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Gewaltschutzbericht 2020 bis 2023 veröffentlicht
Die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen wurden seit ihrer Einführung 2020 vervielfacht.
"Das Thema Gewaltschutz ist immer dann besonders im Fokus, wenn furchtbare Ereignisse passieren. Aus unserer Sicht ist es aber notwendig, das Thema immer wieder in den Fokus zu stellen", sagte Innenminister Gerhard Karner bei einer Pressekonferenz mit Frauenministerin Susanne Raab und der Bundesverbandsvorsitzenden der Österreichischen Gewaltschutzzentren Marina Sorgo am 12. August 2024 in Wien. Die Bundesregierung führte in den vergangenen Jahren diverse Maßnahmen im Gewaltschutz ein, die ein zentraler Bestandteil des Regierungsprogramms sind.
Legistisch wurden sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen, ein verpflichtendes Anti-Gewalttraining und ein automatisches Waffenverbot für Gefährder eingeführt. Auch auf polizeilicher Ebene wurden Schritte gesetzt: Die Zahl der Präventionsspezialistinnen und -spezialisten wurde mehr als verdoppelt, von 500 auf etwa 1.200, die in 38 Kriminalassistenzdienststellen zur Verfügung stehen. Der Kriminaldienst wurde reformiert und der Schwerpunkt dabei auf die Prävention gelegt, an der Umsetzung wird aktuell gearbeitet.
Seit dem 1. August 2024 ist ein spezialisiertes Büro für Gewaltschutz im Bundeskriminalamt eingerichtet. Gegenwärtig findet zusätzlich die Einrichtung von neun Koordinatoren für den Gewaltschutz in allen neun Bundesländern statt. Mit der Präsentation der Gewaltschutzstrategie vor einigen Wochen setzte das Innenministerium "einen weiteren wichtigen Schritt, um ein gemeinsames Gewaltschutz-Dach zu bauen", sagte Karner.
"Jede Frau und jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Unser Fokus lag daher in den letzten Jahren auf dem österreichweiten Ausbau eines flächendeckenden Beratungs- und Opferschutzangebotes für Frauen und Mädchen und wir haben ein effektives Gewaltschutz-Netz aufgebaut. Außerdem haben wir das Frauenbudget verdreifacht, wobei ein Großteil in den Gewaltschutz investiert wird. Viele der Maßnahmen konnten nur durch gemeinsame Anstrengungen der Ministerien gesetzt werden.", sagte Frauenministerin Susanne Raab.
"Die verpflichtende Beratung von Tätern mit den Anti-Gewalttrainings sowie die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen waren für uns besonders ausschlaggebend im Gewaltschutz. In den Gesprächen mit betroffenen Frauen hören wir oft, dass es für sie erleichternd ist, dass die Täter durch die Maßnahmen gezwungen werden, sich mit ihren Taten auseinanderzusetzen", sagte Marina Sorgo, Bundesverbandsvorsitzende der Österreichischen Gewaltschutzzentren.
Zahlen und Daten zum Gewaltschutz in Österreich
8.610 Betretungs- und Annäherungsverbote wurden seit Beginn des Jahres 2024 ausgesprochen (im Vorjahr waren es 8.947 im Vergleichszeitraum – im gesamten letzten Jahr waren es 15.115). 134 sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen wurden durchgeführt (135 waren es im Vergleichszeitraum 2023, 234 im gesamten letzten Jahr und im Jahr ihrer gesetzlichen Verankerung 2020 waren es 25) und 7.171 Gefährder wurden bis Ende Juli 2024 zum verpflichtenden Anti-Gewalttraining vorgeladen (7.428 waren es im letzten Jahr im Vergleichszeitraum). Bisher wurden 15 Tötungsdelikte an Frauen begangen (Vergleichszeitraum 2023: 24), das entspricht knapp einem Drittel weniger. Von den 15 Tötungsdelikten an Frauen fanden vier in Lebensgemeinschaften oder Ehen statt, die mit großen Herausforderungen und Überforderungen im Bereich der Pflege zu kämpfen hatten. "Jeder Mord ist einer zu viel – jeder Fall völlig unterschiedlich, aber bei keinem einzigen Mord gab es im Vorfeld ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot", betonte Karner.