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  3. Tag der Kriminalitätsopfer

Tag der Kriminalitätsopfer

Medienverantwortung im Fokus

Beim diesjährigen Tag der Kriminalitätsopfer stand die Rolle der Medien im Umgang mit Betroffenen im Mittelpunkt und wie Berichterstattung das Leben von Kriminalitätsopfern beeinflussen kann.

Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz, Polizei, Medien und Opferschutz diskutierten am 17. Februar 2026 im Bundesministerium für Inneres (BMI) über Chancen und Risiken der Berichterstattung. Gemeinsam mit dem WEISSEN RING organisierte das Bundesministerium für Inneres (BMI) ein Symposium, das sich mit der Rolle der Medien im Umgang mit Kriminalitätsopfern auseinandersetzte. Unter dem Titel „Zwischen Schlagzeile und Schutz – Kriminalitätsopfer in den Medien“ wurde diskutiert, wie Berichterstattung Betroffene beeinflusst und welche Verbesserungen möglich sind.

Information und Verantwortung.

Nach der Begrüßung durch Lyane Sautner, Präsidiumsmitglied der Opferhilfeeinrichtung und Vertreterin der JKU Linz, unterstrich Innenminister Gerhard Karner die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und deren verantwortungsvollen Umgang mit Opfern: „Die Polizei nimmt ihre Verantwortung in der Öffentlichkeitsarbeit – vor allem auch gegenüber den Opfern – konsequent wahr. Das Ziel dabei ist klar: verlässliche und gesicherte Informationen für die Menschen sowie der Schutz der Interessen der Opfer.“
Justizministerin Anna Sporrer richtete den Fokus auf die Stärkung der Opferrechte: „Der heutige Tag der Kriminalitätsopfer rückt den Opferschutz in den Mittelpunkt. Er erinnert uns daran, dass wir die Rechte von Opfern sowohl vor Gericht als auch in der öffentlichen Wahrnehmung stärken müssen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Victim-Blaming in den Schlagzeilen Betroffene zu Objekten der öffentlichen Neugier macht.“
„Kein Geld der Welt kann das Leid lindern oder den Schmerz nehmen. Dennoch ist es Aufgabe des Sozialstaates, diese Menschen in schweren Stunden nicht allein zu lassen, sondern ihnen unterstützend zur Seite zu stehen. Politische Verantwortung geht weit über die Strafverfolgung hinaus. Das Verbrechensopfergesetz ist ein wirksames Instrument, das Opfer von Verbrechen und ihre Hinterbliebenen unterstützt – etwa mit Schmerzengeld, dem Ersatz von Bestattungskosten und dem Zugang zu psychotherapeutischen Behandlungen“, erklärte Sozialministerin Korinna Schumann.

Recht, Polizei und Opferhilfe.

Rechtsanwältin Maria Windhager beleuchtete die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie das Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit und Opferschutz. Sie ging auf die Grenzen zulässiger Berichterstattung ein und zeigte auf, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten Betroffenen zur Verfügung stehen.
Markus Lamb, Pressesprecher der Landespolizeidirektion Steiermark, erläuterte, wie stark die Berichterstattung das Erleben von Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen beeinflusst. Besonders problematisch sei es, wenn Betroffene identifizierbar werden oder Berichte sehr früh nach einem Ereignis erscheinen. Gleichzeitig betonte er, dass eine sensible Berichterstattung auch positive Effekte haben kann, etwa durch die Information über Unterstützungsangebote für Betroffene. In der Öffentlichkeitsarbeit von BMI und Polizei hat der Schutz Betroffener oberste Priorität. Veröffentlichungen werden im Einzelfall unter Berücksichtigung von Wirkung sowie der Interessen und Privatsphäre von Opfern und Angehörigen geprüft.
Claudia Mikosz, Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, und Nadine Stehrlein, Teamleiterin Opferhilfe, gaben Einblicke in ihre Erfahrungen mit Verbrechensopfern im Kontext medialer Aufmerksamkeit. Sie beleuchteten die Folgen für Betroffene und formulierten Empfehlungen für Medien und Opfer.

Paneldiskussion.

Unter dem Titel ‚Journalismus zwischen Verantwortung und Herausforderung‘ debattierte Caroline Kerschbaumer mit Vertreterinnen und Vertretern des österreichischen Journalismus Fragen der Branche. Es diskutierten Ingrid Brodnig, Christoph Budin, Florian Klenk und Anna Thalhammer; der Österreichische Presserat war durch Alexander Warzilek vertreten. Die Diskussion drehte sich um die Frage, wie eine verantwortungsvolle Berichterstattung gelingen kann, die sowohl dem öffentlichen Interesse als auch den Bedürfnissen von Betroffenen gerecht wird. Einigkeit bestand darin, dass sensible Inhalte in einen erklärenden Kontext eingebettet werden müssen und genau abzuwägen ist, wie detailliert berichtet werden sollte.

Besonders in Extremsituationen, wie etwa dem Amokattentat in Graz, sei es für Journalistinnen und Journalisten eine große Herausforderung, den richtigen Ton und die angemessene Form der Berichterstattung zu finden. Selbstreflexion, das Hinterfragen, ob Inhalte tatsächlich im öffentlichen Interesse liegen, sowie die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen, wurden als zentrale Elemente einer sensiblen Berichterstattung hervorgehoben.

Anna Sporrer: „Opferrechte vor Gericht und in der Öffentlichkeit stärken.“
Anna Sporrer: „Opferrechte vor Gericht und in der Öffentlichkeit stärken.“
© Oliver Senger
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Anna Sporrer: „Opferrechte vor Gericht und in der Öffentlichkeit stärken.“
Gerhard Karner: „Opferschutz hat Vorrang in der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit.“
© Oliver Senger
Anna Sporrer: „Opferrechte vor Gericht und in der Öffentlichkeit stärken.“
Korinna Schumann: „Der Sozialstaat darf Betroffene nicht allein lassen.“
© Oliver Senger
 
Anna Sporrer: „Opferrechte vor Gericht und in der Öffentlichkeit stärken.“
Markus Lamb: „Jede Veröffentlichung wird im Einzelfall sorgfältig geprüft.“
© Oliver Senger
 

Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2026

 Druckversion des Artikels (PDF, 646 kB)

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