Asyl europagerecht umsetzen
(22. Juni bis 29. Juni 2020)
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Einleitungsantrag und Stattgebung
Der Bundesminister für Inneres hat am 30. Dezember 2019 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Asyl europagerecht umsetzen"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: |
22. Juni 2020 |
Ende des Eintragungszeitraumes: |
29. Juni 2020 |
Stichtag: |
25. Mai 2020 |
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Mangels Solidarität einiger EU-Mitgliedsstaaten im Asylbereich möge der Bundesgesetzgeber unverzüglich durch (verfassungs-)gesetzliche Maßnahmen folgende Rahmenbedingungen schaffen:
Jene Asyl-Kosten, die über Österreichs gerechten EU-Anteil hinausgehen, werden von den laufenden EU-Beitragszahlungen zweckgebunden abgezogen, bis ein EU-weites solidarisches Asylwesen samt Asylfinanzausgleich und ein funktionierendes Management der EU-Außengrenzen eingerichtet sind.“
Bevollmächtigter:
Mag. Marcus Hohenecker
Als Stellvertreterin und Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Anatolij Volk
Ing. Werner Bolek
Mag. Iris Friedrich
Josef Andreas Baumgartner
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EndgültigesGesamtergebnis
Sie können das engültige Ergebnis des Volksbegehrens „Asyl europagerecht umsetzen“ als Präsentationsgrafik (pdf, 1 MB) oder als CSV-Datei (xlsx, 116 KB) (Länder, Stimmbezirke, Gemeinden) herunterladen.
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