Wahlen
Briefwahl
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.
Muster für Wahlkarte © BMI
Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag - wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag - beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.
Als Auslandsösterreicher(innen) können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern. (Zusätzliche Informationen für Auslandsösterreicher(innen)).
Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
- zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert entnehmen, dann
- den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
- den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
- die Wahlkarte zukleben und
- dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.
Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal des Stimmbezirks der Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.
Informationen betreffend die Öffnungszeiten der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland können Sie der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten entnehmen.
BMI Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, 1010 Wien, Telefon: +43 1 531 26-905203 | Kontakt
Briefwahl
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihr Wahllokal gehen können, können Sie Ihr Wahlrecht mit Briefwahl ausüben.
Sie brauchen dafür eine Wahlkarte. Die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, ist dafür zuständig.
Sie können die Wahlkarte:
- mit der Post, bis zum 4. Tag vor dem Wahltag
- persönlich, bis zum 2. Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr,
- per E-Mail,
- per Telefax oder
- über die Internetseite der Gemeinde
beantragen.
Beim Antrag müssen Sie einen Grund nennen, warum Sie nicht in Ihr Wahllokal gehen können. Zum Beispiel weil Sie im Ausland sind oder krank sind.
Per Telefon darf man keine Wahlkarte beantragen.
Beim Bundesministerium für Inneres erhalten Sie keine Wahlkarte!
Sie können die Briefwahl in Österreich und auch im Ausland nützen.
Als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch bei einer österreichischen Botschaft oder einem österreichischen Konsulat im Ausland beantragen. Zusätzliche Informationen finden Sie hier: Link
Sie bekommen die Wahlkarte 3 bis 4 Wochen vor dem Wahltag.
Sie können sofort wählen, wenn Sie die Wahlkarte bekommen haben.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Anweisungen zur Ausübung der Briefwahl.
In der Wahlkarte finden Sie:
- den amtlichen Stimmzettel,
- ein selbstklebendes Wahlkuvert
- ein Informationsblatt über die Stimmabgabe mit Briefwahl und
- eine Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber.
Das sind alle Personen, die gewählt werden möchten.
Wie funktioniert die Briefwahl?
- Nehmen Sie den amtlichen Stimmzettel und das selbstklebende Wahlkuvert heraus.
- Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus.
Das heißt, Sie wählen ganz alleine.Niemand darf Ihnen sagen, wen Sie wählen sollen.
Niemand darf Ihnen dabei zusehen.
- Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das selbstklebende Wahlkuvert.
- Kleben Sie das Wahlkuvert zu und geben Sie es in die Wahlkarte zurück.
- Auf der Wahlkarte gibt es ein Feld für die Unterschrift. Unterschreiben Sie dort, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. Das heißt eidesstattliche Erklärung.
Wenn das nicht zutrifft und Sie unterschreiben die Wahlkarte, können Sie bestraft werden.
- Kleben Sie die Wahlkarte zu.
- Sorgen Sie dafür, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde ankommt.
Sie können die Wahlkarte zum Beispiel in einen Briefkasten der Post einwerfen, in einer Postfiliale aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.
Sie dürfen die Wahlkarte auch jemanden mitgeben.
Der Staat bezahlt die Kosten für das Porto. Dabei ist es egal, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
Im Ausland können Wahlkarten auch
- bei einer österreichischen Vertretungsbehörde, also einer Botschaft oder einem Konsulat
- oder bei einer österreichischen Einheit
abgegeben werden. Eine österreichische Einheit ist ein Ort, wo das österreichische Militär im Ausland ist.
Die Vertretungsbehörde oder die österreichischen Einheit leitet dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter.