Verkehrsueberwachung
Gefährder aus dem Verkehr ziehen
Die Polizei ahndete 2025 5,6 Millionen Geschwindigkeitsübertretungen und führte 1,868.304 Alkoholtests durch. Dabei wurden 28.000 Alko- und 8.500 Drogenlenker aus dem Verkehr gezogen.
600.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden mit Lasermessgeräten gemessen
© Tobias Bosina
Die Bundespolizei ahndete 2025 5.658.326 Geschwindigkeitsüberschreitungen, entweder als Verwaltungsanzeigen oder als Organstrafverfügungen. Etwa 4,7 Millionen dieser Übertretungen wurden mit Radargeräten gemessen, weitere rund 600.000 mit Lasermessgeräten, etwa 300.000 von Zivilstreifen, durch Section-Control-Anlagen oder anderen Überwachungsarten festgestellt. Das bedeutet gegenüber 2024 einen Rückgang um 7,9 Prozent (2024: 6.145.227). Der Bundespolizei stehen rund 430 stationäre und mobile Radargeräte zur Verfügung. Ein großer Teil der stationären Radaranlagen ist mit Lenkerfotoeinheiten ausgerüstet, vor allem auf Transitrouten. Mittlerweile sind bei den stationären Anlagen überwiegend Geräte mit Lasertechnologie im Einsatz, wobei funktionsfähige radarbasierte Altgeräte weiter in Betrieb bleiben. Derzeit sind zehn stationäre Section-Control-Anlagen in Betrieb, darüber hinaus werden mobile Anlagen in Baustellenbereichen auf Autobahnen und Schnellstraßen temporär eingesetzt. Alle Anlagen verfügen über eine Lenkerdokumentation.
Vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen.
Seit 1. März 2024 haben die rund 80 Verkehrsbehörden in Österreich die rechtliche Befugnis, bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Kraftfahrzeug zu beschlagnahmen. Das Gesetz räumt den Polizistinnen und Polizisten, die für diese Verkehrsbehörden einschreiten, auch die Möglichkeit einer vorläufigen Beschlagnahme an Ort und Stelle ein, wenn eine derartige Übertretung unmittelbar festgestellt wird. Die Strafbehörden entscheiden über den Fortgang einer vorläufigen Beschlagnahme und – positivenfalls – über eine Verwertung von Fahrzeugen. 2025 wurden von Polizeibediensteten 267 Fahrzeuge bei Anhaltungen an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt. Von März bis Dezember 2024 waren es 171.
Alkohol und Drogen am Steuer.
2025 wurden 1.868.304 Alkoholkontrollen durchgeführt – um 0,4 Prozent weniger als 2024 (1.876.191). Eine mögliche Alkoholisierung wurde hierbei durch Alkomattests, Alkovortests und ärztliche Untersuchungen festgestellt. Die Zahl der Anzeigen wegen Alkohol am Steuer betrug 2025 28.428, ebenfalls ein leichter Rückgang im Vergleich mit 2024 (28.867). 8.555 Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker wurden wegen Fahren unter Drogeneinfluss angezeigt – um vier Prozent mehr als 2024 (8.227). Diese höhere Zahl an Anzeigen ist nicht zuletzt auf Ausbildungen zur Erkennung von Drogenlenkerinnen und -lenkern zurückzuführen. Ein weiterer Grund ist der Einsatz von Amtsärztinnen und Amtsärzten bei Schwerpunktaktionen im Straßenverkehr.
Bundesländer.
Bei Anzeigen wegen Alkohol am Steuer führt Oberösterreich mit 4.887 Anzeigen, gefolgt von Niederösterreich (4.789) und der Steiermark (4.572). Im Mittelfeld befinden sich Tirol (3.562), Kärnten (3.368), Wien (3.138) und Salzburg (2.050), gefolgt von Vorarlberg (1.134) und dem Burgenland (928) als Schlusslichter. Bei Anzeigen wegen Fahren unter Drogeneinfluss wurden die meisten Anzeigen in Wien (2.341) gestellt, gefolgt von Oberösterreich (1.582) und Niederösterreich (1.510), gefolgt von Tirol (1.108), der Steiermark (519), Kärnten (481) und Vorarlberg (479). 335 Anzeigen wurden in Salzburg gestellt und das Schlusslicht bildet erneut das Burgenland mit 200 Anzeigen.
Sicherheitsabstand und Telefonieren am Steuer.
In 130.561 Fällen wurde von der Polizei festgestellt, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren zu gering war – um 0,4 Prozent mehr als 2024 (130.077). 112.317 Lenker wurden wegen Telefonierens am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle geahndet, das bedeutet einen Rückgang gegenüber 2024 um 2,5 Prozent.
Sicherheitsgurt und Kindersicherung.
2025 wurden 95.912 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht festgestellt – 2 Prozent weniger als 2024. Ebenfalls rückläufig ist die Zahl der Beanstandungen wegen mangelnder Kindersicherung: 7.765 Anzeigen 2025 gegenüber 7.911 im Vorjahr. Dieses Delikt hat auch eine Vormerkung im Vormerksystem zur Folge.
Im Schwerverkehrsbereich wurden 327.010 Anzeigen und Organstrafverfügungen bei Kontrollen von Lkw und Bussen erstattet (2024: 224.464). Der Hauptanteil betraf Übertretungen hinsichtlich der Nichteinhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitvorgaben im gewerblichen Güter- und Personenverkehr (166.852). Der deutliche Anstieg gegenüber 2024 (61.805) ist hier auf einen erheblich erweiterten Kontrollzeitraum gemäß einer EU-Verordnung zurückzuführen. Weitere häufige Delikte sind technische Mängel an Karosserie, Bremsen und Reifen (85.035), Überladungen (30.747) und mangelnde Ladungssicherung (6.339). Die Kontrollorgane untersagten 26.081 Lkw und Bussen die Weiterfahrt wegen schwerwiegender Verstöße oder Mängel bzw. wegen Gefahr im Verzuge (2024: 26.842) – ein Rückgang um 2,8 Prozent.
Auf dem Gefahrgutsektor wurden 7.144 Gefahrguttransporte (Beförderungseinheiten) kontrolliert (2024: 7.341). 571 Beförderungseinheiten wurde die Weiterfahrt wegen Gefahr im Verzuge untersagt (2024: 456). „Der Auftrag für die Polizistinnen und Polizisten ist klar: Jene, die sich an die Regeln halten, schützen und Raser, Drängler, Alkohol- sowie Drogenlenker aus dem Verkehr ziehen“, sagt Innenminister Gerhard Karner.
Otmar Bruckner
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2026
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