.

Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 531 26-2700 erreicht werden. Im Inland ist die Hotline gebührenfrei.

Unter dem Link www.bmi.gv.at/volksbegehren hat das BMI auch alle Daten über Eintragungslokale und Eintragungszeiten veröffentlicht. Unter diesem Link werden am 29. Juni 2020 nach Ende des Eintragungszeitraumes um 20.15 Uhr auch die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren bekannt gegeben.

Die Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum finden Sie unter https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger.

Zurzeit sind auch neun weitere Volksbegehren zur Unterstützung im Einleitungsverfahren registriert. Allgemeine Informationen zu diesen Volksbegehren, die ebenfalls online oder auf den Gemeinden unterstützt werden können, sind ebenfalls unter www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.

Links:

Zu Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung für ein Volksbegehren steht das Call Center des Innenministeriums zur Verfügung.
Foto: ©  BMI/Alexander Tuma

Artikel Nr: 17930 vom Dienstag, 16. Juni 2020, 10:00 Uhr
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