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  3. Erkennungsdienst

Erkennungsdienst

Kontaktlose Fingerabdruckprüfung

Wenn Dokumente täuschen und Angaben nicht ausreichen, stoßen klassische Identitätsfeststellungen an ihre Grenzen. Mit Bio-Capture wird die biometrische Überprüfung am Einsatzort möglich – schnell, mobil und rechtlich geregelt.

Bio-Capture ermöglicht die kontaktlose Aufnahme von Fingerabdrücken per Smartphone und den direkten Abgleich im System
Bio-Capture ermöglicht die kontaktlose Aufnahme von Fingerabdrücken per Smartphone und den direkten Abgleich im System
© Gerd Pachauer

Zwei Beamte kontrollieren eine Person. Der vorgelegte Ausweis wirkt authentisch: saubere Verarbeitung, Foto, Hologramm, plausible Daten. Die Person kooperiert, nennt Namen und Geburtsdatum und beantwortet Fragen ohne Zögern. Die Abfrage im System ergibt keinen Treffer. Formal ist die Kontrolle abgeschlossen – und dennoch bleiben Zweifel. Denn hochwertige Fälschungen sind nicht immer sofort erkennbar. Umgekehrt beweist selbst ein echter Ausweis nicht, dass er tatsächlich zur kontrollierten Person gehört. Leichte Abweichungen im Erscheinungsbild, unplausible Angaben oder auffälliges Verhalten können Anlass für eine vertiefte Prüfung sein.
Die zentrale Frage lautet: Stimmt die angegebene Identität? In der Praxis entsteht hier ein Zielkonflikt: Wird die Kontrolle beendet, besteht das Risiko, dass gesuchte Personen unerkannt bleiben. Eine vertiefte Überprüfung – etwa durch Mitnahme auf eine Dienststelle – bindet Ressourcen und kann eskalieren. Eine belastbare Identitätsfeststellung erfordert daher zusätzliche Merkmale, insbesondere biometrische Daten.

Police Checks.

Das Forschungsprojekt Bio-Capture im National-Biometric-Matching-System (NBMS) hat zum Ziel, biometrische Identitätsprüfungen direkt am Einsatzort zu ermöglichen – schnell, mobil und ohne zusätzliche Hardware. Identitätsprüfungen erfolgen vielerorts noch auf Basis von Ausweisen und Namensabfragen. Problematisch wird dies, wenn Personen falsche Angaben machen, fremde Identitäten verwenden oder gefälschte Dokumente vorlegen.
In einem Umfeld zunehmender Mobilität stößt die alphanumerische Suche an ihre Grenzen. Biometrische Abfragen ermöglichen eine unmittelbare Überprüfung. Sie sollen künftig als Standardinstrument bei unklaren Identitäten eingesetzt werden und eine schnelle Klärung direkt vor Ort ermöglichen.

Rechtlicher Rahmen.

Der Fingerabdruckabgleich erfolgt im nationalen automatisierten Fingerabdrucksystem (AFIS).
Der Fingerabdruckabgleich erfolgt im nationalen automatisierten Fingerabdrucksystem (AFIS).
© Karl Schober

Der Einsatz erfolgt innerhalb nationaler und europäischer Vorgaben (u. a. Sicherheitspolizeigesetz, Fremdenpolizeigesetz). Zentrale Prinzipien sind:

  • ausschließlich Live-Erfassung
  • Anwesenheit der betroffenen Person erforderlich
  • keine Speicherung der erhobenen biometrischen Daten
  • Verwendung ausschließlich zur unmittelbaren Identitätsfeststellung

Diese Rahmenbedingungen gewährleisten einen verhältnismäßigen Einsatz und schützen vor Missbrauch.
Die EU-Interoperabilitätsverordnungen (2018) schaffen die Grundlage für einen erweiterten Datenabgleich. Perspektivisch erfolgt dieser über zentrale Systeme wie den Shared-Biometric Matching-Service (sBMS) und das Schengener Informationssystem (SIS), in denen bis zu 400 Millionen biometrische Datensätze gebündelt werden. Mit der geplanten EU-Anbindung ab 2027 wird sich der Abgleich weiter erweitern und die Identitätsfeststellung beschleunigen.

Biometrische Identitätsprüfungen sollen damit nicht mehr nur Spezialfälle sein, sondern ein Standardinstrument in Situationen, in denen Angaben unplausibel erscheinen. Mitgliedstaaten können festlegen, ob neben der Polizei auch andere Behörden – etwa Zollorgane – Zugriff erhalten. Parallel wird an funktionalen Erweiterungen gearbeitet, etwa am biometrischen Gesichtsbildabgleich und an integrierter Fotodokumentation für erkennungsdienstliche Zwecke.

Ablauf der Überprüfung.

Die Erfassung erfolgt kontaktlos per Smartphonekamera. Die Daten werden an das Abgleichsystem übermittelt, das Ergebnis wird direkt auf das Endgerät zurückgespielt. Die gesamte Verarbeitung dauert weniger als zwei Minuten. Derzeit erfolgt der Abgleich im nationalen automatisierten Fingerabdrucksystem (AFIS).

Technik ohne Zusatzgerät.

Präsentation der kontaktlosen Fingerabrucküberprüfung
Präsentation der kontaktlosen Fingerabrucküberprüfung
© Karl Schober

Ein wesentliches Entwicklungsziel war der Verzicht auf zusätzliche Hardware. Klassische Livescan-Geräte sind im mobilen Einsatz oft unpraktisch. Bio-Capture nutzt Smartphones und setzt auf kamerabasierte, kontaktlose Erfassung, speziell entwickelte Erkennungsalgorithmen und eine robuste Funktionalität unter variierenden Bedingungen. Das Projekt wird seit 2019 umgesetzt. Beteiligt sind unter anderem das Bundesministerium für Inneres, das Bundeskriminalamt, das AIT Austrian Institute of Technology, T3K Forensics sowie die Universität Salzburg. Seit August 2025 befindet sich die Anwendung im Testbetrieb, unter anderem bei der Fremdenpolizei sowie seit März 2026 bei der Bereitschaftseinheit Wien. Rund 600 Geräte sind im Einsatz, der Abgleich dauert weniger als zwei Minuten. Auswertungen zeigen, dass auch bei unauffälligen Namensabfragen Treffer erzielt werden konnten. Gesuchte Personen wurden trotz falscher Angaben identifiziert.

Präsentation und erste Bilanz.

Innenminister Gerhard Karner, Bundeskriminalamtsdirektor Andreas Holzer und Helmut Leopold präsentierten die Technologie am 23. März 2026. Karner betonte, die Fahndung werde „moderner, schneller und effizienter“ und sprach von einer „kleinen internationalen Sensation“. Holzer zog eine positive Bilanz: „Die ersten Ergebnisse sprechen für sich: Bei 643 Kontrollen wurden 170 Treffer im AFIS-System erzielt und mehrere gesuchte Personen trotz falscher Angaben identifiziert. Es konnte auch ein mutmaßlicher Drogendealer ausgeforscht und festgenommen werden.“

Romana Tofan


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2026

 Druckversion des Artikels (PDF, 314 kB)

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