Bundesministerium für Inneres - zur Startseite
  • Ukraine |
  • Syrien |
  • Notruf |
  • Kontakt |
  • Presse |
  • Downloads |
  • Links
  • Minister und
    Ministerium

    • Bundesminister
    • Bundesministerium
    • Geschäftseinteilung

    • Aus- und Fortbildung im BMI
    • Förderungen
    • Jobs und Karriere
    • Sachausschreibungen
    • Verlautbarungen

    • Veröffentlichungspflichten
      gem. B-VG
    • Bekanntgabepflicht
      gem. MedKF-TG
  • Polizei und
    Sicherheit

    • Gemeinsam.Sicher

    • Bundespolizei
    • Fahndungen
    • Fremdenpolizei und Grenzkontrolle
    • Krisen- und Katastrophenmanagement
    • Polizeisport

    • Bundeskriminalamt
    • Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst
    • Einsatzkommando Cobra/
      Direktion für Spezialeinheiten
    • Landespolizeidirektionen
  • Asyl und
    Migration

    • Asylwesen
    • Niederlassung und Aufenthaltsrecht
    • Grundversorgung
    • Migrationsstrategie und Gesellschaft

    • Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

    • EU-Förderungen
    • Förderungen "Asyl, Migration und Rückkehr"
  • Gesellschaft
    und Recht

    • Begutachtungen
    • Datenschutz
    • Europäische Bürgerinitiative
    • Historische Angelegenheiten
    • Mauthausen Memorial
    • Politische Parteien
    • Rechtsschutzbeauftragter
    • Rechtsstaat und Menschenrechte
    • Staatsbürgerschaft
    • Stiftungs- und Fondsregister
    • Unabhängiger Beirat Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe
    • Volksabstimmungen
    • Volksbefragungen
    • Volksbegehren
    • Wahlen
    • Zentrales Melderegister
    • Zentrales Personenstandsregister

    • Bundesamt zur Korruptionsprävention
      und Korruptionsbekämpfung
  • Sicherheitspolitik
    und Strategie

    • BMI Strategien
    • Österreichische Sicherheitsstrategie
    • Europäische Strategien
    • Nationale
      Anti-Korruptionsstrategie
    • Österreichische Jugendstrategie

    • EU-Engagement des BMI
    • Digitale Sicherheit
    • Schutz kritischer Infrastruktur
    • Zivil - militärische Zusammenarbeit

    • Sicherheitsbericht
  • Bürger-
    service

    • Barrierefreiheit
    • Polizei-App
    • Bürgertelefon
    • Callcenter
    • Demenz.Aktivgemeinde
    • ID Austria
    • Kriminalprävention
    • Meldeangelegenheiten
    • Meldestellen
    • Magazin "Öffentliche Sicherheit"
    • Online Diebstahlsanzeige
    • SIAK-Journal
    • Sicherheit bei Reisen
      (Reisepass/Personalausweis)
    • Sicher zu Hause
    • Termine
    • Vereine
080_2024_AT-Alert_HP-Header_V20240910.jpg
© BMI

AT-Alert

Gebärdensprache
Leichter Lesen

„AT-Alert“ ist ein Bevölkerungswarnsystem, das auf der Mobilfunktechnologie „Cell Broadcast“ basiert. Österreich verfügt schon seit über dreißig Jahren über ein in allen Gemeinden vorhandenes Warn- und Alarmsystem mit rund 8.300 Zivilschutzsirenen. „AT-Alert“ ist als Ergänzung zu den Sirenen zu sehen und wird dieses bewährte Warnsystem nicht ersetzen. Ziel dieses neuen zusätzlichen Warnkanals ist es, im Anlassfall möglichst viele betroffene Menschen direkt über Ihr Mobiltelefon zu erreichen. AT-Alert wird in Österreich daher flächendeckend zum Einsatz kommen. Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Mobiltelefon für AT-Alert geeignet ist. Nähere Informationen finden Sie bei der Frage „Wie erhält man AT-Alert-Meldungen?“.

  • Wie funktioniert AT-Alert und was bedeutet die Abkürzung „AT-Alert“?
  • Warum wurde AT-Alert eingeführt?
  • Wie funktioniert Cell Broadcast?
  • Wer betreibt in Österreich das Mobilfunknetz?
  • Wie ausfallsicher ist AT-Alert?
  • Wer kann AT-Alert-Meldungen im Anlassfall auslösen und wann wird ausgelöst?
  • Wie wird eine AT-Alert-Meldung abgesetzt?
  • Worin unterscheiden sich AT-Alert-Meldungen von SMS?
  • Für welche Ereignisse können AT-Alert-Meldungen ausgelöst werden?
  • Welche Warnstufen gibt es bei AT-Alert?
  • Wie erhält man AT-Alert-Meldungen?
  • Wie erhalte ich Warnungen, wenn ich kein Mobiltelefon besitze?
  • Wird im Nicht-Stören-Modus gewarnt?
  • Können auch andere Geräte mit SIM-Karte AT-Alert-Meldungen erhalten?
  • Erhalten Tastentelefone auch AT-Alert-Meldungen?
  • Muss ich mich registieren oder eine App herunterladen, um AT-Alert-Meldungen zu erhalten?
  • Welche Einstellungen am Mobiltelefon gibt es?
  • Können Warnungen auf Mobiltelefon aktiviert oder deaktiviert werden?
  • Kann eine Rufnummer/ein Gerät aus AT-Alert deaktiviert werden?
  • Was beinhaltet eine AT-Alert-Meldung?
  • Verhalten nach Empfang einer AT-Alert-Meldung?
  • Wie finde ich die AT-Alert-Meldung nachträglich?
  • Kann ich Warnungen, die derzeit in Österreich aktiv sind, einsehen?
  • Wie erkennt man eine behördliche Warnung?
  • Wie werden Nutzer vor falschen Warnungen geschützt?
  • Wie ist der Datenschutz bei AT-Alert gewährleistet?

Kontakt: at-alert@bmi.gv.at


Wie funktioniert AT-Alert und was bedeutet die Abkürzung AT-Alert?

AT-Alert ist ein Dienst, mit dem Behörden Warn-Meldungen direkt auf Mobiltelefone im betroffenen Gebiet schicken können. Durch die Verwendung des Cell Broadcast Systems können rasch und anonym Meldungen an alle Mobiltelefone innerhalb ausgewählter Mobilfunkzellen verschickt werden.

Eine AT-Alert-Meldung enthält Informationen über eine drohende oder bestehende Gefahrensituation und Empfehlungen für das richtige Verhalten.

Dabei gibt es unterschiedliche Warnstufen, wobei die höchste Warnstufe, der Notfallalarm, immer aktiviert ist und nicht deaktiviert werden kann.

Die Abkürzung AT ist der international anerkannte zweistellige Ländercode für Österreich und der englische Begriff „Alert“ wird mit „Alarm“ übersetzt.

Die Benennung des Bevölkerungswarnsystems „AT-Alert“ wurde gemäß technischer EU-Umsetzungsrichtlinie „ETSI TS 102 900“ durchgeführt. Vergleichbare Systeme anderer EU-Staaten wurden mit dem jeweiligen Ländercode und Alert umgesetzt z.B. FR-Alert in Frankreich.

Alarmlevel hingegen wurden Deutsch betitelt – z.B. „Notfallalarm“. Aussendungen der Warnmeldungstexte werden daher auch auf Deutsch und auf Englisch versendet, um möglichst viele in Österreich befindliche Personen über drohende oder sich ausbreitende größere Notfälle oder Katastrophen zu warnen.

zurück zur Übersicht  


Warum wurde AT-Alert eingeführt?

Der Rat der Europäischen Union hat im Jahr 2018 die Richtlinie zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation angepasst. Entsprechend dieser Richtlinie mussten alle Mitgliedsstaaten ein Warnsystem auf Grundlage der Cell Broadcast-Technologie umsetzen. Dieses Service wurde in Österreich in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres sowie den Ländern und den Mobilfunkbetreibern Österreichs aufgebaut.

zurück zur Übersicht  


Wie funktioniert Cell Broadcast?

„Cell Broadcast“ ist ein Technologiestandard moderner Mobilfunknetze, der die Aussendung von schriftlichen Meldungen (z.B. sicherheitsrelevante Informationen, Warnungen) direkt auf Mobiltelefone in einem bestimmten, geografisch definierten Gebiet ermöglicht.

Die englische Bezeichnung „Cell Broadcast“ steht einerseits für die Mobilfunkzelle (Cell) und andererseits für die Aussendung (Broadcast) und beschreibt die technische Möglichkeit die Meldungen in einer oder mehreren Zellen eines Mobilfunknetzes auszusenden.

Da sich Gefahrenbereiche und die mobilfunkversorgten Gebiete nicht genau in Deckung bringen lassen, kann es teilweise sein, dass auch Personen, die nicht direkt gefährdet sind, Meldungen erhalten werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Mobilfunkzellen können Meldungen aber sehr genau ausgesendet werden.

zurück zur Übersicht  


Wer betreibt in Österreich das Mobilfunknetz?

In Österreich betreiben mit Stand 2024 drei Netzbetreiber (A1, Magenta, Drei) Handynetze mit rund 20.000 Mobilfunk-Standorten. Im Falle einer Aussendung einer Meldung verfügen die Mobilfunk-Standorte über eine Vielzahl von Mobilfunkzellen, aus denen das betroffene Gebiet ausgewählt werden kann.

zurück zur Übersicht  


Wie ausfallsicher ist AT-Alert?

Bei der technischen Umsetzung von AT-Alert wurde auf hohe Redundanz wert gelegt, um dieses wichtige System so ausfallssicher wie möglich zu gestalten. AT-Alert ist abhängig von einer funktionierenden Mobilfunkversorgung.

zurück zur Übersicht  


Wer kann AT-Alert-Meldungen im Anlassfall auslösen und wann wird ausgelöst?

Auslösende Stellen sind bei AT-Alert die neun Landeswarnzentralen der Bundesländer und das Bundesministerium für Inneres.

Im Anlassfall übermitteln die auslösenden Stellen im Auftrag der beziehungsweise für die jeweils zuständigen Behörde eine entsprechende Meldung an die Mobilfunkbetreiber.

Es liegt immer im Ermessen der zuständigen Behörde, bezüglich allenfalls der für die Behörde bei Gefahr in Verzug handelnde Einsatzorganisation, ob eine Meldung über AT-Alert beauftragt wird, und wenn ja, wann, für welches Gebiet (Bundesland, Gemeinde, Tal) und mit welchem Text.

zurück zur Übersicht  


Wie wird eine AT-Alert-Meldung abgesetzt?

Die auslösenden Stellen wählen in einem computerunterstützten System das betroffene Gebiet aus und erstellen einen Meldungstext. Diese Informationen werden automatisiert an die Mobilfunkbetreiber übermittelt und in den Mobilfunkzellen des betroffenen Gebietes an alle eingebuchten Mobiltelefone ausgesendet.

zurück zur Übersicht  


Worin unterscheiden sich AT-Alert-Meldungen von SMS?

Der SMS-Standard ermöglicht One-To-One Kommunikation, indem Nachrichten an eine bestimmte Mobiltelefonnummer gesendet werden. AT-Alert-Meldungen werden jedoch via Cell Broadcast - Standard ausgesendet. Hierbei handelt es sich um eine „One-To-Many“-Kommunikationsform.

Die Nachrichten werden nicht an bestimmte Mobiltelefonnummern gesendet, sondern von den Mobilfunkzellen des Mobilfunknetzes ausgesendet. Das bedeutet, dass Mobiltelefone in einem potenziellen Gefahrengebiet erreicht werden können, ohne dass die NutzerInnen sich vorher registrieren oder persönliche Daten angeben müssen.

Ist ein Mobilfunkendgerät in einer Zelle eingeloggt, die eine Cell-Broadcast-Nachricht aussendet, wird diese vom Gerät empfangen. Es werden - anders als bei SMS - keine personenbezogenen Daten (wie bspw. die Handynummer) verwendet und der Empfang erfolgt anonym.

zurück zur Übersicht  


Für welche Ereignisse können AT-Alert-Meldungen ausgelöst werden?

Meldungen können grundsätzlich für jedes Ereignis ausgesendet werden, wenn die zuständige Behörde dies vor dem Hintergrund drohender oder sich ausbreitender größerer Notfälle oder Katastrophen als angemessen erachtet. Beispiele für mögliche Auslösefälle sind:

  • (Lebens-) Bedrohliche Naturgefahren (schwere Unwetter wie Stürme, extremer Starkregen, extreme Hochwassergefahr, extreme Schneefälle, sehr große Lawinengefahr, extreme Waldbrandgefahr, …)
  • (Lebens-) Bedrohliche technische Gefahren (Unfälle mit radiologischen, biologischen und chemischen Stoffen, wie zum Beispiel Gasaustritt, Chemikalienaustritt, Explosionsgefahr, aber auch Gefahr durch Rauchgase, …)
  • (Lebens-) Bedrohliche polizeiliche Situationen

zurück zur Übersicht  


Welche Warnstufen gibt es bei AT-Alert?

AT-Alert-Meldungen umfassen verschiedene Warnstufen; grundsätzlich gibt es (abhängig vom Mobiltelefon):

  • Notfallalarm
  • Extreme Gefahr
  • Erhebliche Gefahr
  • Gefahreninformation
  • Abgängige Personen
  • Testwarnung
  • Übungswarnung

Die höchste Warnstufe (Notfallalarm) kann nicht im Einstellungsmenü der Mobiltelefone eingesehen werden, ist standardmäßig eingeschaltet und kann nicht ausgeschaltet werden. Meldungen über diese Warnstufe kommen immer mit lautem Ton am Mobiltelefon an, auch wenn dieses auf leise geschaltet ist. Die anderen Warnstufen können über das Einstellungsmenü ein- oder ausgeschaltet werden (siehe Punkt „Welche Einstellungen am Mobiltelefon gibt es?").

Die jeweils zuständige Behörde entscheidet dabei, mit welcher Warnstufe eine Meldung ausgesendet wird.

zurück zur Übersicht  


Wie erhält man AT-Alert-Meldungen?

Grundsätzlich können Mobiltelefone AT-Alert-Meldungen empfangen, wenn das Mobiltelefon…

- sich im bewarnten Gebiet befindet
- eingeschaltet ist
- sich nicht im Flugmodus befindet
- ein aktuelles Betriebssystem hat (Android ab Version 11, iOS/iPhone ab Version 17.4)

AT-Alert ist in den Betriebssystemen automatisch eingeschaltet. Dank des Cell Broadcast Systems werden auch Personen, deren Telefon im Ausland gemeldet ist, wie beispielsweise Urlauber:innen, im Anlassfall gewarnt, wenn sie sich im bewarnten Gebiet befinden. Die höchste Warnstufe „Notfallalarm“ ist immer aktiviert und kann nicht ausgeschaltet werden. Selbst wenn Ihr Telefon stumm geschaltet ist, löst der Notfallalarm eine laute Benachrichtigung aus. Die weiteren Warnstufen können optional deaktiviert werden. (siehe Abschnitt „Welche Einstellungen am Mobiltelefon gibt es?“).

AT-Alert-Meldungen können über verschiedene Warnstufen ausgesendet werden (siehe Frage „Welche Warnstufen gibt es bei AT-Alert?“).

Eine AT-Alert-Meldung erhält man, wenn man sich mit seinem empfangstauglichen Gerät (Mobiltelefon und/oder Apple Watch) in einem bewarnten Gebiet befindet bzw. sich in ein solches hineinbegibt und die entsprechende Warnstufe im Mobiltelefon eingeschaltet ist.

Auch Roaming-Nutzer (im Ausland angemeldete Mobiltelefone) können Meldungen über AT-Alert erhalten, wenn sie sich in Österreich in einem bewarnten Gebiet befinden und die entsprechenden Warnstufe eingeschaltet ist.

AT-Alert-Meldungen werden so lange ausgesendet, bis die Aussendung von der auslösenden Stelle entweder aktiv beendet wird oder die Meldung nach einer voreingestellten Zeit von selbst abläuft.

zurück zur Übersicht  


Wie erhalte ich Warnungen, wenn ich kein Mobiltelefon besitze?

Notfallwarnungen über Mobiltelefone sind eine Ergänzung zu anderen Arten öffentlicher Warnsysteme (Sirenensignale und Medienaussendungen). In einer Krisensituation werden außerdem Informationen über Nachrichtenmedien/traditionelle Medien, Radio und soziale Medien verbreitet. Bitte achten Sie darauf, sich stets auf offiziellen Kanälen zu informieren.

zurück zur Übersicht  


Wird im Nicht-Stören-Modus gewarnt?

Mobiltelefone können auch im „Nicht Stören“-Modus AT-Alert-Meldungen empfangen, da AT-Alert-Meldungen als sogenannter „kritischer Alarm“ hinterlegt sind. Es ist jedoch möglich, dass es unter den Betriebssystemen vereinzelt zu Unterschieden kommt. Anders als im Flugmodus, ist im „Nicht Stören“-Modus, die Mobilfunkverbindung nicht unterbrochen. Im Flugmodus können daher keine AT-Alert-Meldungen empfangen werden, im „Nicht Stören“-Modus hingegen können hingegen AT-Alert-Meldungen empfangen werden.

zurück zur Übersicht  


Können auch andere Geräte mit SIM-Karte AT-Alert-Meldungen erhalten?

Geräte, die über eine SIM-Karte mit dem Mobilfunknetz verbunden sind (z.B. PKW, Modems etc.) können unter Umständen Cell-Broadcast-Meldungen empfangen und anzeigen. Grundsätzlich zielt die Verbreitung der Nachrichten allerdings auf Mobilfunkendgeräte ab.

zurück zur Übersicht  


Erhalten Tastentelefone auch AT-Alert-Meldungen?

Tastentelefone verfügen oft über 4G oder zumindest 2G GSM. Damit sind sie generell empfangsbereit für AT-Alert-Meldungen. Sollte ein Gerät dieser Art lediglich mit einem 2G Modul ausgestattet sein, werden nur Alarme der höchsten Warn-Stufe „Notfallalarm“ übermittelt.
Wie einzelne Mobiltelefone auf AT-Alert-Meldungen reagieren und die Warnung darstellen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da das je nach Gerät und Hersteller unterschiedlich sein kann.

zurück zur Übersicht  


Muss ich mich registrieren oder eine App herunterladen, um AT-Alert-Meldungen zu erhalten?

Nein. Um AT-Alert-Meldungen zu empfangen, bedarf es keiner Registrierung oder eine App. Im Mobilfunkgerät muss lediglich der Empfang solcher Nachrichten aktiviert sein.

zurück zur Übersicht  


Welche Einstellungen am Mobiltelefon gibt es?

Wir empfehlen Ihnen vor dem Weiterlesen in ihrem Mobiltelefon unter Einstellungen das entsprechende Menü aufzurufen (Android: „Sicherheit und Notfall“; Apple/iPhone: „Mitteilungen“) und die Menüpunkte mit den hier angegeben Informationen durchzusehen.

Sie finden in Ihrem Menü folgende Unterpunkte, die am Mobiltelefon aktiviert bzw. deaktiviert werden können:

Android

  • Extreme Gefahr
  • Erhebliche Gefahr
  • Gefahreninformation
  • Abgängige Personen
  • Testwarnung

Apple/iPhone

  • Extreme Gefahr
  • Ernste Gefahr
  • Gefahreninformation
  • Vermisste Personen
  • Testwarnung
  • Übungswarnung

Grundsätzlich können Mobiltelefone (Android ab Betriebssystem-Version 11; iPhones ab Betriebssystem-Version iOS 17.4) jede Warnstufe empfangen. iPads werden nicht unterstützt. Apple Watch ab Series 4 (mit cellular capability) wird unterstützt.

AT-Alert ist von der Betriebsversion Apple iOS 17.4. und Android 11 abhängig.

Im Zuge der Einführung von AT-Alert wurden unsererseits die großen Hersteller der Betriebssysteme (Apple und Android) eingebunden und beide Hersteller haben AT-Alert in den nächsten Release implementiert. Apple und Google implementierten die für AT-Alert spezifischen, betriebssystemseitigen Konfigurationen ab Apple iOS 17.4 bzw. Android 11 in die Endgeräte integriert. Ein Empfang von AT-Alert auf Mobiltelefonen mit älterer Betriebssystemversionen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich.

Um Cell Broadcast Meldungen auf Geräten mit älteren Android-Betriebssystemen oder sonstigen nicht empfangsbereiten Geräten möglicherweise erhalten zu können, nehmen sie bitte mit Ihrem Gerätehersteller Kontakt auf.

Ältere Geräte (2G/GSM-Netz) können nur die höchste Warnstufe (Notfallalarm) empfangen.

Eine aktuelle Version der Google Play-Applikation bei Android-Geräten wird für AT-Alert empfohlen.

Information zu Huawei Geräten:
Aufgrund der bestehenden rechtlichen Thematik zwischen Google (bzw. den USA) und Huawei besteht für Huawei aktuell keine Möglichkeit auf den aktuellen Google Play Store zuzugreifen. Aufgrund dessen ist es nicht möglich, AT-Alert Meldung auf Huawei Endgeräte zu empfangen.

Um Cell Broadcast Meldungen auf Huawei-Geräten möglicherweise erhalten zu können, nehmen sie bitte mit Ihrem Gerätehersteller Kontakt auf.

zurück zur Übersicht  


Können Warnungen auf einem Mobiltelefon aktiviert oder deaktiviert werden?

Generell ist es möglich, den Empfang von AT-Alert-Meldungen je nach Mobiltelefon und des installierten Betriebssystems zu aktivieren/zu deaktivieren (siehe „Welche Einstellungen am Mobiltelefon gibt es?“).

Allerdings betrifft dies nicht die Warnmeldungen der höchsten Warnstufe (Warnstufe 1- Notfallalarm).

zurück zur Übersicht  


Kann eine Rufnummer/ein Gerät aus AT-Alert deaktiviert werden?

Eine aktive Ausgrenzung einzelner Rufnummern/Geräte ist von Seiten der zuständigen Behörde/auslösende Stelle nicht möglich, da nur ein Gebiet bewarnt werden kann und für die zuständige Stelle/auslösende Stelle nicht ersichtlich ist, wer sich in diesem Gebiet sich befindet.

Sie haben die Möglichkeit, durch selbstständiges Deaktivieren der jeweiligen Alarmlevel am Mobiltelefon, den Empfang von AT-Alert-Meldungen zu unterbinden. Die Einstellungen am Gerät sind je nach Betriebssystem wie folgt zu finden.

Android:

  • Einstellungen  Sicherheit und Notfall  Notfallwarnungen

Apple:

  • Einstellungen  Mitteilungen  ganz nach unten scrollen

Einzig die höchste Alarmstufe „Notfallalarm“ kann nicht eingesehen und deaktiviert werden.

zurück zur Übersicht  


Was beinhaltet eine AT-Alert-Meldung?

Meldungen, die über AT-Alert ausgesendet werden, enthalten grundsätzlich eine Information darüber, was wo passiert ist bzw. droht, sowie gegebenenfalls Verhaltensempfehlungen/Handlungsempfehlungen, wie Sie sich verhalten sollten.

zurück zur Übersicht  


Verhalten nach Empfang einer AT-Alert-Meldung?

Folgen Sie gegebenenfalls den übermittelten Verhaltensempfehlungen / Handlungsempfehlungen der AT-Alert-Meldung.

Behördliche Warnungen, die eine Zivilschutzsirenenauslösung zur Folge haben, werden auch vom Österreichischen Rundfunk (z.B. Ö3 und ORF Landesstudios) bekannt gegeben. Im Radio werden im Bedarfsfall auch weitere Verhaltensempfehlungen/Handlungsempfehlungen und Anordnungen der Behörden verkündet. Daher empfehlen wir nach Auslösung einer Zivilschutzwarnung oder eines Zivilschutzalarms über Sirene sowie nach Auslösung einer AT-Alert-Meldung ein Radiogerät einzuschalten und die Informationen im Österreichischen Rundfunk zu beachten. Auf lokaler Ebene sind die zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bemüht im Bedarfsfall der Bevölkerung auch über Lautsprecherdurchsagen Informationen und Verhaltensempfehlungen beziehungsweise Handlungsempfehlungen zu geben.

zurück zur Übersicht  


Wie finde ich die AT-Alert-Meldung nachträglich?

Eine generelle Übersicht über das nachträgliche Auffinden von AT-Alert-Meldungen kann derzeit nicht gegeben werden. Die Wiederauffindbarkeit hängt vom Betriebssystem ab und kann sich durch Updates jederzeit ändern.

Betriebssystem Android:

Über das Einstellungsmenü ist die Suche nach „Notfall“ möglich. Damit gelangt man zum Menüpunkt „Notfallbenachrichtigungen“. Dort befindet sich der Reiter „Bisherige Notfallbenachrichtigungen“, wo die AT-Alert-Meldung ersichtlich ist.

Betriebssystem iOS:

Das nachträgliche Abrufen von AT-Alert Meldungen auf einem Apple iPhone, mit dem iOS-Betriebssystem ist derzeit nur bedingt möglich. Die AT-Alert-Meldungen finden sich derzeit nur in der Mitteilungszentrale Ihres iPhones. Um auf dem iPhone die AT-Alert-Meldungen erneut lesen zu können, streicht man mit dem Finger auf dem Homebildschirm des iPhones von oben nach unten. Alle erhaltenen Nachrichten werden so in der Mitteilungszentrale erneut angezeigt. Achtung: Das funktioniert nur so lange die Mitteilungszentrale nicht geleert wird. Wird die Mitteilungszentrale geleert, durch das „x“ oben rechts, dann ist die AT-Alert-Meldung gelöscht und beim iOS Betriebssystem unwiederbringlich verloren!

Bezüglich einer besseren Wiederauffindbarkeit der Meldungen sind wir mit den Endgeräteherstellern in Kontakt.

Informationen zur iPhone-Mitteilungszentrale  

zurück zur Übersicht  


Kann ich Warnungen, die derzeit in Österreich aktiv sind, einsehen?

Über folgende Webseite der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) können alle derzeit in Österreich aktiven AT-Alert-Meldungen eingesehen werden: warnungen.at-alert.at  .

Es werden ausschließlich AT-Alert-Meldungen von zuständigen Behörden angezeigt. Aktive AT-Alert-Meldungen sind 24 Stunden ersichtlich. Historische Meldungen können über die Filterfunktion aufgefunden werden.

zurück zur Übersicht  


Wie erkennt man eine behördliche Warnung?

Aus der Meldung geht immer hervor, von welcher Stelle die Meldung versandt wurde. AT-Alert-Meldungen von zuständigen Behörden sind auf der Webseite der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) unter warnungen.at-alert.at  ersichtlich.

Offizielle Warnungen, die eine Zivilschutzsirenenauslösung zur Folge haben, werden auch vom Österreichischen Rundfunk (zum Beispiel Ö3 und ORF Landesstudios) bekannt gegeben. Im Radio werden im Bedarfsfall auch weitere Verhaltensempfehlungen und Anordnungen der Behörden verkündet.

zurück zur Übersicht  


Wie werden Nutzer vor falschen Warnungen geschützt?

Es ist durch höchste Sicherheitsstandards (u.a. Nutzung von Zertifikaten bei der Datenübermittlung) sichergestellt, dass nur die auslösenden Stellen im Auftrag der beziehungsweise für die zuständigen Behörden Meldungen über AT-Alert aussenden können.

zurück zur Übersicht  


Wie ist der Datenschutz bei AT-Alert gewährleistet?

Die Mobilfunktechnologie „Cell Broadcast“, auf der AT-Alert beruht, gewährleistet aufgrund der Funktionsweise komplette Anonymität. Es werden keine personenbezogenen Daten abgefragt oder genutzt. Die Warntexte werden über den Kontrollkanal der Mobilfunkzellen ausgesendet. Es erfolgt keine Rückmeldung, somit ist der Empfang einer Meldung über Cell Broadcast ähnlich wie bei Rundfunkempfang über Radio. Die auslösende Stelle hat weder Informationen über die erreichten Mobiltelefone, noch über die persönlichen Daten der Mobiltelefonnutzer.

zurück zur Übersicht  


Letzte Aktualisierung: 27. März 2025

Krisen- und Katastrophenmanagement

  • Allgemeines
  • Aktuelles (alle Meldungen)
  • Katastrophenmanagement
  • Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM)
  • Internationales Katastrophenmanagement
  • Ausbildung
  • AT-Alert
  • Broschüren und Downloads
  • Geschichte
  • English version
Polizei - zu den Landespolizeidirektionen - öffnet in einem neuen Fenster
Entfalte deine innere Vielsfalt - zur Sicherheitverwaltung - öffnet in einem neuen Fenster
Ich kanns werden - zur Polizeikarriere - öffnet in einem neuen Fenster
Bundesministerium Inneres Bundeskriminalamt  - zum Bundeskriminalamt - öffnet in einem neuen Fenster
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl - zum Bundesamt - öffnet in einem neuen Fenster
Bundesministerium Inneres Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung - zum Bundesamt - öffnet in einem neuen Fenster
Bundesministerium Inneres Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst - zur Direktion - öffnet in einem neuen Fenster
Magazin Öffentliche Sicherheit (Alle Ausgaben seit 2010)
GEMEINSAM.SICHER mit unserer Polizei - zur Homepage - öffnet in einem neuen Fenster

SITEMAP

Minister und Minist­erium

  • Bundes­minister
  • Bundes­ministerium
  • Geschäfts­einteilung
  • Aus- und Fortbildung im BMI
  • Förderungen
  • Jobs und Karriere
  • Sachaus­schreibungen
  • Verlautbarungen
  • Veröffentlichungspflichten
    gem. B-VG
  • Bekanntgabepflicht gem. MedKF-TG

Polizei und Sicher­heit

  • Gemein­sam.Sicher
  • Bundes­polizei
  • Fahndungen
  • Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen
  • Krisen- und Katastrophen­management
  • Polizeisport
  • Bundes­kriminal­amt
  • Direktion Staats­schutz und Nach­richten­dienst
  • Einsatz­kommando Cobra / Direktion für Spezialeinheiten
  • Landes­polizei­direk­tionen
  • eCall Austria

Asyl und Migra­tion

  • Asyl­wesen
  • Nieder­lassung und Aufent­halts­recht
  • Grund­versorgung
  • Migrations­strategie und Gesell­schaft
  • Bundes­amt für Fremden­wesen und Asyl
  • EU-Förde­rungen
  • Förderungen "Asyl, Migration und Rückkehr"

Ge­sell­schaft und Recht

  • Begut­achtungen
  • Daten­schutz
  • Europäische Bürger­initiative
  • Historische Angelegen­heiten
  • Mauthausen Memorial
  • Politische Parteien
  • Rechts­schutz­beauftragter
  • Rechts­staat und Menschen­rechte
  • Staats­bürger­schaft
  • Stiftungs- und Fonds­register
  • Unab­hängiger Beirat Ermittlungs- und Beschwerde­stelle Misshandlungs­vorwürfe
  • Volks­abstimmungen
  • Volks­befragung
  • Volks­begehren
  • Wahlen
  • Zentrales Melde­register
  • Zentrales Personen­stands­register
  • Bundes­amt zur Korrup­tions­prävention und Korrup­tions­bekämpfung

Sicher­heits­politik und Strategie

  • BMI Strategien
  • Öster­reichische Sicherheits­strategie
  • Europäische Strategien
  • Nationale
    Anti-Korruptions­strategie
  • Öster­reichische Jugend­strategie
  • EU-Engagement des BMI
  • Digitale Sicherheit
  • Schutz kritischer Infra­struktur
  • Zivil - militärische Zusammen­arbeit
  • Sicherheits­bericht

Bürger­service

  • Barriere­freiheit
  • Polizei-App
  • Bürger­telefon
  • Call­center
  • Demenz.Aktiv­gemeinde
  • ID Austria
  • Kriminal­prävention
  • Melde­an­ge­le­gen­heiten
  • Meld­estellen
  • Magazin "Öffentliche Sicherheit"
  • Online Diebstahls­anzeige
  • SIAK-Journal
  • Sicherheit bei Reisen (Reise­pass / Personal­ausweis)
  • Sicher zu Hause
  • Termine
  • Vereine

© BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

  • RSS |
  • Kontakt |
  • IMPRESSUM |
  • Datenschutz |
  • Barrierefreiheitserklärung