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Innenministerium

Regierung beschließt neues Krisensicherheitsgesetz

Der Ministerrat beschloss am heutigen Nationalfeiertag das neue Krisensicherheitsgesetz. Damit wird das Krisenmanagement der Republik auf eine neue, gesetzliche Basis gestellt und ein weiterer Punkt des Regierungsprogramms wird abgearbeitet.

"In einer Krise müssen alle zusammenhalten und zusammenarbeiten – mit dem neuen Krisensicherheitsgesetz werden die Spielregeln dafür definiert", sagte Innenminister Karl Nehammer am 26. Oktober 2021 nach dem Ministerrat im Bundeskanzleramt, bei dem das neue Krisensicherheitsgesetz verabschiedet wurde. "Es ist ein Meilenstein für ein effizientes und gesamtheitliches Vorgehen in Krisensituationen, wie etwa einer Pandemie, einem Blackout oder bei hybriden Bedrohungszenarien", sagte Nehammer.

Kernstück des Krisensicherheitsgesetzes stellt die Errichtung einer neue Zentrale für das Krisenmanagement der Republik dar. Dieses topmoderne, ressortübergreifende Bundeslagezentrum soll im vierten Untergeschoss des Innenministeriums errichtet werden. "Auf mehr als zweitausend Quadratmetern können Stäbe gleichzeitig bis zu drei Krisen bewältigen", sagte Nehammer.

Die Planungsarbeiten für dieses Bundeslagezentrum werden demnächst abgeschlossen, danach beginnt die Ausschreibung. Zusätzlich wird auch ein modernes Medienzentrum zur transparenten Kommunikation der Öffentlichkeit im BMI eingerichtet.

Das Corona-Virus habe gezeigt, wie wichtig ein gut vernetztes Vorgehen aller relevanten Akteure sei, sagte der Innenminister. "Das neue Bundeslagezentrum als Schaltzentrale in Krisen- und in sicherheitspolitischen Friedenszeiten wird dabei ressort- und organisationübergreifende Zusammenarbeit und Stabilität in unserem Land auch bei besonderen Herausforderungen gewährleisten", sagte Nehammer.

Regierungskoordinator für Krisenvorsorge

Mit dem neuen Gesetz wird auch die Zusammenarbeit der Ministerien auf neue Beine gestellt und verbessert, indem der Krisenfall und Prozesse erstmals gesetzlich definiert werden. "Ein eigens im Bundeskanzleramt eingerichteter Regierungskoordinator für Krisenvorsorge soll zudem die bestmögliche Vorbereitung auf verschiedene Krisenszenarien sicherstellen", sagte der Innenminister.

Im Bundeslagezentrum, das rund um die Uhr im Standby-Betrieb sein wird, werden laufend Lagebilder über die aktuelle Situation in den Bereichen Energie, Sicherheit und Gesundheit erstellt.
Ein Eckpunkt des Gesetzes ist die Schaffung von sogenannten Krisenlagern, die unter der Führung des Bundesheeres als strategische Reserve der Republik eingerichtet werden. Darüber hinaus sollen dem Bundesheer künftig im Krisenfall Maßnahmen zur Krisenvorsorge und -bewältigung übertragen werden. Dies umfasst zum Beispiel den Schutz kritischer Infrastruktur oder die Unterstützung der Einsatzfähigkeit der Sicherheitsbehörden durch die Bereitstellung autarker und resilienter Kasernen.

"Die Corona-Krise hat uns schonungslos gezeigt, an welchen Stellschrauben wir als Republik drehen müssen, um Krisen noch besser bewältigen zu können", sagte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner. "Mit dem Krisensicherheitsgesetz wird nun die rechtliche Grundlage für eine Verbesserung der Krisenvorsorge und -bewältigung geschaffen. Unsere Soldatinnen und Soldaten haben in den vergangenen Monaten eindrucksvoll bewiesen, dass sie immer für uns da sind, wenn wir sie brauchen. Mit diesem Gesetz werden nun Möglichkeiten geschaffen, durch die unser Heer noch schneller und noch besser helfen kann", sagte Tanner.

Nach der Verabschiedung im Ministerrat wird das Krisensicherheitsgesetz – vor der Behandlung und dem Beschluss im Nationalrat – einer ausführlichen parlamentarischen Begutachtung zugeführt.

"In einer Krise müssen alle zusammenhalten und zusammenarbeiten – mit dem neuen Krisensicherheitsgesetz werden die Spielregeln dafür definiert", sagte Innenminister Karl Nehammer
Foto: ©  BMI / Pachauer

Artikel Nr: 19063 vom Dienstag, 26. Oktober 2021, 11:00 Uhr
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