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  2. Ausgabe 3-4/2026
  3. Dolmetsch- und Übersetzungsdienst

Dolmetsch- und Übersetzungsdienst

Sicherheitsrelevanter Faktor

Ob im Informationsaustausch über die Interpol, Europol, Schengen und Egmont oder bei multinationalen Ermittlungen – Sprache ist ein sicherheitsrelevanter Faktor. Im Bundeskriminalamt (BK) gibt es den Dolmetsch- und Übersetzungsdienst (DÜD).

Dolmetsch- und Übersetzungsdienst: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung polizeilicher und juristischer Fachtexte und in der sprachlichen Begleitung von Einsätzen
Dolmetsch- und Übersetzungsdienst: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung polizeilicher und juristischer Fachtexte und in der sprachlichen Begleitung von Einsätzen
© Alexander Tuma

Der Dolmetsch- und Übersetzungsdienst (DÜD), ein Referat im Bundeskriminalamt, besteht aus elf Übersetzerinnen und Übersetzern, Dolmetscherinnen und Terminologinnen. Sie beherrschen die Interpol-Amtssprachen Englisch, Französisch und Spanisch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Polnisch und Ungarisch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in der Bearbeitung polizeilicher und juristischer Fachtexte und in der sprachlichen Begleitung komplexer, oft zeitkritischer Einsatzlagen. Dabei ist die Vielfalt des Wissens in den unterschiedlichsten kriminalistischen Bereichen entscheidend, um eine erfolgreiche Kommunikation sicherzustellen. Die Dienststelle ist rund um die Uhr erreichbar: Neben den regulären Dienstzeiten von 7:30 bis 15:30 Uhr versehen die Bediensteten Journaldienste und Rufbereitschaften. Dringliche Anfragen sind nicht an Bürozeiten gebunden. Die Kernaufgaben des DÜD sind: übersetzen, dolmetschen, Terminologiearbeit.

Übersetzen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dolmetsch- und Übersetzungsdienstes übersetzen den Interpol-, Europol-, Schengen- und Egmont- Schriftverkehr in die und aus den Interpol-Amtssprachen. Darüber hinaus werden Sonderaufträge wie das Übersetzen von Berichten, Einvernahmen, Gesetzestexten, Präsentationen, Pressetexten, Reden, Filmtexten und Untertiteln. Zum Leistungsportfolio gehören Lektorat und Korrektorat sowie Post-Editing, das Nachbearbeiten oder Überarbeiten von maschinell übersetzten Texten.

Dolmetschen.

Zum Einsatz kommen Simultan-, Konsekutiv-, Gesprächs- und Flüsterdolmetschen bei Konferenzen, Tagungen, Schulungen, Projekttreffen, Evaluierungen oder Einvernahmen. Auch online oder in Hybridform durchgeführte Besprechungen können gedolmetscht werden – nach Anmietung speziell entwickelter Dolmetschplattformen. Die Einsätze erfolgen häufig kurzfristig und unter Zeitdruck.
Terminologiearbeit. Die systematische Terminologiearbeit bildet das Fundament für jede präzise Verständigung. Der DÜD betreibt das polizeiliche Fachwörterbuch des Bundeskriminalamtes, eine viersprachige Terminologiedatenbank mit derzeit 3.600 Einträgen. Diese ist BMI-intern österreichweit abrufbar und wächst kontinuierlich, auch basierend auf sogenannten Termanträgen aus der Praxis, mit denen Exekutivbeamte aus ganz Österreich Anfragen zu einem bestimmten Begriff an den DÜD richten bzw. ihr eigenes Sprachwissen einbringen können. Zudem wurde ein Polizeiglossar veröffentlicht, das neben Fachbegriffen typische Phraseologie enthält.

Maschinelle Übersetzung und KI-gestützte Tools werden im sicherheitsrelevanten Umfeld zunehmend genutzt. Der DÜD begleitet diese Entwicklung kritisch und fachlich fundiert. Dabei gilt ein Grundsatz: „KI dient als Werkzeug und Hilfsmittel, stellt jedoch keinen Ersatz für menschliche Leistung dar“. KI kann Prozesse beschleunigen, insbesondere bei Texten ohne sensible Inhalte. Gleichzeitig zeigen sich gravierende Schwächen: fehlerhafte Übersetzungen, Halluzinationen, mangelnde Beherrschung polizeilicher Fachterminologie – insbesondere der österreichischen Rechts- und Verwaltungssprache – sowie ungelöste Datenschutzfragen. Übersetzungen dürfen keinesfalls ungeprüft weiterverwendet werden.
Die menschliche Komponente und das Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht ersetzbar. Sensible Texte und personenbezogene Daten sind für den Einsatz externer KI-Tools nicht geeignet. Der DÜD hat 2024 eine interne Informationskampagne zur sicheren Nutzung maschineller Übersetzung gestartet.
KI-Systeme verbessern sich nicht automatisch. Sie benötigen hochwertige Paralleltexte und valide Terminologie. Genau hier liegt eine Kernkompetenz des DÜD – in der Erarbeitung fachlich abgesicherter Terminologie sowie in Beratung und Qualitätssicherung beim Training von KI-Systemen. Übersetzerinnen und Übersetzer und Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden auch künftig unverzichtbar sein – mit einem erweiterten Aufgabenportfolio und damit neuen, zusätzlichen Tätigkeitsfeldern.

Rifat Büyükyorulmaz


​Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2026

 Druckversion des Artikels (PDF, 227 kB)

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