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  2. Ausgabe 7-8/2025
  3. Förderungswesen

Förderungswesen

EU- und internationale Förderungen

Förderungen von EU-Fonds und internationalen Förderinstrumenten bieten finanzielle Unterstützungen für Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres (BMI).

Mit dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU werden Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Asyl, Migration und Integration gefördert
Mit dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU werden Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Asyl, Migration und Integration gefördert
© Gerd Pachauer

Im Finanzrahmen 2021 bis 2027 bestehen im Bereich Inneres drei EU-Förderprogramme: Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI).
Mit dem AMIF werden Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Migration, Integration und Rückkehr gefördert, mit dem ISF Maßnahmen in den Bereichen polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalitätsbekämpfung und Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung. Das BMVI fördert Maßnahmen in den Bereichen EU-Außengrenzen und Visumpolitik. Die bedeutendste Förderschiene dieser drei „Home-Affairs-Funds“ sind die nationalen Programme: Die Mittel in diesem Bereich werden in Österreich von der im BMI angesiedelten Verwaltungsbehörde verwaltet und das BMI ist Fördergeber.
Daneben gibt es Förderschienen, bei denen das BMI bei der EU Mittel beantragen kann und im Falle einer positiven Entscheidung zum Fördernehmer wird. Dazu zählen die „Union Actions“ in den Home-Funds und Förderprogramme wie Horizont Europe oder das Betrugsbekämpfungsprogramm Hercule sowie die Drittstaatsprogramme der EU, vor allem das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) und das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI).
Mit den Drittstaatsprogrammen der EU werden – insbesondere in der Form von so genannten „Twinning“-Projekten – Vorhaben in Ländern außerhalb der EU mit dem Ziel gefördert, diese Länder an EU-Standards und -Regelungen heranzuführen und Verwaltungsstrukturen zu stärken.

„Verwaltungsbehörde“ im BMI.

Die Abteilung V/A/4 fungiert für die nationalen Programme aller drei Home-Affairs-Funds als Verwaltungsbehörde und tritt als Fördergeber (Referat V/A/4/a) und Kontaktstelle für EU- und internationale Projektförderungen (Referat V/A/4/b) auf, bei denen Fachabteilungen des BMI begünstigte Fördernehmer sind. Sie informiert Fachabteilungen über Ausschreibungen und unterstützt bei der Partnersuche und beim Durchlaufen der Genehmigungswege. Bei Vertragsabschlüssen wird mit einer Vertragsprüfung im Sinne eines Vier-Augen-Prinzips Rechtssicherheit für die beteiligten Fachbereiche geschaffen. Durch das Referat V/A/4/a nimmt die Abteilung auch eine zentrale Rolle ein bei der operativen Abwicklung der Förderprogramme AMIF und BMVI. Sie stellt sicher, dass die finanziellen Mittel im Einklang mit den geltenden Vorgaben und in hoher Qualität vergeben und verwaltet werden.
Das zuständige Referat prüft Projektanträge und ist für das gesamte Vertragswesen, d. h. die Errichtung und den Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen mit Projektträgern zuständig. In den Projektlaufzeiten begleitet es die Vorhaben mit kontinuierlichem Monitoring, Risikoanalysen und bei Bedarf mit Vor-Ort-Kontrollen. Darüber hinaus erstellt es regelmäßige Fortschritts- und Monitoringberichte, die als Grundlage für Berichts- und Prüfpflichten gegenüber übergeordneten Stellen dienen.
Zudem ist es ist für die Abwicklung von Förderzahlungen verantwortlich, führt interne und externe Prüfungen durch und erstellt die notwendige Berichterstattung gegenüber der Europä­ischen Kommission sowie weiteren Prüfbehörden. Für den Fonds für die innere Sicherheit ist das Referat für Budgetmanagement der Generaldirektion als zwischengeschaltete Stelle verantwortlich.

Förderprojekt-Unterstützung im Bundesministerium für Inneres.

Das Referat I/S/12/b unterstützt ressortinterne Begünstigte bei der administrativen sowie finanziellen Abwicklung von EU- und internationalen Finanzierungsprojekten. Im Rahmen der nationalen Programme der „Home-Affairs-Funds“ werden die projektdurchführenden Fachabteilungen des BMI von der Antragstellung bis zum Abschluss bei der Projektadministration über das neue E-Cohesion System „ATES“ unterstützt.
Dieses von den EU-Vorschriften verpflichtend vorgesehene System ist eine Plattform für die vollständige elektronische Abwicklung der geförderten Projekte von der Antragstellung über das Berichtswesen bis zur Abrechnungsprüfung. Bei den anderen Förderschienen werden die Fachabteilungen nach Vertragsabschluss unterstützt.
Der Schwerpunkt liegt in der Unterstützung im Finanzmanagement, Berichtswesen, in der revisionssicheren rechnerischen Dokumentation und in der Einhaltung der EU-Vorgaben und der korrekten Abrechnung der Projektkosten gemäß den Förderfähigkeitsbestimmungen. Jegliche Belege und Nachweise der Projektkosten werden kontrolliert und revisionssicher dokumentiert.
Weiters dient das Referat als Schnittstelle bzw. Bindeglied zwischen den Begünstigten und der Verwaltungsbehörde bzw. den zwischengeschalteten Stellen zur Lösung von finanziellen oder administrativen Fragestellungen und sorgt für reibungslose Kommunikation und Abstimmung.

Unterstützungsleistungen und deren Vorteile für Begünstigte.

EU- und internationale Förderprogramme sind oft mit umfangreichen und bürokratischen Anforderungen und Fristen verbunden. Durch die Bündelung der administrativen und projektabwicklungstechnischen Aufgaben können sich ressortinterne Begünstigte auf die fachliche/inhaltliche Umsetzung ihrer Projekte konzentrieren. Fehlerhafte Projektabrechnungen können zu Rückforderungen führen. Um dies zu vermeiden und eine hohe Qualität der Förderprojektabwicklung sicherzustellen, werden strukturierte Abläufe sichergestellt.

Die Finanzierungsprogramme von EU-Fonds und internationalen Förderinstrumenten bieten Chancen, doch sie bringen auch komplexe Anforderungen mit sich. Damit Begünstigte sich auf die inhaltliche Umsetzung konzentrieren können, sind verlässliche Strukturen notwendig und klare Zuständigkeiten in der Verwaltung.
Die Verwaltungsbehörde der Abteilung V/A/4 und die zwischengeschaltete Stelle (II/ORK/9/a) stehen als strategische Partner bereit, die für Programmsteuerung, Genehmigung und Kontrolle verantwortlich sind.
Das Referat I/S/12/b wiederum unterstützt bei der Umsetzung, insbesondere bei der finanziellen und fördertechnischen Abwicklung, und agiert als Dienstleister für die Begünstigten.

Eike Neuer/Esma Masalci/Heinrich Wahrenlant

Förderungen

Zuständige Stellen

  • Für Finanzierungen aus dem AMIF und BMVI ist das Referat V/A/4/a (BMI-V-A-4-a@bmi.gv. at) zuständig
  • Für Finanzierungen aus dem ISF das Referat II/ORK/9/a (BMI-II-ORK-9-a@bmi.gv.at)
  • Für Finanzierungen, die direkt von der Europäischen Kommission oder von sonstigen Dritten vergeben werden, das Referat V/A/4/b, (BMI-V-A-4-b@bmi.gv.at)
  • Für die administrative, operative und fördertechnische Projektunterstützung ist das Referat I/S/12/b, (BMI-I-S-12-b@bmi.gv.at) zuständig

Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2025

 Druckversion des Artikels (pdf, 214 kB) 

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