Kein Elektroauto-Zwang
(11. März bis 18. März 2024)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 9. Jänner 2024 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Kein Elektroauto-Zwang"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
11. März 2024 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
18. März 2024 |
Stichtag: |
5. Februar 2024 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
Bevollmächtigter:
Gerhard Köfer
Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Hans Schönegger
Vladimir Smrtnik
Gerhard Klocker
Thomas Fian
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Kein Elektroauto-Zwang“ als Präsentationsgrafik (pdf, 3,5 MB) oder als CSV-Datei (csv, 75 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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