Das BMI-Engagement in der Europäischen Union

Die Geschichte der Europäischen Union

Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde 1951 das Fundament gelegt, auf dem die Europäische Union, wie wir sie heute kennen, gebaut wurde. Damit sich die Schrecken des 2. Weltkrieges nicht mehr wiederholen können, stellten die Gründungsmitglieder Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande ihre für die Rüstungsindustrie wichtige Kohle- und Stahlproduktion unter eine gemeinsame Verwaltung.

1958 traten die „Römischen Verträge“ in Kraft, mit denen die EGKS-Mitglieder die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft gründeten. Nach der Präambel des EWG-Vertrages sollte durch eine wirtschaftliche Zusammenarbeit Frieden und Freiheit gewahrt und gefestigt werden.

Die erste Erweiterung der Gemeinschaft erfolgte 1973: Dänemark, Großbritannien und Irland traten bei. Es folgten Griechenland (1981) sowie Spanien und Portugal (beide 1986).

1993 wurde durch den Vertrag von Maastricht die Europäische Union gegründet. Damit wurde die wirtschaftliche Zusammenarbeit in den Europäischen Gemeinschaften durch eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres ergänzt.

Österreich trat der Europäischen Union 1995 gemeinsam mit Schweden und Finnland bei.

Seit 2002 ist der Euro als Bargeld in Verwendung. Heute zahlen Bürger in 19 Mitgliedsstaaten mit der europäischen Währung.

Die größte Erweiterung der Europäischen Union fand mit der sogenannten Osterweiterung 2004 statt. Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta und Zypern wurden Mitglieder. 2007 traten auch Bulgarien und Rumänien bei, 2013 Kroatien. Die EU hat seitdem 28 Mitglieder.

Um handlungsfähig zu bleiben benötigte die so gewachsene Union allerdings neue Spielregeln, da die bisherigen Verträge von einer EU mit 15 Mitgliedstaaten ausgingen. Ein Europäischer Konvent, bestehend aus Vertretern der Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten und damaligen Beitrittskandidaten sowie des Europäischen Parlamentes und der Europäischen Kommission, erarbeitete daher einen Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dieser wurde jedoch durch Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden im Jahr 2005 abgelehnt. Auf dem Verfassungsvertrag aufbauend wurde daher der sogenannte „Vertrag von Lissabon“ erarbeitet, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat und die nunmehr geltende Rechtsgrundlage der Europäischen Union darstellt.

Eine ausführliche Darstellung der Geschichte der EU findet sich auf der offiziellen Seite der Europäischen Union.