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  2. Ausgabe 1-2/2025
  3. 100 Jahre Gendarmerie-Ausforschungsdienst

100 Jahre Gendarmerie-Ausforschungsdienst (2)

Zwischen den Kriegen

Im zweiten Teil der Serie über die Geschichte des Ausforschungsdienstes der Gendarmerie in Österreich geht es um die Entwicklung des zivilen Kriminaldienstes in der Ersten Republik bis zur Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im März 1938.

Die khakifarbene Uniformierung (1920/21–1925) sollte die Umwandlung der Gendarmerie in einen zivilen Wachkörper zum Ausdruck bringen.
Die khakifarbene Uniformierung (1920/21–1925) sollte die Umwandlung der Gendarmerie in einen zivilen Wachkörper zum Ausdruck bringen. © Sammlung Michael Beyrer

Im Jahr 1924 wurden in den Landesgendarmeriekommanden (LGK) Kriminaldienststellen (Ausforschungsabteilungen bzw. Ausforschungsgruppen in den kleineren Bundesländern) errichtet. Der Start erfolgte am 1. Jänner 1924 beim LGK Vorarlberg. Es folgten die übrigen Bundesländer und zuletzt die Aufstellung der Ausforschungsabteilung mit 25 Gendarmen beim LGK Steiermark im Oktober 1925.
Zeitgleich wurden die Aufgaben der Bahngendarmerie in ganz Österreich – mit Ausnahme Wiens – den LGK und örtlichen Sicherheitsbehörden übertragen. Nachdem sich in der Bundeshauptstadt die Sicherheitsverhältnisse verbessert hatten, sollte auch die Wiener Bahngendarmerie aufgelöst werden. Wegen des Widerstands der Sozialdemokraten verabschiedete der Nationalrat im Mai 1925 das „Bundesgesetz betreffend der Betrauung der Polizeidirektion Wien mit den von dem Wiener Bahnkommando besorgten Geschäften des Sicherheitsdienstes im Bereiche der Bahn- und Schiffahrtsunternehmungen“. Die Angehörigen der Bahngendarmerie wurden unter Wahrung ihrer Einstufung Bedienstete des Sicherheitswachkorps der Bundespolizeidirektion Wien. Trotz des Wachkörperwechsels wurde die Bezeichnung „Bahngendarmerie“ beibehalten.

Ausforschungsdienststellen.

Leitfaden „Der Ausforschungsdienst“
Leitfaden „Der Ausforschungsdienst“ © Sammlung Michael Beyrer

Die Hauptaufgabe der Kriminaldienststellen in den Bundesländern bestand in der Aufnahme von wichtigen Meldungen der Gendarmeriedienststellen. Darunter fielen neben Meldungen über Unglücksfälle und schwerwiegender Strafrechtsdelikte Mitteilungen über politische Vorkommnisse wie beispielsweise Arbeiterunruhen oder Streiks. Neben dem Ausforschungs- und Überwachungsdienst war die Abteilung für die Verbrecher- und Strafkartenevidenzen sowie für die daktyloskopische Registratur zuständig. Mitte Februar 1924 sollte im LGK Vorarlberg ein über sechs Wochen dauernder Ausforschungskurs abgehalten werden, bei zweitägiger Unterrichtszeit in der Woche. Aufgrund von Sparmaßnahmen (Reisegebühren) wurden ausschließlich freiwillige Bewerber akzeptiert. Zur Standesergänzung der Abteilung wurden „ledige Gendarmen“ gesucht, die für diesen Dienstzweig „besondere Vorliebe und die nötige Eignung besitzen“.
Zu den Aufgaben der Ausforschungsabteilungen gehörte die Herausgabe von Fahndungsblättern, die vorerst regelmäßig in den amtlichen Verlautbarungen der jeweiligen Kommanden erschienen. In diese Zeit fallen bereits Spezialisierungen; die Kriminalbeamten wurden durch Daktyloskopen und Lichtbildner bei ihrer Arbeit unterstützt. Aus Oberösterreich ist dazu eine „Interessentensuche“ überliefert: „Unter diesen Beamten wäre ein geübter Amateurfotograf erforderlich, der auch gewillt ist, vorläufig gegen Entschädigung der verbrauchten Utensilien seinen Apparat in den Dienst der guten Sache zu stellen.“
Mit dem sukzessiven Einsatz von Diensthunden erhielt die Kriminalpolizei erstmals ein Einsatzmittel, das heute aus dem kriminalpolizeilichen Alltag nicht mehr wegzudenken ist.
Die Ausforschungsabteilungen waren erfolgreich. Das LGK in Bregenz sah sich im Juli 1928 gezwungen, „mit Rücksicht infolge der häufigen Inanspruchnahme der Ausforschungsorgane erwachsenden Reiseauslagen“ regulierend einzugreifen. Im Juni 1928 kam es im polizeidominierten Graz zur Auflassung der Ausforschungsabteilung und zu Versetzungen der Gendarmen zur Bundespolizei. Ein Beispiel, das Schule machen sollte.

Auflassung der Ausforschungsabteilungen.

Lehrgang für Gendarmerie-Lichtbildner Mitte der 1930er-Jahre
Lehrgang für Gendarmerie-Lichtbildner Mitte der 1930er-Jahre © Sammlung Michael Beyrer

Obwohl die Gendarmerie in den 1920er-Jahren für viele Staaten Vorbild war, wurde insbesondere unter Hans Schober, der damals einer der einflussreichsten Politiker und Polizeipräsidenten von Wien war, das zentralistische System der Polizei forciert. Neben der Errichtung weiterer Bundespolizeibehörden wurde die Vormachtstellung der Wiener Polizei, der bundesweite Aufgaben übertragen waren (Zentralstelle für die Bereiche Daktyloskopie, Rauschgift-Evidenz, politische Zentralevidenz u. a.), weiter ausgebaut. Ab 1925 reifte die Überlegung, die Wachkörper der Gendarmerie und Polizei zu vereinigen. Es blieb 1928 „lediglich“ bei einer Reform der Gendarmerie, der die Ausforschungsabteilungen der Bundesländer sukzessive zum Opfer fielen.

Errichtung von Kriminaldienststellen der Länder.

In dieser Zeit wurden Kriminaldienststellen bei verschiedenen Landesregierungen errichtet. Mit 1. Jänner 1930 wurde die Auflassung der Ausforschungsabteilung bei der Ergänzungsabteilung Wien sowie der Ausforschungs-Exposituren in Wien (Landesgericht II), Wr. Neustadt, Krems, St. Pölten und Korneuburg verfügt. Mit demselbem Erlass wurde eine „Kriminalbeamtenabteilung beim Amte der niederösterreichischen Landesregierung“ errichtet. Die Abteilung war dem Landeshauptmann unterstellt und hatte ihren Sitz in den Amtsräumen der niederösterreichischen Landesregierung in der Herrengasse 9 in Wien.
Am 31. Dezember 1929 wurde die Ausforschungsabteilung in Bregenz aufgelassen und an ihrer Stelle – wie in Niederösterreich und Tirol – beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Kriminaldienststelle errichtet. Das Bundeskanzleramt verfügte die Ernennung von vorerst fünf Gendarmen zu Kriminalbeamten. Diese wurden mit 31. Dezember 1929 beim LGK „außer Stand gebracht“. Weitere Zuweisungen erfolgten im Februar 1930.

Sammelsurium an Kriminaldienststellen.

Diensthundeführer mit Diensthund Mitte der 1930er-Jahre
Diensthundeführer mit Diensthund Mitte der 1930er-Jahre © Sammlung Michael Beyrer

Die unvermeidlichen Kompetenzkonflikte stellen sich beispielsweise wie folgt dar: Bei der Tiroler Landesregierung dürfte seit 1927 eine Landespolizeistelle mit staatspolizeilichem Charakter existiert haben. Am 10. Juni 1928 wurde die Ausforschungsgruppe des LGK für Tirol aufgelassen und eingegliedert. Die dort Dienst verrichtenden Gendarmen wurden der Landesregierung dienstzugeteilt und versahen in der Landespolizeidienststelle den Kriminaldienst für den territorialen Gendarmeriebereich in Tirol. Für Innsbruck bestand weiterhin eine Kriminalbeamtenabteilung der Polizei. Im März 1933 übernahm das neue Bundespolizeikommissariat in Innsbruck die Agenden der ehemaligen Landespolizeidienststelle. Erst mit der Errichtung einer eigenen Bundespolizeidirektion in Innsbruck, die anstelle des bisherigen Polizeikommissariats am 1. Jänner 1936 installiert wurde, trat eine einschneidende Änderung ein. Die bis dahin der Bundespolizei zugeteilten Gendarmeriebeamten wurden in den Stand der Bundespolizei übergeleitet. Die Kriminalbeamtenabteilung der Polizei wurde aufgelöst. Bis zum „Anschluss“ an das nationalsozialistische Deutschland im März 1938 wurde der landesweit koordinierte Kriminaldienst in Tirol sowohl in Innsbruck als auch auf dem Land von der Bundespolizeidirektion Innsbruck versehen. Ein Gendarmerieoffizier bedauerte, dass der Tiroler Gendarmerie durch diese Maßnahme „erfahrene, bestens geschulte und überaus erfolgreiche Kriminalisten“ verloren gingen.

Modernisierung.

Um auf die Herausforderungen reagieren zu können, wurde Ende der 1920er- und zu Beginn der 1930er-Jahre neben der Bewaffnung die technische Ausstattung der Gendarmerie verbessert. Neben dem Ausbau des Funknetzes und des motorisierten Fuhrparks wurden vermehrt Gendarmerie-Lichtbildstellen eingerichtet und die Anschaffung von Schreibmaschinen forciert. Die Personalstände wurden angehoben und im Jänner 1930 wurde die Zentralschule der Bundesgendarmerie in Graz errichtet. Dort unterrichteten sowohl Akademiker wie Ernst Seelig (Strafrecht und Kriminologie) als auch Praktiker wie der spätere Kommandant der Gendarmeriezentralschule Arnold Lichem-Löwenbourg (1882–1953), dessen umfassendes Werk „Handbuch für den kriminellen Polizeidienst“ sowie sein 1923 erschienenes Buch „Ausforschungsdienst“ über Jahrzehnte hinweg die Kriminalisten begleiten sollte.

Sicherheitsdirektionen.

Lehrgang für Kriminaldienstbeamte Mitte der 1930er- Jahre
Lehrgang für Kriminaldienstbeamte Mitte der 1930er- Jahre © Sammlung Michael Beyrer

In der Verfassungsnovelle 1929 wurde unter Bundeskanzler Hans Schober die Zentralisierung des Sicherheitsapparats auf Kosten der Länder weiter ausgebaut. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit wurde – mit Ausnahme der örtlichen Sicherheitspolizei – sowohl in Gesetzgebung als auch in Vollziehung dem Bund zugewiesen.
Nach den Wellen der Gewalt der Nationalsozialisten im Jahr 1933 reagierte der sich autoritär entwickelnde Staat unter anderem mit organisatorischen Maßnahmen zur weiteren Zentralisierung des Sicherheitssystems: Mit der Bestellung von acht Sicherheitsdirektoren im Juni 1933 wurden die bis dahin bestehenden umfassenden Einflussmöglichkeiten der Landeshauptmänner zurückgedrängt.

LGK-Erhebungsgruppen.

Eine der Folgen des Putschversuchs der Nationalsozialisten vom 25. Juli 1934, bei dem Bundeskanzler Engelbert Dollfuss erschossen worden war, war die Aufstellung von Erhebungsgruppen bei den LGK. Der Rechtshistoriker Helmut Gebhardt verweist in diesem Zusammenhang auf die positiven Erfahrungen, die man in Kärnten 1932 durch die Errichtung sogenannter „Brandgruppen“ gewonnen habe bzw. auf die Erkenntnisse der ehemaligen Ausforschungsabteilungen. Die Hauptaufgabe der Erhebungsgruppen sollten staatspolizeiliche Ermittlungen, insbesondere gegen Nationalsozialisten, Sozialdemokraten und Kommunisten sein. In dieser Eigenschaft waren die Gendarmen den Sicherheitsdirektoren unterstellt, die durch ihr Zugriffsrecht eine Aufwertung erfuhren. Diese Beamten versahen ihren Dienst ausschließlich in Zivil und wurden mit einem Dienstabzeichen als Erkennungsmarke ausgerüstet. Sie waren mit Pistolen bewaffnet und wurden für kriminalpolizeiliche Ausforschungen herangezogen.

Der „Anschluss“.

Erstes Abzeichen für den Kriminaldienst in der Bundesgendarmerie, verwendet bei den Erhebungsabteilungen von 1936 bis März 1938
Erstes Abzeichen für den Kriminaldienst in der Bundesgendarmerie, verwendet bei den Erhebungsabteilungen von 1936 bis März 1938 © Sammlung Michael Beyrer

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im März 1938 wurde sofort mit der Eingliederung der österreichischen Exekutive in das zentralistische deutsche Polizeisystem begonnen. Oberster Chef für alle Sicherheitsangelegenheiten war der „Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei“ Heinrich Himmler. Daraus resultierte eine enge Verflechtung zwischen der SS und der Exekutive. Das deutsche Polizeisystem differenzierte zwischen der uniformierten und zivilen Polizei. Zu Ersteren zählte die Ordnungspolizei. Im Gegensatz dazu stand die organisatorisch getrennte Sicherheitspolizei. Dazu gehörten die politischen, staatspolizeilichen Angelegenheiten (Gestapo) sowie die Kriminalpolizei (Kripo). Beide waren dem Einfluss der Polizeibehörden entzogen und eigenen Sonderbehörden unterstellt. Die Kripo unterstand dem Reichskriminalamt, auf mittlerer Ebene den Kriminalpolizeileitstellen, denen wiederum Kriminalabteilungen bzw. Kriminalpolizeidienststellen nachgeordnet waren. Für das ehemalige Österreich wurde die Wiener Kriminalpolizei zur Kriminalpolizei-Leitstelle bestimmt.
Die Nationalsozialisten konnten sich auf die Zentralisierung der österreichischen Exekutive sowie auf eine „erhebliche Nazifizierung des Polizeiapparats vor 1938“ stützen. Sofern politisch vertretbar, dürften die meisten Angehörigen der Erhebungsgruppen in die Sicherheitspolizei – meist „Kripo“ – übernommen worden sein. Jene Männer, die im Ständestaat einen maßgeblichen Anteil an der Aufklärung und Verfolgung des nationalsozialistischen Terrors in Österreich geleistet hatten, waren im NS-Regime Repressalien unterworfen, von der Zwangspensionierung bis zur Einlieferung in ein Konzentrationslager, wo einige von ihnen ermordet wurden oder auf andere Weise ums Leben kamen.
In der ersten (und zugleich letzten) Ausgabe der amtlichen Verlautbarungen für die „Gendarmerie in Österreich“ (vormals österreichische Bundesgendarmerie) im April 1938 wurde das Ende des autonomen Gendarmerie-Kriminaldienstes verlautbart: „Die bestandenen Erhebungsgruppen der österreichischen Bundesgendarmerie werden mit 10. Mai 1938 aufgelassen“.

Michael Beyrer

Weiterführende Literatur:
Beyrer, Michael: Die Entwicklung des (zivilen) Kriminaldienstes, in: Fiat Justitia, Universitätsverlag Wagner 2021 sowie: Von der Bahngendarmerie zum Landeskriminalamt, in: Iura Historia, Band 2, Verlag Österreich, 2023
Gebhardt, Helmut: Die Gendarmerie in der Steiermark, Leykam, Graz 1997
Sammelband: Exekutive der Gewalt, Die österreichische Polizei und der Nationalsozialismus, Böhlau 2024


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 1-2/2025

 Druckversion des Artikels (pdf, 844 kB)

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