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Ausschreibung der Sachleistungskarte startet
Die Sachleistungskarte ist eine weitere Maßnahme für ein gerechtes und effizientes Grundversorgungssystem.
Im Juli 2024 wurde gemeinsam mit dem Land Oberösterreich ein Pilotprojekt zur Erprobung der Sachleistungskarte in der Grundversorgung des Landes gestartet. Die Erfahrungen aus Oberösterreich und auch jene aus Bayern sind in die weitere Entwicklung eingeflossen. "Die Sachleistungskarte ist neben der Arbeitspflicht und den verpflichteten Wertekursen eine wichtige Maßnahme für ein konsequentes, strenges und dadurch gerechtes Grundversorgungssystem", sagt Innenminister Gerhard Karner. "Der eingeschlagene Weg, die Einwanderung ins Sozialsystem zu verhindern, wird durch die heute erfolgte Ausschreibung konsequent fortgesetzt."
Abrufmöglichkeit ab 2025 möglich
Die Ausschreibung der Sachleistungskarte wird durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) im Lauf des heutigen Tages veröffentlicht. Es nehmen die Bundesländer Oberösterreich, Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Steiermark an der Ausschreibung teil. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit Abrufmöglichkeit für teilnehmende Bundesländer. Die Abrufmöglichkeit ist ab 2025 möglich.
Details zur Sachleistungskarte
Die Sachleistungskarte wird als guthabenbasierte Debitkarte gestaltet und kann auch nach Überstellung in die Grundversorgung des Landes genutzt werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind flexibel, die Administration erfolgt selbständig durch die jeweilige Grundversorgungsstelle. Mit der Sachleistungskarte kann der tägliche Bedarf über ein breites Akzeptantennetz gedeckt werden, bestimmte Branchen wie Glücksspiele oder Money Remitter sind ausgeschlossen.