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Europäische Bürgerinitiative

Europaweite Partizipation   

Seit 10 Jahren gibt es die Europäische Bürgerinitiative (EBI) als partizipatives Instrument auf EU-Ebene. In Österreich ist das Innenministerium Nationaler Kontaktpunkt für EBI-Angelegenheiten.

Europäische Bürgerinitiative: Seit 2012 wurden 90 EBIs zugelassen.
Europäische Bürgerinitiative: Seit 2012 wurden 90 EBIs zugelassen.
© Gregor Wenda

Mit dem „Vertrag von Lissabon“ wurde die Rechtsgrundlage für ein neuartiges Instrument der Bürgerbeteiligung in der Europäischen Union geschaffen. Art. 11 Abs. 4 des Vertrages besagt, dass Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern können, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge für Rechtsakte zu unterbreiten. In Umsetzung dieser Bestimmung wurde am 16. Februar 2011 die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Europäische Bürger­initiative erlassen, die am 1. April 2011 in Kraft trat – mit einer Legisvakanz von einem Jahr, das für Vorbereitungen in den Mitgliedstaaten genützt wurde.

Jubiläum.

Am 2. Juni 2022 stand das zehnjährige Jubiläum der Europäischen Bürgerinitiative im Zeichen einer Veranstaltung im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in Brüssel. Beim „EBI-Tag“ 2022 warf ein hochrangiges Panel, unter anderem mit der Präsidentin des EWSA, der Österreicherin Christa Schweng, und der für Demokratie und Demografie zuständige Vizepräsidentin der Europä­ischen Kommission, Dubravka Šuica, einen Blick auf die Geschichte und die bisherigen Erfolge der EBI und stellte sich der Frage: „Bereit für die Zukunft?“ Im Rahmen von Workshops kamen auch Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher bisheriger Bürgerinitiativen, Unterstützerinnen und Unterstützer aus der Bevölkerung und zivilgesellschaftliche Organisationen zu Wort. Nach Umfragen ist die EBI bislang nur 2 von 5 EU-Bürgern ein Begriff.

EBI-Start.

Um eine EBI zu starten, müssen mindestens sieben EU-Bürgerinnen und -Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten eine Organisatorengruppe bilden. Sie fordern mit einer Initiative die Europäische Kommission auf, einen Rechtsakt in ihrem Zuständigkeitsbereich vorzuschlagen – etwa zu Umwelt-, Landwirtschafts- oder Verkehrsthemen. Eine geplante EBI muss bei der Europäischen Kommission registriert werden. Seit 2012 wurden insgesamt 113 EBIs lanciert – 90 wurden zugelassen, 23 abgewiesen. Im Verlauf der vergangenen zehn Jahr haben rund 800 Personen Initiativen gestartet, die in der Summe etwa 16 Millionen Unterschriften erzielen konnten. Um erfolgreich zu sein, muss eine EBI während einer einjährigen Sammlungszeit über eine Million Unterschriften lukrieren.
Sechs Initiativen ist das bislang gelungen: „Right2Water“, „One of Us“, „Stop Vivisection“, „Ban glyphosate and protect people and the environment from toxic pesticides“, „Minority Safepack“ und „End the Cage Age“. In jedem Mitgliedstaat ist – neben der Gesamtsumme von einer Million Unterschriften – eine Mindestanzahl von Unterzeichnern erforderlich: In Österreich sind dies 13.395 zur Europawahl Wahlberechtigte.

Erfolgreiche EBIs werden im EU-Parlament angehört und von der EU-Kommission erörtert. Die Kommission entscheidet letztendlich, ob der Vorschlag weitergeführt wird. Jede Entscheidung muss veröffentlicht und begründet werden. 17 Initiativen befinden sich derzeit in der Sammlungsphase. Von drei bereits abgeschlossenen Initiativen werden aktuell Unterstützungsbekundungen in den zuständigen Mitgliedstaaten geprüft.
In Österreich ist für diese Prüfung die Bundeswahlbehörde zuständig, die sich des Bundesministeriums für Inneres als Hilfsapparat bedient. Seit 2012 wurden von der Bundeswahlbehörde Unterschriften österreichischer Unterstützerinnen und Unterstützer zu 13 Initiativen verifiziert. Anders als bei einem Volksbegehren nach nationalem Recht ist es bei physischer Unterstützung einer EBI nicht erforderlich, eine Gemeinde aufzusuchen. Die Initiatorinnen und Initiatoren sammeln selbständig – unter Einhaltung strikter Datenschutzvorgaben – die Unterschriften auf Papier oder online; abhängig vom Herkunftsstaat des Unterstützers kommen verschiedene Formulare zur Verwendung. Am Ende des für die Sammlung zur Verfügung stehenden Jahres sind die Proponenten dafür verantwortlich, alle Unterstützungsbekundungen vorzulegen.

Neue Verordnung.

Seit Anfang 2020 gilt für Europäische Bürgerinitiativen ein neuer Rechtsakt, die Verordnung (EU) 2019/788 vom 17. April 2019. Das bestehende System der Europäischen Bürgerinitiative wurde darin weiterentwickelt und vereinfacht. Maßgebliche Reformschritte wurden während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im Jahr 2018 ausverhandelt. Mit der neuen Verordnung wird unter anderem von der Europäischen Kommission ein kostenloses zentrales Online-Sammelsystem bereitgestellt; für bis zum 31. Dezember 2022 registrierte Initiativen ist alternativ noch die Verwendung eines individuellen Online-Sammelsystems zulässig. In jedem EU-Mitgliedstaat wurde auch zumindest eine Nationale Kontaktstelle für Europäische Bürgerinitiativen eingerichtet.

Nationale Kontaktstelle.

In Österreich ist die Abteilung für Wahlangelegenheiten im Bundesministerium für Inneres die Nationale Kontaktstelle. Sie informiert und unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei Fragen betreffend die Europäische Bürgerinitiative, unter anderem mit einem spezifischen Webauftritt des BMI (www.bmi.gv.at/ebi). Näheres zur EBI findet sich auch im Internetangebot der Europäischen Kommission, etwa über die offiziellen Informationsseiten, auf denen die Europäische Bürgerinitiative Schritt für Schritt, etwa mit Videounterstützung, erklärt wird.

Gregor Wenda


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2022

Druckversion des Artikels (PDF 138 kB)

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