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  2. Ausgabe 5/6 2022
  3. Polizeiärztlicher Dienst

Polizeiärztlicher Dienst

Polizeiärzte gesucht    

Zu den Aufgaben der Polizeiärzte gehört unter anderem die ärztliche Untersuchung von Polizeiwerbern.
Zu den Aufgaben der Polizeiärzte gehört unter anderem die ärztliche Untersuchung von Polizeiwerbern.
© Gerd Pachauer

Die Landespolizeidirektionen Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Wien suchen zum ehestmöglichen Eintritt Allgemeinmediziner oder Fachärzte für den Einsatz als Polizeiärztin oder Polizeiarzt.

Das Aufgabenfeld von Polizeiärzten ist vielfältig und betrifft unter anderem die Beurteilung von Körpereinschränkungen, Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz, Tatortarbeit im Zusammenwirken mit der Kriminalpolizei und den rechtskundigen Organen, die Betreuung von Häftlingen im Polizeiarrest sowie die Beurteilung, ob jemand haftfähig oder zurechnungsfähig ist. Amtsärzte werden im Straßenverkehr zugezogen, um festzustellen, ob jemand etwa durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt ist. Neben der steigenden Zahl an ertappten Suchtgiftlenkern in den vergangenen Jahren ist auch die Zahl an Untersuchungen angestiegen. In diesem Zusammenhang kommt es gelegentlich vor, dass die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte als Zeugen vor das Verwaltungsgericht geladen werden. Wenn es darum geht, den Alkoholisierungsgrad zum Lenkzeitpunkt zu berechnen, sind auch hier die Polizeiamtsärztinnen und -ärzte gefragt.
In den Landespolizeidirektionen sind die Polizeiamtsärztinnen und -ärzte auch Sachverständige nach der Führerscheingesetzgesundheitsverordnung und entscheiden über die medizinische Eignung zum Lenken, ob Auflagen erteilt werden müssen oder Kontrollen im Befristungszeitraum notwendig sind. Einsatztaktik, Einsatzlogistik und Parteienverkehr gehören ebenso zu ihrem Alltag.

Ausbildung.

Polizeiamtsärztinnen und -ärzte werden in einem Lehrgang auf ihre Aufgaben vorbereitet. Auf dem Lehrplan stehen unter anderem rechtliche Vorträge, Verkehrsrecht und Verkehrsmedizin, Forensik, Psychiatrie, Medizinrecht und Kriminalistik. Derzeit sucht das Innenministerium Ärztinnen und Ärzte, die sich dieser  Tätigkeit widmen wollen.
Die Chefärztin des Bundesministeriums für Inneres, Dr. Yasmin Frank-Dastmaltschi weist auf die Vielseitigkeit der Aufgaben und daraus resultierende Herausforderung für jede Ärztin bzw. jeden Arzt hin.“ Dr. Frank-Dastmaltschi ist als Leiterin der Abteilung I/10 (Medizinische und Gesundheitsangelegenheiten) des Bundesministeriums für Inneres gemeinsam mit ihren beiden Stellvertreterinnen zuständig für Polizeiamtsärztinnen und -ärzte. In jeder Landespolizeidirektion (LPD) ist ein polizeiärztlicher Dienst eingerichtet, der von LPD-Chefärztinnen und -ärzten geleitet wird.

Ärztemangel.

In ganz Österreich ist laut Chefärztin-Stellvertreterin Dr. Patricia Fous-Zeiner ein Ärztemangel spürbar, unter anderem aufgrund der schwierigen Aufnahmeprüfung für das Medizinstudium. Die Ärztin ist in enger Zusammenarbeit mit der Sicherheitsakademie des Innenministeriums (SIAK) zuständig für die Organisation des Lehrgangs für Polizeiärzte. Bis Juni 2022 werden weitere 25 Ärzte die Ausbildung abschließen.
„Dieser Beruf bietet zahlreiche Facetten und ist kein Dienst wie jeder anderer. Die Zusammenarbeit mit der Exekutive ist etwas ganz Besonderes, Teamarbeit ist hierbei ganz essenziell. Aufgrund des umfassenden Aufgabengebietes kommt den Ärzten eine große Verantwortung zu, dessen soll man sich bewusst sein“, sagt Fous-Zeiner. Über mangelnde Arbeit kann sie sich nicht beklagen, dennoch kommt die Familie nicht zu kurz, wie sie betont.

Voraussetzung

Voraussetzung zur Aufnahme in den polizeiärztlichen Dienst ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Allgemeinmediziner und/oder Facharzt mit Ius practicandi (Berechtigung zur selbstständigen Ausübung der ärztlichen Tätigkeit), die österreichische Staatsbürgerschaft, die volle Handlungsfähigkeit, eine polizeiamtsärztlich festgestellte gesundheitliche Eignung sowie der Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B. Eine exekutivdienstliche Ausbildung ist nicht erforderlich. 

Ärzte gesucht.

Derzeit werden vor allem in den Landespolizeidirektionen Oberösterreich, Salzburg, Tirol und ­Wien Polizeiärztinnen und Polizeiärzte gesucht. Es werden Vollzeitstellen als auch Teilzeitstellen im Angestelltenverhältnis angeboten, die Entlohnung bemisst sich nach der derzeit gültigen Sondervertragsrichtlinie für neu aufgenommene Amtsärztinnen und -ärzte und schließt auch die pauschalierten Nebengebühren ein. Das Entgelt kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile erhöhen.
Die Tätigkeit als Polizeiärztin bzw. Polizeiarzt bietet ein verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet mit flexiblen Arbeitszeiten. Bewerberinnen und Bewerber erwarten spannende und herausfordernde medizinische Tätigkeiten, wie es sie nur im polizeilichen Dienst zu erleben gibt.

Weitere Informationen 

Weitere Informationen erhält man von der Abteilung I/10 – Medizinische und Gesundheitsangelegenheiten, Herrengasse 7, 1010 Wien. E-Mail: BMI-I-10@bmi.gv.at, Telefon: 01-53126-3700. www.polizei.gv.at/polizeiarzt  . 

Wolfgang Wiederstein


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2022

Druckversion des Artikels (PDF 192 kB)

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