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  2. Ausgabe 3-4/2025
  3. Kriegsgräber

Kriegsgräber

Übergabe eines Soldatenfriedhofs

In einer feierlichen Zeremonie wurde am 17. Jänner 2025 der deutsche Soldatenfriedhof am Wiener Zentralfriedhof, Gruppe 97, offiziell an das Bundesministerium für Inneres übergeben.

Überreichung des Totenbuchs: Deutschlands Botschafter Vito Cecere, Innenminister Gerhard Karner, VDK-Präsident Wolfgang Schneiderhan und BMI-Abteilungsleiter Stephan Mlczoch
Überreichung des Totenbuchs: Deutschlands Botschafter Vito Cecere, Innenminister Gerhard Karner, VDK-Präsident Wolfgang Schneiderhan und BMI-Abteilungsleiter Stephan Mlczoch
© Jürgen Makowecz

Rund 7.300 Menschen liegen auf der Gruppe 97 des Wiener Zentralfriedhofs begraben – eine Zahl, die der Einwohnerzahl einer Kleinstadt entspricht. Mit einer Fläche von 26.000 Quadratmetern zählt sie zu den größten Kriegsgräberanlagen des Zweiten Weltkriegs in Österreich. Doch nicht nur ihre Dimension mit über 3.500 Natursteinkreuzen macht diese Anlage besonders. Sie war auch die letzte Kriegsgräberstätte des Zweiten Weltkriegs in Österreich, die von der Bundesrepublik Deutschland über den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) verwaltet wurde.
Am 17. Jänner 2025 – 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs – endete dieses Kapitel. In einer feierlichen Zeremonie, organisiert von der deutschen Botschaft in Wien, dem VDK und dem Bundesministerium für Inneres (BMI), wurde die Gruppe 97 offiziell in die Obhut der Republik Österreich und damit des BMI übergeben.
Unter den Teilnehmern befanden sich Innenminister Gerhard Karner, Deutschlands Botschafter in Österreich, Vito Cecere, und der Präsident des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, General a. D. Wolfgang Schneiderhan. Rund 70 weitere Vertreterinnen und Vertreter aus Diplomatie, Militär, Verwaltung und der Zivilgesellschaft begleiteten die Übergabe.
Nach der Begrüßung durch Stephan Mlczoch, den Leiter der Abteilung für historische Angelegenheiten im BMI, hob VDK-Präsident Schneiderhan die langjährige Zusammenarbeit der beiden Länder im Bereich der Kriegsgräber hervor: „Wir wissen sie bei Ihnen in besten Händen.“ Anschließend wurde – begleitet von der Verlesung des Totengedenken des deutschen Bundespräsidenten – die Fahne des Volksbundes eingeholt. Den symbolischen Abschluss bildete die Überreichung des Totenbuchs an Innenminister Gerhard Karner.

Deutscher Soldatenfriedhof (Gruppe 97 des Wiener Zentralfriedhofs): Gräber von rund 7.300 Soldaten
Deutscher Soldatenfriedhof (Gruppe 97 des Wiener Zentralfriedhofs): Gräber von rund 7.300 Soldaten
© Jürgen Makowecz

Orte der Mahnung.

„Soldatenfriedhöfe wie dieser sind Orte der Trauer, der Stille, des Innehaltens, der Erinnerung, des Gedenkens und der Mahnung. Sie mahnen uns zu Respekt, zum Dialog, zum steten Eintreten für Frieden und Versöhnung“, betonte Innenminister Gerhard Karner in seiner Rede. Er verwies auf die vielfältigen Aktivitäten des BMI in der Kriegsgräberfürsorge, darunter die kürzlich erfolgte Generalsanierung der jüdischen Kriegsgräberanlage des Ersten Weltkriegs.
Der Festakt fand mit einer Kranzniederlegung sowie dem Abspielen der Bundeshymnen von Deutschland und Österreich und der Europahymne seinen feierlichen Abschluss. Umrahmt wurde die Zeremonie von der Polizeimusik Wien und einer Ehrenformation der Landespolizeidirektion Wien. Im Anschluss unterzeichneten Innenminister Gerhard Karner und VDK-Präsident Wolfgang Schneiderhan in den Räumlichkeiten des BMI den offiziellen Übergabevertrag zwischen dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und der Republik Österreich.

Verantwortung des Innenministeriums.

Die Republik Österreich ist durch den Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye von 1919, den Staatsvertrag von 1955 sowie die Kriegsgräberfürsorgegesetze von 1948 gesetzlich verpflichtet, alle Kriegs- und Opfergräber der beiden Weltkriege auf österreichischem Bundesgebiet dauerhaft zu erhalten und würdevoll zu pflegen.
Diese Aufgabe liegt in der Zuständigkeit des BMI und wird in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Bundesländer wahrgenommen. Noch heute werden in Österreich Kriegstote bei Bauarbeiten oder gezielten Untersuchungen gefunden. Soweit möglich, erfolgt eine Identifikation und anschließende Umbettung. Die nachträglichen Bestattungen verdeutlichen das fortdauernde Engagement Österreichs, sich seiner historischen Verantwortung zu stellen.

Historischer Hintergrund.

Die Gruppe 97 auf dem Wiener Zentralfriedhof besteht seit 1939 und wurde Anfang der 1970er-Jahre durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. mit Unterstützung des Österreichischen Schwarzen Kreuzes maßgeblich erweitert. Damals wurden die zuvor in ganz Wien verstreuten Gräber als Sammelanlage neugestaltet. Die Gräberfläche wurde bewusst einheitlich angelegt, um das gemeinsame Schicksal der Kriegstoten zu betonen. Mehr als 3.500 Natursteinkreuze wurden symmetrisch angeordnet, jeweils mit zwei Namen versehen, wodurch ein geschlossenes Gräberfeld mit durchgehender Rasendecke entstand. Dieses Erscheinungsbild spiegelt die mittlerweile überholte Erinnerungskultur wider, in welcher der Kriegsdienst in der Wehrmacht unreflektiert als Pflichterfüllung dargestellt wurde. Zudem verdeckt die uniforme Gestaltung die Tatsache, dass hier nicht ausschließlich Soldaten der Wehrmacht, sondern auch Angehörige der Waffen-SS, der Polizei, des Volkssturms, des Reichsarbeitsdienstes, des Deutschen Roten Kreuzes sowie Flakhelferinnen und -helfer und Hilfswillige bestattet sind. Daher ist anzunehmen, dass sich unter all den Bestatteten auch Personen befinden, die aktiv an Kriegsverbrechen oder am Holocaust beteiligt waren.
Bis Ende 2024 wurde die Anlage vom VDK gepflegt. Seit dem 1. Jänner 2025 befindet sie sich in der Obhut der Republik Österreich und wird im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung von der Friedhöfe Wien GmbH verwaltet.
Die Gedenkstätte ist das Ergebnis von Krieg und Gewalt und erinnert an die leidvollen Konsequenzen eines Vernichtungskriegs. Gleichzeitig ist sie ein Ort emotionaler Bedeutung und persönlicher Trauer. Sie mahnt uns, entschieden gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Form von NS-Wiederbetätigung einzutreten.

S. M.


​Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2025

 Druckversion des Artikels (pdf, 969 kB)

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