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Vorzugsstimmen

In Österreich werden grundsätzlich Parteien gewählt.
Jede Partei hat auf ihrem Wahlvorschlag Kandidatinnen und Kandidaten.
Diese werden in einer bestimmten Reihenfolge festgelegt.

Je weiter vorne in der Liste eine Person steht, desto größer ist ihre Chance, gewählt zu werden.

Die erstgereihte Person auf der Liste hat zuerst einen Sitz im Nationalrat, dann die zweitgereihte und so weiter.
Solange, bis alle Sitze, die der Partei zustehen, vergeben sind.

Eine Liste mit allen Namen findet man im Wahllokal oder bekommt man bei der Briefwahl mit der Post.

Zusätzlich zur Stimme für eine Partei gibt es auch Vorzugsstimmen.
Eine Vorzugsstimme ist eine zusätzliche Stimme für eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten dieser Partei.

Durch Ihre Vorzugsstimme können Sie eine Person vorreihen.
Wenn diese Person genug Stimmen bekommt, kann es sein, dass sie vor einer anderen Person in den Nationalrat kommt.

Bei den Nationalratswahlen ist es möglich, auf

  • Bundesebene
  • Landesebene und
  • Regionalebene

jeweils eine Vorzugsstimme zu vergeben.
Jede Wählerin und jeder Wähler kann also 3 Vorzugsstimmen vergeben.

Auf Regional-Parteilisten kann man Vorzugsstimmen für Kandidatinnen und Kandidaten ankreuzen. Für jede der 39 Regionalwahlkreise gibt es eine Parteiliste. Die Namen und die Reihungsnummer stehen auf dem Stimmzettel.

Kandidatinnen und Kandidaten brauchen für eine Umreihung mindestens 14 % aller gültigen Stimmen. Das wird im 1.Ermittlungsverfahren festgestellt.

Auf Landes-Parteilisten kann man Vorzugsstimmen durch Eintragen des Namens oder der Reihungsnummer der Kandidatinnen und Kandidaten abgeben.

Kandidatinnen und Kandidaten brauchen für eine Umreihung mindestens 10 % aller gültigen Stimmen. Das wird im 2.Ermittlungsverfahren festgestellt.

Auf der Bundes-Parteiliste kann man Vorzugsstimmen durch Eintragen des Namens oder der Reihungsnummer der Kandidatinnen und Kandidaten abgeben.

Kandidatinnen und Kandidaten brauchen für eine Umreihung mindestens 7 % aller gültigen Stimmen. Das wird im 3.Ermittlungsverfahren festgestellt.

In den Ermittlungsverfahren wird berechnet, wie viele Mandate jede Partei bekommt. Wenn Sie genaueres wissen wollen, gehen Sie bitte auf die ausführlichere Seite.

Vorzugsstimmen kann man nur an Kandidatinnen und Kandidaten von der Partei vergeben, die man schon angekreuzt hat.

Vorzugsstimmen kann man in Österreich nicht nur bei der Wahl zum Nationalrat vergeben, sondern auch bei der Wahl zum Europäischen Parlament.

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