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Mobilitätsabkommen mit Usbekistan im Ministerrat beschlossen
Asylpakt wird konsequent umgesetzt. Die Unterzeichnung des Abkommens soll im Mai 2026 in Usbekistan erfolgen.
"Wir haben im gemeinsamen Regierungsprogramm zahlreiche Maßnahmen formuliert, um die illegale Migration weiter gegen Null zu drängen. Durch das Mobilitätsabkommen mit Usbekistan werden wir weitere konkrete Maßnahmen für die konsequente Umsetzung von Abschiebungen setzen. Gleichzeitig erfüllen wir dadurch den Asylpakt nachhaltig mit Leben", so Innenminister Gerhard Karner heute am Rande des Ministerrats.
Im Jahr 2025 wurden durch die österreichische Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die illegale Migration weiter gegen Null zu drängen. Das entspricht den klar formulierten Zielen des Regierungsprogramms und wird unter anderem durch das Aussetzen des Familiennachzugs und die Weiterentwicklung des Grenzschutzkonzepts sichtbar.
Aktuell arbeiten Österreich und die Europäische Union intensiv an der raschen Umsetzung des gemeinschaftlichen Asyl- und Migrationspakt, der weitere Verschärfungen im Asylwesen mit sich bringt. Zusätzlich sind Abkommen und Vereinbarungen mit Staaten außerhalb Europas von wesentlicher Bedeutung, um illegale Migration in die EU einzudämmen und gleichzeitig die Abschiebungsquote weiter zu erhöhen.
Innenminister Gerhard Karner und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger werden Anfang Mai zu bilateralen Arbeitsgesprächen und zur Unterzeichnung des Mobilitätsabkommens nach Usbekistan reisen.
"Der EU-Migrationspakt markiert einen Kurswechsel in Richtung Verschärfung der europäischen Migrationspolitik und schafft die Möglichkeiten, etwa Asylverfahren auch außerhalb der EU durchzuführen oder auch Rückkehrzentren einzurichten. Bei der Umsetzung setzen wir einmal mehr auf einen partnerschaftlichen Zugang und internationale Zusammenarbeit", so Außenministerin Beate Meinl-Reisinger.
Das Ziel des Mobilitätsabkommens ist die Etablierung einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern unter anderem zur Bekämpfung der illegalen Migration. Darüber hinaus sind Kooperationen zur Umsetzung von Abschiebungen, aber auch der Durchbeförderung von abzuschiebenden Personen in ihr Heimatland Teil des Abkommens.