Gewaltschutzbericht
Fortschritte im Gewaltschutz
Gewaltpräventionsberatung Fallkonferenzen und ein Waffenverbot für Gefährder – das sind Maßnahmen, die die Bundesregierung gegen Gewalt gesetzt hat.
Präsentation des Gewaltschutzberichts 2023: Marina Sorgo, Gerhard Karner, Susanne Raab © Tobias Bosina
In Österreich wurden 15 Frauen dieses Jahr getötet (Stichtag: 1. August 2024). „Im Vorjahr waren es 24 im selben Zeitraum. „Das ist ein deutlicher Rückgang“, sagte Innenminister Gerhard Karner am 12. August 2024 anlässlich der Veröffentlichung des Gewaltschutzberichts 2023. Karner zog gemeinsam mit Frauenministerin Susanne Raab und Marina Sorgo, der Bundesverbandsvorsitzenden der Gewaltschutzzentren, Bilanz. „Das Thema Gewaltschutz ist immer dann besonders im Fokus, wenn furchtbare Ereignisse passieren. Aus unserer Sicht ist es aber notwendig, das Thema immer wieder in den Fokus zu stellen“, betonte der Innenminister.
Maßnahmen.
In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung diverse Maßnahmen im Gewaltschutz gesetzt. Bei Hochrisikofällen kann seit 2020 eine sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz angeregt werden, bei der sich Institutionen miteinander austauschen können.
Die Bundesverbandsvorsitzende Marina Sorgo bezeichnete Fallkonferenzen als Erleichterung. Sie seien „konstruktiv und erhöhen die Sicherheit“. Ihr seien keine Fälle von weiteren Gewaltdelikten nach einer derartigen Konferenz bekannt. Außerdem wurde eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung (Anti-Gewalttraining) von sechs Stunden sowie ein Waffenverbot für Gefährder veranlasst. Sorgo berichtete, dass die Gewaltpräventionsberatungen besonders ausschlaggebend gewesen seien. „In den Gesprächen mit betroffenen Frauen hören wir oft, dass es für sie erleichternd ist, dass die Täter durch die Maßnahmen gezwungen werden, sich mit ihren Taten auseinanderzusetzen.“
Auf polizeilicher Ebene wurde die Zahl der Präventionsspezialistinnen und -spezialisten, die in jeder Polizeiinspektion österreichweit zur Verfügung stehen, von rund 500 auf 1.200 erhöht. Der Kriminaldienst wurde reformiert und der Schwerpunkt auf die Prävention gelegt. Seit 1. August 2024 gibt es im Bundeskriminalamt ein spezialisiertes Büro für Gewaltschutz im Probebetrieb und derzeit werden neun Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Gewaltschutz in allen Bundesländern eingerichtet.
Mehr Geld für den Gewaltschutz.
Frauenministerin Raab unterstrich die gestiegenen finanziellen Mittel. Sie habe das Ressort mit zehn Millionen Euro Frauenbudget übernommen, inzwischen stünden 33,6 Millionen Euro zur Verfügung. Der Großteil fließe in den Gewaltschutz. „Jede Frau und jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Unser Fokus lag daher in den vergangenen Jahren auf dem österreichweiten Ausbau eines flächendeckenden Beratungs- und Opferschutzangebotes für Frauen und Mädchen und wir haben ein effektives Gewaltschutz-Netz aufgebaut“, sagte Raab.
Marina Sorgo erinnerte an das 1997 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz. Derzeit gebe es Gewaltschutzzentren an 33 Standorten in Österreich. Die Aufgabe der Gewaltschutzzentren ist es, mit den Opfern, 79 Prozent davon sind Frauen, Kontakt aufzunehmen. Das geschehe „vertraulich, kostenlos und auf Wunsch auch anonym“, betonte Sorgo.
„Jeder Mord ist einer zu viel – jeder Fall völlig unterschiedlich, aber in keinem einzigen Mord gab es im Vorfeld ein Betretungs- und Annäherungsverbot“, sagte Innenminister Karner. Die Zahlen würden auch zeigen, „dass das Vertrauen in die Polizei auch beim Gewaltschutz zunimmt“. Immer mehr Frauen würden aus dem Dunkelfeld heraustreten.
Bilanz
Gewaltschutz in Zahlen
8.610 Betretungs- und Annäherungsverbote seit Beginn des Jahres 2024 (Vergleichszeitraum 2023: 8.947), ungefähr 40 Betretungsverbote täglich
134 sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen seit Beginn 2024 (Vergleichszeitraum 2023: 135, im Jahr der gesetzlichen Verankerung 2020: 25)
7.171 Gefährder wurden 2024 zu einem verpflichtenden Anti-Gewalttraining vorgeladen (Vergleichszeitraum 2023: 7.428)
15 Tötungsdelikte an Frauen (Stichtag: 1. August 2024, Vergleichszeitraum 2023: 24), davon vier in Lebensgemeinschaften oder Ehen, die mit großen Herausforderungen im Bereich der Pflege konfrontiert waren.
Amelie Hofer
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11-12/2024
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