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  3. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Fokus auf straffälligen Fremden

Im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wurden 2022 90.000 Asyl-Entscheidungen getroffen sowie 91.000 Verfahren für Vertriebene aus der Ukraine abgewickelt. Es gab eine Steigerung der Zahl bei Außerlandesbringungen um 12 Prozent.

Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine sowie der Anstieg bei den Asylantragszahlen – vor allem aus Staaten mit geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit – haben das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auch im Jahr 2022 vor Herausforderungen gestellt. Durch eine Reihe an organisatorischen und personellen Maßnahmen wurde in beinahe allen Tätigkeitsbereichen des BFA eine Leistungssteigerung erzielt und teilweise die Höchstwerte aus den Jahren 2015/2016 übertroffen. „Das BFA hat 2022 erneut unter Beweis gestellt, dass das Amt resilient aufgestellt ist und wir rasch auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren können. So haben wir nicht nur rund 91.000 Verfahren von Vertriebenen aus der Ukraine entschieden und rund 87.000 Druckaufträge für Ausweise für Vertriebene an die Staatsdruckerei übermittelt, sondern zusätzlich auch rund 90.000 Entscheidungen in Asylverfahren getroffen. Damit können wir eine wirklich eindrucksvolle Bilanz ziehen und ich möchte mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BFA für ihren außerordentlichen Einsatz bedanken“, sagt BFA-Direktor Gernot Maier.
„Die schrittweisen Aufhebungen der Covid-19-bedingten Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr haben sich positiv auf den Bereich der Außerlandesbringungen ausgewirkt. 2022 konnte mit einem Plus von 12 Prozent eine weitere Steigerung erzielt werden. Mit rund 64 Prozent erfolgte die Mehrheit aller Ausreisen freiwillig. Das BFA legt zudem weiterhin einen Schwerpunkt auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen – diese machten 2022 rund 50 Prozent aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen aus“, hebt BFA-Vizedirektorin Karoline Preißer hervor.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl legt einen Schwerpunkt auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl legt einen Schwerpunkt auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen
© Gerd Pachauer

Für Vertriebene aus der Ukraine wurde mit der Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie auf EU-Ebene und der nationalen Umsetzung durch die Vertriebenen-Verordnung eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Es war daher für das BFA zu Beginn des Ukraine-Krieges notwendig, neue Prozesse und Strukturen zu schaffen, um Vertriebenen aus der Ukraine rasch und unbürokratisch Schutz zu gewähren und in jedem Einzelfall auch mögliche Ausschlussgründe vom vorübergehenden Aufenthaltsrecht zu prüfen. Weiters waren umfangreiche technische Umprogrammierungen notwendig, um die Druckaufträge für den Ausweis für Vertriebene an die Österreichische Staatsdruckerei (ÖSD) übermitteln zu können und den Betroffenen rasch Zugang zum Arbeitsmarkt und weiteren wichtigen Lebensbereichen zu ermöglichen. 2022 wurden 90.994 Personen nach der Vertriebenen-Verordnung von der Exekutive registriert. Das BFA hat 86.737 Druckaufträge an die ÖSD zur Produktion der Ausweise für Vertriebene übermittelt. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2022 kam es zudem zu einem weiteren Anstieg der Zahl an Anträgen auf internationalen Schutz (Asylanträge) – insbesondere durch die enorme Zunahme der Zahl an nordafrikanischen und indischen Antragstellerinnen und -stellern. Bis Jahresende wurden 112.272 Asylanträge verzeichnet und damit der bisherige Höchstwert aus dem Jahr 2015 übertroffen. Auch die Leistungen des BFA übersteigen die Werte aus 2015/2016: Im Vorjahr wurden 89.437 Asyl-Entscheidungen getroffen – das sind dreimal so viele wie 2021. Die Mehrheit der Entscheidungen fielen negativ aus (34 %) oder die Antragstellerinnen und -steller entzogen sich dem Verfahren (48 %). Nur in 18 Prozent der Fälle wurde vom BFA eine schutzgewährende Entscheidung getroffen. Ein ähnlicher Trend kann bei den antragsstärksten Nationen beobachtet werden: So wiesen sieben von zehn Staaten eine Anerkennungswahrscheinlichkeit von unter drei Prozent auf.

Fokus auf raschen Verfahren.

Die hohe Anzahl an Asylwerberinnen und -werber aus Staaten mit geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit erforderte einen stärkeren Fokus auf die rasche Abwicklung von Verfahren. Hier erfolgte 2022 eine Steigerung um mehr als 530 Prozent im Vergleich mit 2021. Es wurden 23.297 rasche Verfahren entschieden. Dazu zählen Schnellverfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 35 Tagen) und Eilverfahren (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden). Trotz der rasch eingeleiteten Maßnahmen waren zu Jahresende 44.384 Verfahren beim BFA offen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller entschiedenen Verfahren im Jahr 2022 liegt bei 3,5 Monaten.

Außerlandesbringungen.

Nachdem sich die Covid-19-bedingten Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr in den vergangenen Jahren deutlich auf die Anzahl der Außerlandesbringungen ausgewirkt hatten, zeigte sich hier ein positiver Trend. 2022 erfolgte mit 12.550 Ausreisen eine Steigerung der Zahl der Außerlandesbringungen um 12 Prozent – das ist der zweithöchste Wert seit 2016. Es gab 8.079 freiwillige Ausreisen (64 %) – davon entfielen 2.341 auf Vertriebene aus der Ukraine – und 4.471 zwangsweise Außerlandesbringungen (36 %). Einer freiwilligen und eigenständigen Ausreise wird – auch in Umsetzung europäischer Vorgaben – der Vorrang vor einer zwangsweisen Außerlandesbringung eingeräumt und die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (www.returnfromaustria.at  ). 2022 wurden zusätzlich zwei zeitlich begrenzte Sonderaktionen mit erhöhter Rückkehrhilfe zur Förderung der freiwilligen Rückkehr durchgeführt. Bei Charterrückführungen setzt Österreich weiterhin auf die Kooperation mit FRONTEX. Im Vorjahr wurden 38 Charteroperationen in 19 Destinationen umgesetzt – davon 31 in Drittstaaten. Neben dem EU-weit ersten Charter nach Indien führte Österreich 2022 erstmals einen Charter nach Ägypten durch.

Das Thema Straffälligkeit hat für das BFA oberste Priorität. Wenn Fremde in Österreich straffällig werden, wird dies in jedem Verfahrensstatus berücksichtigt. Bei Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten bedeutet dies, dass sofort nach Einlangen einer Anzeige ein Aberkennungsverfahren eingeleitet wird. 2022 wurden 2.772 Aberkennungsverfahren eingeleitet, davon 52 Prozent wegen Straffälligkeit. Auch bei Außerlandesbringungen liegt der Schwerpunkt auf straffälligen Personen. 2022 waren rund 50 Prozent aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt. Das BFA setzt konsequent Maßnahmen gegen illegalen Aufenthalt: Mit den Landespolizeidirektionen erfolgten 865 Schwerpunktaktionen an öffentlichen Brennpunkten. Dabei wurden 26.000 Personen kontrolliert, über 1.200 Personen festgenommen und in 171 Fällen die Schubhaft verhängt. Mehr als 400 Außerlandesbringungen erfolgten in Folge einer Schwerpunktaktion.

Qualitätssicherung.

Das BFA legte 2022 einen Schwerpunkt auf eine weitere Steigerung der Qualität von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren. Es wurden 33.000 Entscheidungen im Vier-Augen-Prinzip erlassen, also dem/der jeweiligen Teamleiter/in vorgelegt, und weitere 7.000 Entscheidungen einer internen Evaluierung unterzogen. Das Erfassungstool „BERT“ stellt seit Beginn 2021 ein wichtiges Instrument dar, um die Qualität der erstinstanzlichen Bescheide weiter zu steigern und die dem BFA zurechenbare Abänderungs- bzw. Behebungsquote dauerhaft zu senken. Dazu erfolgt in Kooperation mit dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) eine rückblickende Analyse sämtlicher Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Mit BERT wurden 2022 11.052 Entscheidungen des BVwG ausgewertet.

Martina Hellwagner


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2023

 Druckversion des Artikels (PDF 157 kB)

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