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E-Government

Führerschein am Smartphone

Inhaber einer E-ID und Besitzer eines Scheckkartenführerscheines können über die App „E-Ausweise“ des Bundesministeriums für Finanzen am Smartphone einen „digitalen Führerschein“ anlegen. Dieser ersetzt das Mitführen des Scheckkartenführerscheines beim Lenken eines Kraftfahrzeuges in Österreich.

Der „digitale Führerschein“ gilt als Nachweis einer gültigen Lenkberechtigung bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei und als Nachweis von Ausweisdaten aus dem Führerscheinregister
Der „digitale Führerschein“ gilt als Nachweis einer gültigen Lenkberechtigung bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei und als Nachweis von Ausweisdaten aus dem Führerscheinregister
© Alexander Tuma

Der „digitale Führerschein“ ist Österreichs erster elektronischer Ausweis. Er kann über die Ausweisplattform (die App „E-Ausweise“) des Finanzministeriums aktiviert werden (www.oesterreich.gv.at/ eausweise.html). Innerhalb des ersten Monats wurden 115.249 digitale Führerscheine aktiviert, die Polizei kontrollierte ihn bisher 4.600-mal. Für den „digitalen Führerschein“ ergeben sich zwei Anwendungsmöglichkeiten: Erstens der Nachweis einer gültigen Lenkberechtigung bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei und der Nachweis von Ausweisdaten aus dem Führerscheinregister.

Verkehrskontrollen.

Sollte ein Fahrzeuglenker bei einer Verkehrskontrolle seinen „digitalen Führerschein“ vorweisen wollen, muss er in der App „E-Ausweise“ die Auswahlmöglichkeit „Verkehrskontrolle“ auswählen. Dadurch wird ein QR-Code erzeugt. Dieser kann mit dem Diensthandy des Exekutivbediensteten eingescannt werden und es erfolgt eine automatisierte Abfrage im Führerscheinregister. Dadurch entfällt für den Fahrzeuglenker die Verpflichtung zum Mitführen des physischen Führerscheindokumentes.
Wenn die Dateneinsicht aufgrund von Problemen des mobilen Gerätes der kontrollierten Person nicht möglich ist, so ist das wie ein Nichtmitführen des Führerscheines zu behandeln. Daher wird empfohlen, auch den Scheckkartenführerschein stets mit sich zu führen. Sollte ein Exekutivbediensteter eine vorläufige Abnahme eines Führerscheines vornehmen, wird das im Führerscheinregister eingetragen werden. Das ist ebenfalls über das Diensthandy möglich und kann im Anschluss an eine Abfrage im Führerscheinregister vorgenommen werden – unabhängig davon, ob ein QR-Code eines „digitalen Führerscheines“ gescannt wurde.

Eine vorläufige Abnahme eines Führerscheines ist so in jedem Fall möglich, auch wenn kein physischer Führerschein mitgeführt und auch kein „digitaler Führerschein“ verwendet wird. Dem Fahrzeuglenker ist damit die Benützung eines Kraftfahrzeuges bis zur behördlichen Entscheidung untersagt. Die Eintragung der vorläufigen Führerscheinabnahme in das Führerscheinregister ist jedem Exekutivbediensteten bei einer weiteren Verkehrskontrolle sofort ersichtlich.

Nachweis von Ausweisdaten.

Digitaler Führerschein: Anmeldung, Aktivierung, Überprüfung, Nachweis
Digitaler Führerschein: Anmeldung, Aktivierung, Überprüfung,
Nachweis Grafik: BMI

Das Vorweisen des „digitalen Führerscheins“ kann etwa für die Abholung eines Pakets bei der Post oder beim Abschluss eines Mietvertrages für ein Mietfahrzeug nützlich sein, wenn dies von den Beteiligten anerkannt wird. Die von privaten Personen vorgewiesenen Ausweisdaten des „digitalen Führerscheines“ können mit der App „E-Ausweise“ sowie mit der App „E-Ausweis-Check“ des Bundesministeriums für Finanzen überprüft werden. Die App „E-Ausweise-Check“ erfordert keine Anmeldung mit der ID Austria und die Nutzung ist anonym.

Gültigkeit. Der „digitale Führerschein“ ist momentan nur in Österreich gültig. Da er jedoch auf der eIDAS-Technologie basiert, soll er in Zukunft innerhalb der EU eingesetzt werden können. Die Gültigkeit des „digitalen Führerscheins“ ist an die Gültigkeit des Scheckkartenführerscheins gekoppelt. In weiterer Folge wird an dem digitalen Zulassungsschein sowie an der Integration des Klimatickets und der E-Card gearbeitet, die auf die E-Ausweis-Plattform folgen sollen.

Die ID Austria erhält man bei der Passbehörde sowie bei ermächtigten Gemeinden und Landespolizeidirektionen. Wer in Zukunft einen österreichischen Reisepass/ Personalausweis beantragt, wird automatisch eine ID Austria erhalten, sofern das nicht ausdrücklich abgelehnt wird.
Für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z. B. via Magistrat, FinanzOnline), ist ein Online-Umstieg auf ID Austria ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Sie können einfach per App „Digitales Amt“ auf ID Austria umsteigen.
Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Besuch bei der Behörde zur Identitätsfeststellung erforderlich. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen beantragen.

Manuel Nussmüller

Digitaler Führerschein

Voraussetzungen

Wer einen „digitalen Führerschein“ über die App „E-Ausweise“ beantragen will, benötigt dazu:

  • Ein Smartphone mit dem Betriebssystem iOS (ab Version 13) oder Android (ab Version 8),
  • die App „Digitales Amt“ in der aktuellen Version,
  • die ID Austria in der Vollfunktion (behördlich signiert); die ID Austria ist die Weiterentwicklung der Handy-Signatur als elektronischer Identitätsnachweis,
  • eine aktivierte Gesichtserkennung (z. B. Face-ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z. B. Touch-ID) auf dem Smartphone,
  • einen österreichischen Scheckkartenführerschein – da derzeit nur in Zusammenhang mit diesem ein digitales Foto einer Person vorhanden ist.

Die österreichische Staatsbürgerschaft ist für die Beantragung des digitalen Führerscheins nicht erforderlich.

Meldeangelegenheiten

Sicheres Meldeamt

Mit der Umsetzung des Projekts „Sicheres Meldeamt“ wird das Meldeverfahren österreichweit automationsunterstützt durchgeführt. Durch den Einsatz von Dokumentenlesegeräten bei der Verifizierung der Identitätsdokumente werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Meldeservicestellen technisch unterstützt und die Daten im Zentralen Melderegister, dem lokalen Melderegister sowie anderen lokalen Anwendungen automatisch übernommen. Das Projekt soll neben der Verifizierung von Identitätsdaten überdies die Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes, die Steigerung der Datensicherheit sowie eine Prozessstandardisierung ermöglichen.

Vorbeugung von Betrug.

Durch die automationsunterstützte Datenvalidierung kann mit einem Rückgang der kriminellen Handlungen unter Verwendung eines Meldezettels gerechnet werden und somit Betrugshandlungen verhindert werden – zum Beispiel Sozialleistungsbetrug.

Onlineanzeige bei der Polizei.

Das „Sichere Meldeamt“ wird zukünftig auch eine Onlineanzeige bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion ermöglichen. Das ermöglicht der Polizei eine raschere und unkomplizierte Bearbeitung der Anzeige. Derzeit müssen Anzeigen direkt in der Polizeiinspektion erfolgen oder unter 133.

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Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2022

 Druckversion des Artikels (PDF 539 kB)

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