Asylstraftäter sofort abschieben
(19. Juni bis 26. Juni 2023)
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Einleitungsantrag, Stattgebung und Begründung
Der Bundesminister für Inneres hat am 1. Februar 2023 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Asylstraftäter sofort abschieben"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
19. Juni 2023 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
26. Juni 2023 |
Stichtag: |
15. Mai 2023 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Personen, die in Österreich Asyl in Anspruch nehmen und straffällig werden, sind unverzüglich ohne Wenn und Aber in ihre Heimat abzuschieben. Dazu ist der Bundes(verfassungs)gesetzgeber aufgefordert, nationales Recht und internationale Übereinkommen so anzupassen, dass die Abschiebung möglich und auch durchgeführt wird. Es kann nicht sein, dass Asylstraftäter den Zusammenhalt des Landes weiter gefährden können, weil ihnen mehr Recht auf Sicherheit zugestanden wird als unserer Bevölkerung!"
Bevollmächtigter:
Gottfried Waldhäusl
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Johann Böck
Regina Stoll
Konstantin Bank
Mag. Robert Lagler
Endgültiges Gesamtergebnis
Sie können das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens „Asylstraftäter sofort abschieben“ als Präsentationsgrafik ( 3 MB) oder als CSV-Datei ( 76,5 KB) (Länder, Stimmbezirke und Gemeinden) herunterladen.
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