Sozialleistungsbetrug
Jahresbilanz Sozialleistungsbetrug 2024
Innenminister Gerhard Karner, Finanzpolizei-Leiter Wilfried Lehner und Abteilungsleiter Gerald Tatzgern präsentierten am 11. August 2025 gemeinsam mit Vertretern des Finanzministeriums die Jahresbilanz 2024 zum Delikt "Sozialleistungsbetrug".
Um sicherzustellen, dass die finanzielle Hilfe nur jene bekommen, die sie tatsächlich brauchen, wurde im Bundeskriminalamt die Task Force Sozialleistungsbetrug installiert. "Wenn wir ein gerechtes Sozialsystem wollen, muss der Missbrauch verhindert und auch entsprechend effektiv bekämpft werden. Ich danke dem Bundeskriminalamt und der Finanzpolizei für diese exzellente, eng abgestimmte Arbeit für unseren Sozialstaat", sagte der Innenminister.
Zahlen und Schwerpunkte
Zusammen mit der Finanzpolizei und der Kriminalpolizei wurden im Jahr 2024 Fälle mit einem Schaden von mehr als 23 Millionen Euro aufgeklärt. Dabei wurden knapp 4.900 Fälle von Sozialleistungsbetrug mit insgesamt mehr als 5.000 Tatverdächtigen angezeigt, ein Plus von knapp zehn Prozent sowohl bei den Anzeigen als auch bei den Tatverdächtigen. Dabei sind mehr als 72 Prozent der Tatverdächtigen Fremde und mehr als die Hälfte der Anzeigen gibt es in der Bundeshauptstadt Wien. Die Aufklärungsquote bei diesen Delikten liegt bei 99,5 Prozent.
"Durch die offenen Augen und Ohren unserer Kolleginnen und Kollegen der Finanzbehörden, der Bundespolizei und aller Einrichtungen mit denen wir sehr eng zusammenarbeiten werden wir auf diese Fälle aufmerksam. Wir bekommen auch sehr viele Hinweise aus der Bevölkerung", erklärte Abteilungsleiter Gerald Tatzgern.
Bei den Delikten gibt es vor allem drei Schwerpunkte: den widerrechtlichen Bezug der Ausgleichszulage zur Pension, obwohl die Bezieherinnen oder Bezieher im Ausland leben – sie täuschen einen Wohnsitz in Österreich vor, Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld, obwohl Einkünfte bezogen werden, sowie den widerrechtlichen Bezug von Kinderbeihilfe.
"Wir haben alle Menschen-, Sozial- und Berufsgruppen im Visier und prüfen, ob hier zu Unrecht auszahlende Stellen getäuscht werden und ob Sozialleistungsbetrug vorliegt", sagte Tatzgern.
Intensive Kontrollen und internationale Zusammenarbeit maßgeblich
Beim Sozialleistungsbetrug handelt es sich aus kriminalpolizeilicher Sicht um ein Kontrolldelikt. Das bedeutet: "Je mehr kontrolliert wird, desto mehr Fälle werden aufgedeckt und kommen ans Tageslicht – und je mehr Fälle aufgeklärt werden, desto abschreckender ist das für mögliche Nachahmer, die eventuell auch ähnliches im Schilde führen und den Sozialstaat betrügen oder missbrauchen wollen", betonte Karner.
Viele Fälle von Sozialleistungsbetrug haben eine Verbindung ins Ausland, wodurch die internationale Zusammenarbeit bei der Aufklärung besonders wichtig ist. Diese Zusammenarbeit läuft ausgezeichnet – bisher gab es Kontakt der Task Force mit Behörden in 80 Staaten weltweit.
Ausblick
Die Bekämpfung des Sozialmissbrauchs wird weiterhin einen Schwerpunkt im Innenministerium bilden. Besonders in der Urlaubszeit gibt es Bezieherinnen und Bezieher, die sich nicht beim Arbeitsmarktservice abmelden, wenn sie ins Ausland reisen. Hier stehen Schwerpunktaktionen – unter anderem am Flughafen Wien – unmittelbar bevor.
Außerdem wird die Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Finanzermittlerinnen und -ermittlern durch weitere Aktionen intensiviert. Diese Zusammenarbeit hat sich in den vergangenen sieben Jahren bewährt. Finanzpolizei-Leiter Wilfried Lehner ergänzte: "Wir werden die Zusammenarbeit genauso wie bisher fortsetzen und versuchen, Sozialleistungsbetrugsbekämpfung weiterhin als Teamarbeit zu verstehen. Das ist kein Sprint, das ist eine Marathonaufgabe." Die Finanzpolizei ist für das Innenministerium ein verlässlicher Partner beim Aufspüren von Sozialleistungs-Betrugsfällen.