Krisen- und Katastrophenmanagement
Zivilschutz in Österreich
Katastrophenhilfe der Bundesländer
Die Katastrophenhilfe und der Katastrophenschutz umfassen alle Maßnahmen, die der Verhinderung von Katastrophen sowie der Beseitigung oder Linderung ihrer Auswirkungen dienen. Unter Katastrophen sind Ereignisse zu verstehen, bei denen das Leben oder die Gesundheit vieler Menschen, die Umwelt oder bedeutende Sachwerte in großem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, und die Abwehr oder Bekämpfung der Gefahr oder des Schadens einen durch eine Behörde koordinierten Einsatz der dafür notwendigen Kräfte und Mittel erfordert.
Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz vor Katastrophen fallen in die Zuständigkeit des Bundes und der Länder. Maßnahmen zur Abwehr, Beseitigung oder Linderung der Auswirkungen eingetretener oder unmittelbar drohender Katastrophen (Katastrophenhilfe) sind überwiegend eine Angelegenheit der Bundesländer. Diese haben entsprechende Gesetze zu erlassen, die die behördliche Einsatzleitung auf Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene festlegen. Den Bundesbehörden kommen dabei komplementäre Aufgaben zu.
Die Einsatzvorsorgen für die Katastrophenhilfe obliegen in erster Linie den Bundesländern. Dazu gehören vor allem die Aufstellung von Katastrophenhilfsdiensten sowie die Bereitstellung der für die Katastrophenhilfe erforderlichen Ressourcen.
Katastrophenschutz in den neun österreichischen Bundesländern: