Asyl- und Fremdenwesen

Österreich organisierte europaweit erste FRONTEX-Charteroperation nach Indien

19 indische Staatsangehörige wurden aus Österreich an die Behörden in Delhi übergeben. Aktuell befinden sich 718 indische Staatsangehörige in Grundversorgung.

Im Zuge der europaweit ersten Charterrückführung nach Indien konnten am 29. September 2022 insgesamt 19 indische Staatsangehörige an die Behörden in Delhi übergeben werden. Die Charteroperation wurde von Österreich organisiert und von FRONTEX koordiniert. Angesichts der derzeitigen Migrationslage setzen Österreich und Indien damit ein klares Zeichen des gemeinsamen Migrationsmanagements – zusätzlich werden seit Jahren regelmäßig Einzelrückführungen nach Indien durchgeführt.

Im Jahr 2022 gab es bis inklusive August 7.630 Asylanträge von indischen Staatsangehörigen. Viele davon entziehen sich auch dem weiteren Asylverfahren, oftmals nach der Information über einen zu erwartenden, negativen Asylbeschied. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum des Vorjahres gab es 330 Asylanträge von indischen Staatsangehörigen zu verzeichnen. Aktuell befinden sich 718 indische Staatsangehörige in Grundversorgung.

Bis Ende August fanden insgesamt 167 Außerlandesbringungen von indischen Staatsangehörigen statt (Dublin/Rückführungen/Freiwillige). Indische Behörden kooperieren seit Jahren im Hinblick auf Heimreisezertifikate, Rückkehr und Rückübernahme sehr gut mit Österreich.

Und auch die Kampagne "Myths about Migration" wird in Indien geschalten – Anti-Marketing auf Google, Facebook und Instagram, um die Lügen der Schlepper zu entlarven.

Einzelfall-Prüfung in rechtsstaatlichem Verfahren

Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Für indische Staatsangehörige bestehen dabei kaum Chancen auf eine schutzgewährende Entscheidung durch das "Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl" (BFA). Aktuell liegt die Anerkennungsquote bei 0 Prozent.

Aus diesem Grund erfolgt bei indischen Staatsangehörigen die Prüfung des Schutzvorbringens in rund 80 Prozent der Fälle im Zuge von FAST Track-Verfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 27 Tagen) oder beschleunigten Verfahrensabwicklungen (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden).

Sobald eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung (in vielen Fällen nach Ausschöpfung des Instanzenzuges) vorliegt, müssen Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen. Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei grundsätzlich Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr im Rahmen der Rückkehrhilfe organisatorisch und finanziell unterstützt (www.returnfromaustria.at). Wird der Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Mit den indischen Behörden besteht auch darüber Einvernehmen und seit Jahren eine gute bilaterale und sehr konstruktive Kooperation im Migrationsbereich.

Insgesamt wurden heuer bereits mehr als 7.000 Außerlandesbringungen (Dublin/Rückführungen/Freiwillige) durchgeführt.

19 indische Staatsangehörige wurden aus Österreich an die Behörden in Delhi übergeben.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 20024 vom Samstag, 1. Oktober 2022, 10:06 Uhr
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