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  2. Ausgabe 5-6/2025
  3. Historische Angelegenheiten

Historische Angelegenheiten

Zeugen geheimer Massenmorde

Im März 2025 wurden am Gelände des Schlosses Hartheim in Oberösterreich menschliche Überreste aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges gefunden. Es handelt sich um weitere Opfer einer geheimen nationalsozialistischen Tötungsanstalt.

Schloss Hartheim: ehemalige Tötungsanstalt der Nationalsozialisten
Schloss Hartheim: ehemalige Tötungsanstalt der Nationalsozialisten
© Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim

Bereits 2001 waren menschliche Überreste auf dem Gelände des Schlosses Hartheim geborgen worden. Der Verein Schloss Hartheim hatte 1997 vom Land Oberösterreich die finanziellen Mittel bekommen, um eine Ausstellung im Schloss einzurichten. Im Zuge dessen sollte das Schloss umfassend renoviert werden. Bei Grabungsarbeiten zur Verlegung eines Heizrohres im Jahr 2001 entdeckten Arbeiter menschliche Knochen. Wie sich nach eingehender Untersuchung herausstellte, waren Massengräber entdeckt worden, die auf die „Aktion T4“ der Nationalsozialisten zurückgingen. Im Sinne der Verpflichtung der Republik Österreich, Kriegs- und Opfergräber immerwährend würdig zu erhalten, wurden die Massengräber vom Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Land Oberösterreich weiter untersucht und die sterblichen Überreste der Opfer schließlich würdig am Fundort beigesetzt. Anschließend wurde das Areal als Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim eingerichtet.

Suche nach weiteren Massengräbern.

Aufgrund von Zeitzeugenberichten und Luftaufnahmen von US-Einheiten aus dem Zweiten Weltkrieg verdichtete sich in den folgenden Jahren der Verdacht, dass es weitere Massengräber auf der Nordseite des Schlosses geben könnte. Als jener Verdacht durch archäologische Begutachtung als dringlich eingestuft werden konnte, kam es auf Initiative des BMI in Zusammenarbeit mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge im November 2024 zu einer Georadar-Untersuchung der in Frage kommenden Flächen um das Schloss. Dabei wurden Anomalien im Boden festgestellt. In einem nächsten Schritt wurden im März 2025 durch ein Team des Instituts für Urgeschichte und historische Archäologie der Universität Wien Probebohrungen durchgeführt. Hierbei konnte den Bohrkernen der Beweis für Massengräber entnommen werden; bei den Verdachtsflächen handelt es sich um Gruben, die mit menschlichen Knochen und Asche gefüllt sind. Dies sind die Zeugen der Gräueltaten, die die Nationalsozialisten nach der Vergasung und Kremation ihrer Opfer versucht hatten, im Erdreich um das Schloss zu verbergen. Die gefundenen Gräber haben ein Ausmaß von 450 Quadratmetern. Nach derzeit laufender, eingehender Untersuchung durch das Team von Archäologinnen der Universität Wien wird das BMI in Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich und dem Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim für die Garantie einer würdigen und dauerhaften Ruhestätte der Opfer der nationalsozialistischen Tötungsanstalt Sorge tragen.

Geschichte des Schlosses.

Probebohrungen an der Verdachtsfläche im Norden des Schlosses
Probebohrungen an der Verdachtsfläche im Norden des Schlosses
© Richard Wallenstorfer / BMI III/S/3

In der Gemeinde Alkoven, nahe Linz, befindet sich einer der bedeutendsten Renaissancebauten Oberösterreichs, das Schloss Hartheim. Der Ursprung des Gebäudes lässt sich bis in das Jahr 1287 zurückverfolgen, als die Burg erstmals im Rahmen eines Tauschhandels Erwähnung fand, laut dem diese vom Stift Wilhering an die drei Brüder Konrad, Peter und Heinrich von Hartheim überging. Dies ist der Ursprung des Namens der Burg. Zu jenem Zeitpunkt bestand die Burg aus einem Turm, vermutlich mit anliegendem Wohngebäude, sowie einer umringenden Mauer samt Graben. Ab 1323 unterstand die Burg mehrfach neuen Besitzern. Das heutige Erscheinungsbild als Schloss entstand, als die Burg in den Besitz der Familie Aspang kam, die die alten Gebäude abreißen ließ und Hartheim als Schloss im Stil der Renaissance als Vierflügelanlage mit polygonalen Ecktürmen und dominanten Turm neu errichtet.

Pflegeanstalt.

1799 übernahm die Familie Starhemberg das Schloss Hartheim. Etwa ein Jahrhundert später, 1898, kam es zur Schenkung des Schlosses samt zugehöriger Nebengebäude und Grundstück von den Starhembergs an den Oberösterreichischen Landeswohltätigkeitsverein. Dieser errichtete nach aufwändiger Renovierung eine Anstalt für geistig behinderte Menschen. In der Pflege war die Ordensgemeinschaft der Barmherzigen Schwestern vom Hl. Vinzenz von Paul tätig. Die Pflegeanstalt kann nach zeitgenössischem Maßstab als fortschrittlich gewertet werden.

Tötungsanstalt.

Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich 1938 wurde der Oberösterreichische Landeswohltätigkeitsverein mit Wirkung des Gesetzes zur Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden (GBl. Nr. 136/1938) aufgelöst. Das Schloss ging in die Verwaltungshoheit des Reichsgaues Oberdonau über. Der Pflegebetrieb wurde vorerst aufrechterhalten. Die Grundlage für die Ermordung von hilfsbedürftigen Menschen mit Behinderungen fußte auf dem menschenverachtenden Weltbild der Nationalsozialisten. Demnach wurde jenen Teilen der „Volksgemeinschaft“, die unproduktiv waren, ein geringerer Wert als Individuum zugeschrieben. Verstärkt wurde dies durch die radikalen Lehren der „Eugenik“, die ebenfalls Teil der nationalsozialistischen Ideologie waren und den Menschen neben „rassischen“ Merkmalen auch aufgrund seiner vermeintlichen „Erbgesundheit“ bewerteten.
Ab 1940 wurden diese Ideen verstärkt in die Tat umgesetzt, was zu beispiellosen Verbrechen gegen die Menschlichkeit führen sollte. Der Reichsgau Oberdonau verpachtete das Schloss Hartheim an die Zentraldienststelle T4, eine Tarnorganisation der Kanzlei von Adolf Hitler. Diese siedelte das Personal und die in Behandlung Stehenden aus und baute das Schloss zu einer Mord-Anstalt mit Gaskammer um, wobei das Erscheinungsbild des Schlosses unberührt blieb. Noch im selben Jahr wurden die ehemals in Pflege Befindlichen zurückgeholt und ermordet. In kurzen Abständen transportierten Busse Menschen mit Behinderungen aus Pflegeanstalten nach Schloss Hartheim, wo diese stets noch am selben Tag in der Gaskammer umgebracht wurden.

Aufsteigender Rauch aus dem Krematorium der Tötungsanstalt
Aufsteigender Rauch aus dem Krematorium der Tötungsanstalt
© Karl Schumann / Dokumentationsstelle Hartheim

Die Organisation der Vergasung und Verbrennung von Menschen im Schloss Hartheim wurde Modell für Konzentrations- und Vernichtungslager der Nationalsozialisten.
Hierbei zeigten sich auch Parallelen in der personellen Verwendung, die bis in die Reihen der Exekutive reichten. Ein prominentes Beispiel ist Franz Stangl, der als Polizist und SS-Angehöriger bei der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in Linz Karriere gemacht hatte. Stangl war im Rang eines Leutnants der Polizei zum Verwaltungs- und Büroleiter der Tötungsanstalt im Schloss Hartheim berufen worden. Da sich die Ermordungen nicht geheim halten ließen und der öffentliche Druck anstieg, wurde die „Aktion T4“ Mitte 1941 eingestellt. Franz Stangl, der keine Skrupel bei der Umsetzung der „Aktion T4“ gezeigt hatte, erhielt den Auftrag, in Polen das Vernichtungslager Sobibor zu errichten. Später wurde er Lagerkommandant des noch größeren Vernichtungslagers Treblinka, wobei es ihm im Unterschied zu seinem Vorgänger gelang, die Vorgaben an Massenmorden zu erfüllen.
Die Ermordungen im Schloss nahmen unterdessen kein Ende. Unter der Tarnbezeichnung „Aktion 14f13“ ließ das nationalsozialistische Regime ab 1941 Häftlinge in den Konzentrationslagern, die aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr arbeitsfähig waren, zur Tötung selektieren. Aufgrund der Nähe wurden vor allem Häftlinge aus dem Konzentrationslager Mauthausen und dessen Nebenlagern, wie etwa Gusen, nach Hartheim transportiert. Unter den Opfern befanden sich Kriegsgefangene, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, politische Häftlinge, sowie Menschen jüdischen Glaubens. Ende 1944 wurden Gaskammer, Verbrennungsanlagen und weitere Einrichtungen, die Hinweise auf die Ermordung von Menschen im Schloss Hartheim geben würden, rückgebaut. Insgesamt wurden dort 30.000 Menschen getötet.

Kriegsgräberfürsorge.

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden die Auflösung der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn und die Grundlagen zur Schaffung der demokratischen Republik Österreich völkerrechtlich im Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye geregelt. Der Staatsvertrag beinhaltete auch eine Verpflichtung bezüglich des Umgangs mit Kriegsgräbern des Ersten Weltkriegs. Rechtlich wurde dies im Staatsgesetzblatt (StGBl 1920/303) konkretisiert, das besagt, dass sich Österreich wie die alliierten Staaten zur Pflege der Grabstätten von Soldaten und Zivilinternierten auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet verpflichteten.

Georadar-Untersuchung im Süden des Schlosses Hartheim: Suche nach Massengräbern, die auf die „Aktion T4“ der Nationalsozialisten zurückgehen
Georadar-Untersuchung im Süden des Schlosses Hartheim: Suche nach Massengräbern, die auf die „Aktion T4“ der Nationalsozialisten zurückgehen
© Richard Wallenstorfer / BMI III/S/3

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Kriegsgräberfürsorge erneut so große Bedeutung beigemessen, dass sie im Staatsvertrag für die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs aus dem Jahre 1955 festgeschrieben wurde. Diese Verpflichtung wurde im Bundesgesetz über die Fürsorge für Kriegsgräber aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg (BGBl 1948/175) und (BGBl 1948/176) definiert. Sie stellt bis heute die Grundlage des Handelns der Republik Österreich in diesem Bereich dar. Hierbei sind im Sinne des Staatvertrages nicht nur Angehörige von Streitkräften, sondern auch zivile Opfer umfasst. Die Zuständigkeit der Kriegs- und Opfergräberfürsorge ist im genannten Gesetz (BGBl 1948/175) unter § 8 geregelt, der hierfür das Bundesministerium für Inneres bestimmt. Für jene Aufgabe ist in der Sektion Recht die Abteilung für Historische Angelegenheiten (III/S/3) verantwortlich, die mit den Bundesländern und Gemeinden kooperiert. Neben der dauerhaften und würdigen Erhaltung sowie historischen Erfassung bekannter Kriegsgräberanlagen ist es bei dringendem Verdacht bis heute die Aufgabe des BMI, nach bisher nicht gefundenen Kriegsgräbern zu suchen.

Richard Wallenstorfer

NS-Geschichte

Polizei in der NS-Zeit

Die Wanderausstellung „Hitlers Exekutive – Die österreichische Polizei und der Nationalsozialismus“ wurde bisher von 10.000 Menschen besucht.

Wanderausstellung „Hitlers Exekutive“: Eröffnung am 12. März 2024 im BMI
Wanderausstellung „Hitlers Exekutive“: Eröffnung am 12. März 2024 im BMI © BMI / Gerd Pachauer

Am 12. März 2024 wurde in der Sala Terrena im Bundesministerium für Inneres (BMI) die Wanderausstellung „Hitlers Exekutive – Die österreichische Polizei und der Nationalsozialismus“ im Beisein von Innenminister Gerhard Karner und vom damaligen Nationalratspräsidenten Wolfang Sobotka eröffnet. Die Ausstellung stellt eines der Ergebnisse des Forschungsprojekts „Die Polizei in Österreich: Brüche und Kontinuitäten 1938-1945“ dar, in dessen Rahmen das BMI als erstes Ressort seine NS-Geschichte aufgearbeitet hat.
Nach ihrem Start im BMI war die von der Abteilung für historische Angelegenheiten (III/S/3) betreute Ausstellung in der Landespolizeidirektion Burgenland sowie im Graz-Museum zu sehen. Seit 13. März 2025 kann die Schau im Kärnten-Museum in Klagenfurt besucht werden. Knapp 10.000 Besucherinnen und Besucher, darunter viele Polizeischülerinnen und Polizeischüler, haben die Ausstellung im ersten Jahr besucht. Das Rahmenprogramm in den Bundesländern umfasst Führungen durch die Kuratorin, Tandem-Führungen mit Kulturvermittler-/innen und Exekutivbediensteten, Podiumsdiskussionen, Sonderveranstaltungen mit Schulklassen und Vereinen und Besuchen von Polizeischulklassen. Nach Klagenfurt wird die Ausstellung ab 15. Mai 2025 in der Rathaus-Galerie in Salzburg zu sehen sein und ab 3. Oktober 2025 im Haus der Geschichte Niederösterreich in St. Pölten. Die Wanderausstellung wird mit einem Rahmenprogramm bis 2027 durch alle Bundesländer touren. Für nähere Informationen zur Wanderausstellung gibt es einen Newsletter. Anmeldung: polizeigeschich­te@bmi.gv.at


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2025

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