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  2. Ausgabe 5-6/2025
  3. 100 Jahre Gendarmerie-Ausforschungsdienst (4)

100 Jahre Gendarmerie-Ausforschungsdienst (4)

Kriminaldienst bis 2005

Der vierte und letzte Teil der Serie über die Geschichte des Ausforschungsdienstes der Bundesgendarmerie befasst sich mit der Entwicklung der Kriminalabteilungen bis zur Wachkörperreform 2005.

Tatortkoffer der BG-Kriminalabteilung
Tatortkoffer der BG-Kriminalabteilung
© Egon Weissheimer
Tatortkoffer der BG-Kriminalabteilung
1984 traten die ersten acht Frauen ihren Dienst in den Kriminalabteilungen an © Egon Weissheimer

In Anlehnung an die Ausbildung des Kriminalbeamtenkorps wurden 1973/74 versuchsweise zwei Sonderfachkurse für den Kriminaldienst abgehalten. Aufgrund der Erkenntnis, dass Kriminalität eine Erscheinungsform des gesellschaftlichen Lebens sei, deren Bekämpfung nicht allein in den Aufgabenbereich der Exekutive falle, verfügte das Gendarmeriezentralkommando (GZK) 1974, dass bei den Kriminalämtern der Landesgendarmeriekommanden (LGKs) präventiv fungierende Spezialdienstgruppen einzurichten sind. Die Errichtung des „Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes“ wurde als Beispiel für praktizierte Bürgernähe gesehen und forciert.

Kokarde des Kriminaldienstes der Bundesgendarmerie von 1973 bis 2005
Kokarde des Kriminaldienstes der Bundesgendarmerie von 1973 bis 2005
© Sammlung Michael Beyrer

1981 wurde als vorerst letzte Organisationseinheit bei der Kriminalabteilung (KA) die Hauptgruppe Suchtgift eingeführt; zuvor waren diese Erhebungen in der Hauptgruppe II (Leib/ Leben/Gesundheit) geführt worden. Zwischenzeitlich erfolgte eine Zuständigkeit für „Straftaten mit manipulierten Computern“ sowie eine damit verbundene „Sonderberichterstattungspflicht“. 1983 erfolgte eine Erweiterung auf insgesamt zwölf Gruppen.
Im Dezember 1984 verfügte das BMI die Neufassung der Organisation und Geschäftsordnung der LGK (OGO-LGK), die mit 1. Februar 1985 in Kraft traten. Die OGO-KA sah eine Gliederung in zehn Hauptsachgebiete vor, die sich in Sachgebiete unterteilten.

Frauen im Gendarmeriedienst.

Im Jänner 1984 wurden zum ersten Mal in der 135-jährigen Geschichte der Gendarmerie Frauen in das Korps aufgenommen. Sie waren ausschließlich für eine Verwendung im Kriminaldienst bei den KAs vorgesehen. Am 23. Jänner 1984 startete die erste (provisorische) Grundausbildung für „weibliche Wachebeamte im Gendarmeriedienst“ in der Zentralschule der Gendarmerie (GZSch) in Mödling mit acht Teilnehmerinnen.
Für jedes LGK bzw. deren KA war eine Beamtin vorgesehen. Nach Absolvierung der sechs Monate dauernden Ausbildung erfolgte bei jeder KA eine erstmalige „Probeverwendung“, eingeschränkt auf die Bereiche Kindesmisshandlung, Sittlichkeitsdelikte und sonstige Gewaltdelikte in der Familie. Vom Erfolg dieser Pionierinnen wurde vorerst die Einstellung weiterer Beamtinnen abhängig gemacht. Weitere Kurse folgten zu Jahresbeginn 1985 und 1986. Der letzte Kurs ausschließlich mit Lehrgangsteilnehmerinnen wurde an der GZSch 1991 durchgeführt. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte die Aufnahme und Ausbildung von Frauen in der allgemeinen Gendarmerieausbildung an den Gendarmerieschulen in den Bundesländern.

Hauptsachgebiet Umweltkriminalität.

Bevor das neue Umweltstrafrecht im Jänner 1989 in Kraft trat, wurde ab Juli 1988 bei den KA das Hauptsachgebiet „Umweltkriminalität“ eingerichtet. Die Beamten wurden mit „Umweltkoffern“ ausgestattet. Diese enthielten neben der persönlichen Schutzausrüstung Utensilien zur Entnahme von Proben und einfache Schnelltests.

Statistik.

Ein Beispiel für die personelle Zusammensetzung der Kriminalabteilungen: In der KA für Vorarlberg gab es mit Stichtag 1. Jänner 1989 44 Beamte, davon zwei Offiziere und acht Hauptsachbearbeiter. Aufgeteilt auf zwölf Hauptsachgebiete wurden im Jahr 1988 292 Vergehens- und 950 Verbrechenstatbestände bearbeitet. Dabei wurden 166 Personen festgenommen und 402 Haus- und Personsdurchsuchungen vorgenommen.

Diensthunde und Suchtgiftermittler.

Leichensuchhund im Einsatz: Die Diensthunde der Bundesgendarmerie wurden ursprünglich für den Kriminaldienst eingeführt
Leichensuchhund im Einsatz: Die Diensthunde der Bundesgendarmerie wurden ursprünglich für den Kriminaldienst eingeführt © Egon Weissheimer

Das Einsatzspektrum der ursprünglich für den Kriminaldienst eingeführten Diensthunde steigerte sich: 1989 gab es bundesweit 2.971 Einsätze, davon 1.057 im Kriminaldienst. Durch den Einsatz von Suchgifthunden der Gendarmerie wurden 1989 25.431 Gramm Heroin, 2089 Gramm Cannabis, 208 Gramm Kokain, 65 Gramm Marihuana, 12 LS-Trips und 3 Gramm Haschisch sichergestellt. Ab Beginn der 1990er-Jahre erfolgte die Ausbildung von Suchtgiftermittlern für die Gendarmerieposten. In Vorarlberg gab es solche „Teilspezialisierungen“ etwa ab April 1992. 2002 wurden von der Bundesgendarmerie 12.781 Personen nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt.
Mit der Öffnung der Ostgrenzen 1989 und der steigenden wirtschaftlichen Verflechtung erfolgte eine Veränderung in der Kriminalität. Österreich trat 1995 als zehnter Mitgliedsstaat dem Schengener Übereinkommen bei. Der damit verbundene Wegfall der Grenzkontrollen erforderte Anpassungen im kriminalpolizeilichen Bereich. Die Einrichtung eines gemeinsamen Fahndungs- und Informationssystems – das Schengener Informationssystem (SIS) – stellt eine der Ausgleichsmaßnahmen dar, die die innere Sicherheit aufrechterhalten sollen. Seit 1997 ist Österreich in das SIS-System eingebunden. Heute können Polizeibeamte aus 30 SIS-Staaten rund um die Uhr auf 90 Millionen Fahndungsdaten zugreifen.
Zu Jahresbeginn 1995 erfolgte eine vom BMI vorgegebene Organisationsänderung der LGKs, die auch die KA betraf. Die bisherigen zwölf Hauptgruppen (mit ihren Hauptsachgebieten und Gruppen mit Sachbereichen) wurden in 16 Sachbereiche umstrukturiert, denen jeweils Sachbereichsleiter vorstanden. Ab Herbst 1996 erfolgte die flächendeckende Ausstattung von bundesweit 25 Arbeitsplätzen zu Erstellung der Unfall- und Tatortskizzen mittels „Photogrammetrie“. Die bisher aufwändig erstellten Maßstabskizzen wurden dadurch weitgehen abgelöst.

Europol und DVI.

Durch den EU-Beitritt Österreichs 1995 profitierte der Kriminaldienst durch die gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik, die eine verbesserte Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten vorsah. 1999 wurde das Europäische Polizeiamt (Europol) gegründet.
Nach dem Absturz einer Lauda-Air-Maschine in Thailand (1991), dem Lawinenunglück von Galtür (1999) und dem Brand in der Gletscherbahn von Kaprun (2000) sah sich das BMI veranlasst, Strukturen zur Identifizierung von Katastrophenopfern (DVI-Teams – Disaster-Victim-Identification) einzurichten. Die in jedem Bundesland vorhandenen Tatort- und Fahndungsspezialisten können seit der Jahrtausendwende über Anordnung des BMI bundesweit zusammengezogen werden. Die strategische Führung liegt beim BMI. Dem österreichischen DVI-Team gehören 250 Spezialisten an, bestehend aus Kriminalbeamten, Gerichtsmedizinern, Odontologen, IT-Spezialisten und erforderlichenfalls weitere externe Spezialisten. In enger Zusammenarbeit mit den DVI-Teams anderer Staaten konnten in Sri Lanka und Thailand (2004) über 2.900 Menschen, darunter Österreicherinnen und Österreicher, identifiziert werden. Auch die Identifizierung der 71 Toten, die 2015 in einem im Burgenland abgestellten Kühltransporter aufgefunden wurden, oblag dem österreichischen DVI-Team.

Beweissicherung.

Mit Erlass des BMI vom 5. April 2002 wurde innerhalb der KA der Assistenzbereich „Informationstechnologie Beweissicherung“ (AB ITB) geschaffen. Obwohl es sich um einen Assistenzbereich handelte, war die AB ITB auch für eigenständige Ermittlungen (insbesondere Cyber-Delikte nach dem StGB) zuständig.

Ermittlungs- und Assistenzbereiche.

Kriminalabteilung: Phantomzeichner
Kriminalabteilung: Phantomzeichner © Egon Weissheimer

Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2002 erfolgte eine neuerliche Strukturänderung der LGK, die für die KA wieder einmal eine neue Gruppeneinteilung vorsah. Neben dem Abteilungskommando und einem Fachbereich für Administration und Technik wurde die Untergliederung in zehn Ermittlungs- und fünf Assistenzbereiche verfügt.

Kriminaldienst-Fortbildung.

Die immer rascher fortschreitende Weiterentwicklung unterschiedlichster Erscheinungsformen der Kriminalität einerseits und der Methoden ihrer Bekämpfung andererseits erforderten eine strukturierte, auf die beruflichen Anforderungen abgestimmte Fortbildung aller im Kriminaldienst tätigen Gendarmeriebediensteten. Die Ablauforganisation im Kriminaldienst sowie weiterführende Vorgaben zur Bearbeitung kriminalpolizeilicher Ereignisse wurden in den „Richtlinien für die Organisation und Durchführung der berufsbegleitenden Fortbildung im KD der Bundesgendarmerie (KD-Fortbildungs-Richtlinien, KDFR)“ und sonstigen zentralen Kriminaldienstvorschriften geregelt. Die Richtlinien legten das Verhältnis der Organisationsebenen (Gendarmerieposten, Grenzdienststellen, BGK und KA sowie deren Außenstellen) fest. Die Vorschriften sahen ein zweckmäßiges Informationsmanagement und Zusammenwirken der Organisationseinheiten nach ihren jeweiligen personellen und technischen Möglichkeiten vor. Dabei wurde auf vorhandene Spezialisierungsgrade der Bediensteten sowie auf überregionale Erfordernisse abgestellt.

Generalisten.

Grundsätzlich war jeder im Exekutivdienst verwendete Gendarmeriebedienstete verpflichtet, Kriminaldienst zu verrichten. Die Kriminalitätsbekämpfung begann an der Basis – mit Generalisten in den Gendarmeriedienststellen und reichte von der Anzeigenaufnahme bis zur Finalisierung, sofern keine Übernahme der Amtshandlung durch andere Bedienstete (z. B. KA) erfolgte. Im koordinierten Kriminaldienst (KKD) wurden seit Mitte der 1990er-Jahre meist auf Bezirksebene spezielle Kriminaldienstaufgaben übernommen, wie z. B. die Tatortarbeit und Spurensicherung.

Wachkörperreform.

Am 30. Juni 2005 endete die 156-jährige Geschichte der österreichischen Gendarmerie. Mit der Wachkörperreform 2005 wurden Bundesgendarmerie, Sicherheitswache, Kriminalbeamtenkorps und ein Teil der ehemaligen Zollwache zum österreichweit einheitlichen Wachkörper Bundespolizei zusammengefasst. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Bundesgendarmerie für circa zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung und rund 98 Prozent des Staatsgebiets zuständig. Die in dieser Reform erstellten Organisationsvorschriften der Landespolizeikommanden traten mit 1. November 2005 in Kraft. Die ehemaligen Kriminalabteilungen der Bundesgendarmerie wurden eine Organisationseinheit in den Landespolizeikommanden.

Michael Beyrer

Weiterführende Literatur:
Beyrer, Michael: Die Entwicklung des (zivilen) Kriminaldienstes, in: Fiat Justitia, Universitätsverlag Wagner (2021) sowie: Von der Bahngendarmerie zum Landeskriminalamt, in: Iura Historia, Band 2, Verlag Österreich, Wien 2023


​Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2025

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