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  2. Ausgabe 3-4/2026
  3. Exekutivgeschichte

Exekutivgeschichte

Die Traditionswachkörper (Teil 2)

Der nachfolgende Abriss beschäftigt sich mit der rechtshistorischen Entwicklung der drei Traditionswachkörper in der unmittelbaren Nachkriegszeit des Zweiten Weltkriegs.

100 Jahre Bundesgendarmerie: Jubiläumsfeier mit Parade im Juni 1949 in Wien
100 Jahre Bundesgendarmerie: Jubiläumsfeier mit Parade im Juni 1949 in Wien
© LPD Vorarlberg

Im April 1945 eroberten die alliierten Truppen sukzessive das ehemalige österreichische Bundesgebiet; Wien wurde am 13. April von der sowjetischen Armee eingenommen. Die Sicherheitsverhältnisse insbesondere in den östlichen Bundesländern waren katastrophal. Wegen des Vormarschs der Roten Armee setzten sich zahlreiche Exekutivkräfte aus den östlichen Bundesländern Richtung Westen ab. Andere Exekutivbedienstete ignorierten den Rückzugsbefehl und organisierten – oft unter Mithilfe der Bevölkerung – einen provisorischen Sicherheitsdienst. Trotz fehlender Führungsstrukturen sowie eines Mangels an Personal und Ausrüstung gelang es, ein Mindestmaß der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Viele Angehörige der Exekutivwachkörper der Ersten Republik sollten sich als Stütze für den zukünftigen Sicherheitsapparat erweisen. Die alliierten Besatzungsmächte forcierten den Wiederaufbau der demokratischen Strukturen Österreichs und somit auch die Wiedererrichtung der Exekutive.

Wiener Sicherheitswache.

Der von den Sowjets am 17. April 1945 provisorisch bestellte Bürgermeister von Wien, Theodor Körner, beauftragte den ehemaligen KZ-Häftling und Polizeijuristen Heinrich Hüttl mit dem Aufbau eines eigenen Wachkörpers – als Gegenpol zu dem von den Sowjets eingerichteten „Polizeilichen Hilfsdienst“ unter der Leitung des Kommunisten Rudolf Hautmann. Hüttl war unter jenen „Männern der ersten Stunden“ die sich bereits vier Wochen vor dem offiziellen Kriegsende im Wiener Palais Auersperg formierten und der sowjetischen Besatzungsmacht die Wiedererrichtung der Wiener Sicherheitswache (SW) vorschlugen. Er erließ am 13. April einen Aufruf an alle „österreichisch gesinnten Angehörigen der ehemaligen Sicherheitswache in Wien, aktiv oder im Ruhestand befindlich, der Schutzpolizei, der Reservepolizei und der Luftschutzpolizei“, sich zur Dienstleistung zu melden. Dem rot-weiß-rot gestaltetem Plakat war zu entnehmen: „Diese Einberufung gilt nicht für Illegale“. In den ersten Tagen meldeten sich mehr als 600 Interessierte. Am 16. April 1945 begann der Turnusdienst der SW mit 24 Stunden Hauptdienst, 24 Stunden Bereitschaftsdienst und 24 Stunden dienstfrei.

Bundesgendarmerie.

Waffentrageberechtigung eines Gendarmen in der französischen Zone
Waffentrageberechtigung eines Gendarmen in der französischen Zone
© Sammlung Michael Beyer

Am 27. April 1945 – dem Tag der Proklamierung der Unabhängigkeit Österreichs – wurde der ehemalige Gendarmerieoffizier und KZ-Häftling Emanuel Stillfried-Rathenitz von der provisorischen Staatsregierung zum provisorischen Gendarmeriezentralkommandanten bestellt. Er erließ er den ersten Korpsbefehl für die sich neu formierende Bundesgendarmerie (BG) und gedachte der Opfer aus den eigenen Reihen: „In tiefster Ergriffenheit gedenken wir aller jeder Korpsangehörigen, die als Österreicher durch das nationalsozialistische Terrorsystem politisch verfolgt und in den deutschen Konzentrationslagern und Zuchthäusern sterben oder im letzten Kriege wider Willen für die Fremdherrschaft ihr Leben lassen mussten. Wir gedenken auch jener Gendarmeriebeamten, die im Dienste unseres wiederbefreiten Österreichs in Ausübung treuester Pflichterfüllung bereits gefallen sind.“

Tote im Exekutivdienst.

Die Zahl der durch das NS-Terrorregime und durch Kriegshandlungen getöteten Exekutivbediensteten erhöhte sich auch nach Kriegsende in einem erschrecklichen Ausmaß. Allein die ersten Tagesbefehle des Jahres 1945 verzeichnen für den Bereich der BPD Wien neun SW-Beamte, die in Ausübung des Dienstes erschossen worden sind. Das LGK für Niederösterreich berichtete im Juni 1945, dass 24 Gendarmen durch die „Besatzungsmacht“ erschossen worden waren und 19 Gendarmen den Freitod gewählt hätten. Die Situation verbesserte sich in den unmittelbaren Nachkriegsjahren nicht. Aufgrund der Verschlechterung der Sicherheitsverhältnisse und von mehreren Tötungen von Gendarmen wurde Ende 1948 bei der BG die Doppelpatrouille eingeführt.

B-ÜLG.

Dienstvorschriften für die Sicherheitswache, die Bundesgendarmerie und das Kriminalbeamtenkorps
Dienstvorschriften für die Sicherheitswache, die Bundesgendarmerie und das Kriminalbeamtenkorps
© Sammlung Michael Beyer

Aufgrund des Behörden-Überleitungsgesetzes (B-ÜLG), StGBl. Nr. 94/1945 vom 20. Juli 1945, erfolgte die formelle Wiedererrichtung der österreichischen Verwaltungs- und Justizbehörden. Neben dem neuen Staatsamt für Inneres erfuhren die ehemaligen Sicherheitsdirektionen (SID) und die Exekutivwachkörper ihre neuerliche rechtliche Legitimation. Gemäß § 16 trat an Stelle der ehemaligen Schutzpolizei die SW der staatlichen Polizeibehörden als „militärisch organisierte bewaffnete Wachkörper zur Versehung des öffentlichen Sicherheitsdienstes“. Gem. § 19 B-ÜLG konnten bei Bedarf bei den Polizeibehörden Kriminalbeamtenkorps als nicht uniformierte Wachkörper installiert werden. § 20 normierte für die BG unter anderem: „Die Gendarmerie wird als militärisch organisierter bewaffneter Wachkörper eingerichtet“.

Bundespolizeibehörden.

Basierend auf der skizzierten rechtlichen Grundlage gliederte sich eine kleinere Polizeibehörde wie bspw. die Polizeidirektion Salzburg im Oktober 1945 folgendermaßen: Präsidialbüro / Abt. I: Staatspolizeiliche Angelegenheiten / Abt. II: Kriminalpolizei / Abt. III: Verwaltungspolizei / Zentralinspektorat der SW. Mit 1. März 1946 wurde die Bezeichnung auf „Bundespolizeidirektion Salzburg“ geändert. Im Frühjahr 1946 bestanden in Österreich Bundespolizeidirektionen in Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt sowie Bundespolizeikommissariate in St. Pölten, Wr. Neustadt, Eisenstadt, Wels, Steyr, Urfahr und Villach. Diesen Behörden wurden die Wachkörper Sicherheitswache und Kriminalbeamtenkorps unterstellt.

BG-Strukturen.

Umgearbeitete ehemalige deutsche Gendarmerie-Uniformbluse mit den Distinktionen der Ersten Republik
Umgearbeitete ehemalige deutsche Gendarmerie-Uniformbluse mit den Distinktionen der Ersten Republik
© LPD Vorarlberg

Bei der Bundesgendarmerie (BG) erfolgte die Wiedererrichtung des Gendarmeriezentralkommandos (GZK) sowie der Landesgendendarmeriekommanden (LGK). Auf Ebene der Verwaltungsbezirke fungierten wieder die Bezirksgendarmeriekommanden (BGK), denen wiederum die Gendarmeriepostenkommanden (GPK) unterstellt waren. Als „Verbindungsebene“ zwischen den LGK und den BGK wurden neuerlich Gendarmerieabteilungskommandos (GAK) eingerichtet, denen mehrere BGK unterstellt waren. Das jeweilige LGK wurde bei der Führung des öffentlichen Sicherheitsdienstes der zuständigen SID, das BGK bei der Führung dieser Angelegenheiten der Bezirkshauptmannschaft unterstellt.
In Oberösterreich gab es eine Besonderheit: Weil das Bundesland in zwei Besatzungszonen geteilt worden war, wurde für jede Zone ein eigenes LGK eingerichtet. Der südlich der Donau gelegene Teil Oberösterreichs war amerikanische und der nördliche Teil der Donau sowjetische Zone. Daher wurde in Urfahr das LGK für das Mühlviertel eingerichtet, das bis zum Ende der Besatzungszeit 1955 bestand.

Bahn- und Grenzgendarmerie.

Auch die Bahngendarmerie erfuhr eine Rekonstruktion und übernahm wie im Jahr 1918 den Schutz der Bahnhöfe und den Begleitschutz lebenswichtiger Gütertransporte. Mangels geeigneter Kräfte wurde der Gendarmerie auch der Schutz der Staatsgrenze übertragen – insbesondere der Grenze zu Ungarn und der Tschechoslowakei. Zu diesem Zweck wurden in den drei Bundesländern der sowjetischen Besatzungszone Grenzgendarmerieposten mit übergeordneten Grenz-BGKs bzw. Grenz-GAKs aufgestellt. Diese Strukturen blieben bis zum 16. Mai 1955 grundsätzlich bestehen. Im restlichen Bundesgebiet wurden lediglich die im Grenzgebiet gelegenen Posten verstärkt bzw. Exposituren errichtet und in die gestehenden Kommandostrukturen eingegliedert.

Exekutivkräfte.

Jubiläumsfeier „100 Jahre Gendarmerie“ 1949 in Wien: Gendarmeriezentralkommandant Emanuel Stillfried-Rathenau und Bundespräsident Karl Renner
Jubiläumsfeier „100 Jahre Gendarmerie“ 1949 in Wien: Gendarmeriezentralkommandant Emanuel Stillfried-Rathenau und Bundespräsident Karl Renner
© LPD Wien

Der dringend erforderliche Nachwuchs an Exekutivbediensteten ließ auf sich warten. Der Chronik des LGK Vorarlberg ist dazu bspw. zu entnehmen: „Bei der Errichtung (des LGK) waren die Standesverhältnisse absolut unzureichend, der Großteil der ehemals aktiven österreichischen Gendarmen war zum Kriegseinsatz abgestellt worden und noch nicht zurückgekehrt. Der Gendarmeriedienst auf dem Lande wurde zumeist durch mangelhaft ausgebildete Gendarmeriereservisten versehen, die in den Jahren 1939-45 eingestellt wurden und fast durchwegs aus der SA hervorgegangen waren.“ Die stark gelichteten Reihen der Exekutive wurden somit nach den Vorgaben der Besatzungsmächte weiter ausgedünnt.

Die Entnazifizierung führte zu zahlreichen Entlassungen aus dem Exekutivdienst. Der Rechtshistoriker Helmut Gebhardt führt für das LGK Steiermark bspw. aus, dass auf Betreiben der britischen Besatzungsmacht bei einer ersten Entlassungswelle – bei einem Personalstand von 1.236 Mann im September 1945 – 412 Gendarmen aufgrund ihrer NS-Vergangenheit aus dem Dienst entfernt wurden. 1946 wurden weitere 406 Gendarmen entlassen. Die Entnazifizierung dauerte bis 1949. Nach dem Bundesverfassungsgesetz über die Behandlung der Nationalsozialisten (BGBl. Nr. 25 vom 6. Februar 1947) wurden die nach dem 13. März 1938 in die NSDAP eingetretenen Exekutivbediensteten in „Belastete“ und „Minderbelastete“ kategorisiert. Da die Masse der Belasteten bereits 1945 und 1946 aus der Exekutive entfernt worden war, fokussierten sich die weiteren Bemühungen auf die Gruppe der Minderbelasteten. Diese konnten unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 113 vom 21. Mai 1945) weiter im Exekutivdienst verwendet werden. Das entschieden Kommissionen beim BMI bzw. bei den Landesregierungen. 1950 gab es bspw. bei der Gendarmerie bei einem Personalstand von circa 10.000 Mann 619 ehemalige Nationalsozialisten.

Ausbildung.

Wie bei der Wiener SW erfolgten im gesamten Bundesgebiet Aufrufe an die aktiven und insbesondere an die im Ruhestand befindlichen Exekutivkräfte, um sich zum Dienst zu melden. Dank zahlreicher Meldungen konnte schon wenige Wochen nach der Befreiung auch in den ländlichen Gebieten der Sicherheitsdienst in Ansätzen wieder aufgenommen werden. Dabei wurden die Exekutivorgane von örtlichen Hilfskräften wie beispielsweise „Ortswehren“ unterstützt.
In weiterer Folge wurden zur Aufstockung der Personalstände Hilfspolizisten und Hilfsgendarmen aufgenommen, die nach kurzer Einschulung bereits Exekutivdienst versahen. Zur weiteren Ausbildung wurden die ehemaligen Gendarmerie- und Polizeischulen reaktiviert oder neue Ausbildungsstätten errichtet. Am 1. Juli 1945 meldete das Kriminalbeamtenreferat in Wien die Eröffnung der ersten Polizeischule im neuen Österreich. Am 18. Jänner 1946 wurde die Schulabteilung in der Rossauer Kaserne in Wien eröffnet. Zu Jahresbeginn 1946 waren in allen Bundesländern Gendarmerieschulen eingerichtet.

Kriminalbeamtenkorps.

Abgelehnter Entwurf einer Kokarde für den Kriminaldienst
Abgelehnter Entwurf einer Kokarde für den Kriminaldienst
© Sammlung Michael Beyer

Mitte April 1945 wurde in Wien das Kriminalbeamtenkorps wiedererrichtet. Unter der Leitung eines Juristen formierte sich ein Kader bestehend aus circa 30 in der NS-Zeit verfolgter und etwa 100 weiterer Kriminalisten. Mit diesem Personalstand sollten die 27 Bezirks-Polizei-Kommissariate und die im Aufbau befindlichen Zentralstellen, insbesondere das Sicherheitsbüro und das Erkennungsamt, versorgt werden. Daneben musste eine Anzahl ungeschulter neuer Hilfspolizisten ausgebildet werden, um sie schnellstmöglich im Kriminaldienst zu verwenden. In dreimonatigen „Überbrückungskursen“ wurden die Hilfspolizisten für den Kriminaldienst vorbereitet.
Ein Großteil der mehr als 1.000 neu eingestellten Hilfspolizisten konnte jedoch „wegen Nichteignung im Exekutivdienst“ nicht weiterverwendet werden. Von 900 Hilfspolizisten, die sich im Juni 1945 zum Dienst als Kriminalbeamte bei der Wiener Polizei meldeten, befanden sich im Jahr 1950 nur noch 130 im kriminalpolizeilichen Dienst. Die positiv erprobten „Vorschulischen“ wurden zu Halbjahreskursen einberufen. Die Eignung für den kriminalpolizeilichen Dienst hatte schließlich durch den positiven Nachweis einer mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfung zu erfolgen. Ende 1946 betrug der Personalstand des Kriminalbeamtenkorps schon ungefähr 1.000 Beamte.

 

Wirtschaftspolizei und Markt-Brigade.

Die bei der Kriminalpolizei angesiedelte Wirtschaftspolizei wurde unter anderem auch zur Unterbindung des Schleichhandels und der diesbezüglichen Überwachung der Märkte eingesetzt. Zur Sicherung dieser nicht uniformierten Beamten der Wirtschaftspolizei wurde auf Wunsch der amerikanischen Besatzungsmacht ab 1. Oktober 1945 eine „Markt-Brigade“ aus uniformierten SW-Beamten gebildet.

Bewaffnung.

Bei der Bewaffnung, die anfänglich von den Besatzungsmächten grundsätzlich nicht gestattet wurde, gab es Unterschiede je nach Besatzungszone und Verfügbarkeit. Die BG führte bspw. in der sowjetischen Zone das ehemalige Stutzengewehr M95, in der englischen Zone das britische Lee-Enfield M1903 und in der französischen und amerikanischen Zone den deutschen Karabiner K98. An Handfeuerwaffen wurde grundsätzlich verwendet, was gerade verfügbar war.

Uniformierung.

Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit wies darauf hin, dass die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1945, womit ein Verbot des Tragens von Uniformen der deutschen Wehrmacht erlassen wurde (Uniform-Verbotsgesetz, BGBl. Nr. 15 vom 19. Jänner 1946), von den Sicherheitsbehörden besonders zu beachten sind. Die Exekutivorgane wurden angewiesen, die heimkehrenden Kriegsgefangenen bereits an den Bahnhöfen auf die diesbezüglichen Bestimmungen hinzuweisen. Durch eine Entscheidung des Alliierten Rates vom 30. November 1945 wurde entlassenen österreichischen Kriegsgefangenen eine Nachfrist von zwei Wochen nach dem Tag ihrer Entlassung gewährt, um ihnen (aufgrund der vorherrschenden Materialknappheit) Gelegenheit zu geben, ihre Uniformen umfärben zu lassen. Von der Militärregierung wurde der Stichtag über das Verbot des Tragens von ehemaligen Wehrmachtsuniformen vom 1. Dezember 1945 auf den 15. Jänner 1946 hinausgeschoben.

Dienstgrade.

Aufgrund einer Verfügung des Staatsamtes für Inneres (Erl. vom 22. Mai 1945) war grundsätzlich jener österreichische Dienstrang und Dienstgrad zu führen, den der Beamte am Tag des „Anschlusses“ innehatte. Aufgrund von Wahrnehmungen, dass vereinzelte Exekutivbedienstete nach wie vor Amtsbezeichnungen führten, die sie nach den Vorschriften des Deutschen Reichs erworben hatten, sah sich das BMI noch im Juli 1946 veranlasst, auf die Bestimmungen des § 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 22. August 1945 zur Wiederherstellung des österreichischen Berufsbeamtentum (BÜH StGBl. Nr. 134/1945) neuerlich aufmerksam zu machen.
In den ersten Monaten nach Kriegsende wurden aufgrund der Engpässe vorerst die ehemaligen deutschen Polizeiuniformen sowohl bei der BG als auch bei der SW weiterverwendet. Die deutschen Hoheitsabzeichen und Dienstgrade mussten entfernt und durch Dienstgradabzeichen und Kokarden des Jahres 1938 ersetzt werden.
Am 12. April 1945 wurde in Wien die „Polizeidirektions-Abteilung Uniformierung“ eingerichtet, die provisorische Armbinden zur amtlichen Kennzeichnung ausgab und deutsche Uniformen umarbeitete. Im Laufe des Jahres 1946 wurden die ersten neuen Uniformen, die im Schnitt und Ausstattung jenen von 1938 glichen, an die beiden uniformierten Wachkörper ausgegeben. Das Tragen der adaptierten deutschen Uniformen war von nun an untersagt.

Dienstabzeichen und Ausweise.

Mit 15. Jänner 1946 wurde verfügt, dass von den Wiener SW-Beamten wieder das nummerierte Dienstabzeichen sichtbar an der Oberbekleidung zu tragen ist. Die Nummer musste anfänglich zudem im Dienstausweis unter der englischen und französischen Bezeichnung für Legitimation eingetragen werden. Ab 1. Juli 1946 wurden neue Dienstausweise in vier Farben aufgelegt: rosa (SW), weiß (Kriminaldienst), gelb (Staatspolizei) und hellblau (Konzeptsbeamte und Innerer Dienst).

Monturwirtschaft.

Mit Erlass vom 6. März 1947 wurde bei jeder BPD eine Stelle für die Bekleidungswirtschaft eingerichtet. Für jeden SW-Beamten waren ab 1947 folgende Uniformstücke vorgesehen: 2 Kappen, 2 Mäntel, Blusen, Breecheshose, Schuhe, Stiefel, Signalpfeife mit Schnur und ein Leibriemen.
Zusätzlich erfolgte die Ausgabe von Waffen mit Zubehör durch die Abteilung für Waffenwesen. Bei der BG konnte das seit 1850 bewährte Massasystem aufgrund fehlender budgetärer Deckung vorerst nicht eingeführt werden. Es musste bis Ende 1949 mit der sogenannten „Naturalwirtschaft“ vorliebgenommen werden, bei der lediglich unbrauchbare Stücke durch neue ersetzt wurden. Ab dem 1. Jänner 1950 wurde die Massawirtschaft wieder eingeführt.

Kokarde.

Nicht zuletzt aufgrund des Fehlens einer einheitlichen Legitimation wurden bereits im Juni 1945 erste Initiativen zur Anschaffung eines einheitlichen Dienstabzeichens für das Kriminalbeamtenkorps getätigt. Trotz Genehmigung des BMI mit 3. August 1945 konnten die benötigten Dienstkokarden aufgrund der Materialknappheit von keiner Firma hergestellt bzw. geliefert werden. Die Auslieferung der ersten Kriminaldienstkokarden der Zweiten Republik erfolgte daher erst im Herbst 1947 – in einer Stückzahl von 1.960 Exemplaren, an 14 Kriminaldienststellen (inkl. Grenzpolizei) im gesamten Bundesgebiet.

Druckwerke.

In Salzburg wurde im Oktober 1945 bspw. das „Nachrichtenblatt der Polizeidirektion Salzburg“ wieder eingeführt. Der seit März 1938 nicht mehr in Druck gelegte Tagesbefehl der Wiener SW wurde im Jänner 1946 neu aufgelegt. Die ab nun grundsätzlich monatlich erschienenen Befehle ergingen an alle Wachzimmer und wurden nach Ablauf des jeweiligen Jahres gebunden. Anordnungen untergeordneter Art wurden mittels Dienstzettel verlautbart.
Am 15. Dezember 1945 erschien die erste amtliche Verlautbarung der BG (AVBG) der Zweiten Republik und im März 1948 der erste Jahrgang der ebenfalls 1938 eingestellten Publikation „Illustrierte Rundschau der Gendarmerie“. Auch die Gendarmeriechroniken wurden wieder geführt, in Vorarlberg bspw. mit LGK-Befehl mit 20. Februar 1946. Gendarmeriedienststellen vorhanden Chroniken zu führen“. Die beiden genannten Publikationen und die Chroniken begleiteten Generationen von Gendarmen bis zur Wachkörperzusammenführung im Jahr 2005.
Die Verwendung „typisch reichsdeutscher“ und vor 1938 in der Gendarmerie nicht gebräuchliche Ausdrücke wurden untersagt und mit jenen zu ersetzen, die in Österreich seit jeher üblich waren.
Die Fülle der in den Jahren 1945 bis 1949 erschienenen Druckwerke belegt eindrücklich die Metamorphose der Wachkörper zur rechtsstaatlich organisierten Sicherheitsexekutive. Bspw. erschienen: 1945 die prov. Dienstvorschrift für das Fahndungswesen der Polizeidirektion Innsbruck für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg; 1946 die prov. Dienstvorschrift für Gendarmeriedienststellen im Bereich der Bahnanlagen sowie das Taschenbuch für Wachebeamte für den Ausforschungs- und Kriminaldienst; 1947 das von Karl Springer verfasste Handbuch der Taktik des großen polizeilichen Ordnungsdienstes und die Kanzleivorschrift für die BG; sowie 1949 die Schulinstruktion für die BG.

Jubiläumsjahr 1949.

Am 8. Juni 1949 jährte sich der Gründungstag der Gendarmerie zum 100. Mal. Die Wiedererrichtung der drei Exekutivwachkörper nach dem Zweiten Weltkrieg war nun soweit gediegen, dass dieses Jubiläum in einem großen Rahmen und in der Öffentlichkeit abgehalten wurde. Neben Festveranstaltungen in allen Bundesländern fand die zentrale Feier vom 10. bis 12. Juni 1949 in Wien statt. Der Höhepunkt der Festfolge bildete ein Festakt am Heldenplatz, bei der Gendarmerieabordnungen aus allen Bundesländern und Ehrenkompanien der Zoll-, Justiz- und Sicherheitswache Aufstellung genommen hatten. Bundespräsident Karl Renner beschrieb in der Rede den Aufbau und die Neuausrichtung der Wachkörper: „War die erste Phase des Wiederaufbaus … auf das Gelingen der Wiedererrichtung des Staates überhaupt ausgerichtet, so war die nachfolgende Arbeit vorwiegend dem inneren Ausbau des Korps und der Normalisierung der allgemeinen Sicherheitsverhältnisse gewidmet.“

Michael Beyrer

Nächste Folge: Die weitere Entwicklung bis zur Wachkörperreform 2000


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2026

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