Krisen- und Katastrophenmanagement
Zivilschutz in Österreich
Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM)
Die Abwehr, Beseitigung oder Linderung der Auswirkungen drohender oder eingetretener Katastrophen (Katastrophenhilfe, Einsatzvorsorgen) ist in Österreich überwiegend eine Angelegenheit der Bundesländer. Die rechtliche Basis bilden die Katastrophenhilfegesetze der Länder, die vor allem die Feststellung der Katastrophe und die behördliche Einsatzleitung in den Gemeinden, Bezirken und Ländern festlegen.
Bei Krisen und Katastrophen besteht erhöhter Koordinationsbedarf, der in Österreich durch das SKKM gewährleistet wird. Die Geschäftsstelle ist im BMI angesiedelt. Das SKKM ermöglicht eine effiziente Katastrophenhilfe im In- und Ausland, durch die Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen des Bundes mit den Katastrophenschutzbehörden der Länder sowie den Hilfs- und Rettungsorganisationen.
Entwicklung des SKKM:
Große Katastrophenereignisse im In- und Ausland, wie die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 oder die Flutkatastrophe in Mitteleuropa im Jahr 2002 haben gezeigt, dass bei Großereignissen eine Gesamtkoordination über Verwaltungs- und Zuständigkeitsgrenzen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften hinaus erforderlich ist. 1986 wurde deshalb von der Bundesregierung ein Staatliches Krisenmanagement beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Seit Mai 2003 obliegen die Koordination des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements und die internationale Katastrophenhilfe dem Bundesministerium für Inneres. Mit Ministerratsbeschluss vom 20. Jänner 2004 (pdf, 18 KB) wurde das „Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM)“ neu organisiert. Die wichtigste Neuerung bildet dabei die Zusammenführung der in verschiedenen Ressorts angesiedelten Koordinationsgremien in einem neuen Koordinationsausschuss unter Vorsitz des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit.
In diesem Koordinationsausschuss sind die Bundesministerien, Bundesländer, Einsatzorganisationen und Medien vertreten. Dem Ausschuss obliegt bei großräumigen Gefährdungslagen die Koordination und Abstimmung der auf Bundes- und Landesebene erforderlichen Maßnahmen. Der Ausschuss wird nicht nur im Anlassfall, sondern auch in der Grundsatzplanung koordinierend tätig. Für die Grundsatzplanung wurden in Abstimmung mit den Bundesländern acht Fachgruppen eingesetzt, bspw. für rechtliche, technische und operationelle Belange.
Im Anlassfall dient die Bundeswarnzentrale (BWZ), seit Jänner 2006 organisatorischer Bestandteil des Lagezentrums BMI, als Informationsdrehscheibe und permanent besetzte nationale Kontaktstelle. Sie ist Ansprechstelle für die Bundesländer, die Nachbarstaaten, die Europäische Union und alle internationalen Organisationen.
Im Fall komplexer Krisen- und Katastrophensituationen ist Aufgabe des SKKM, die rasche Koordination der Bundesbehörden untereinander sowie die Koordination und Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen. Die aktuelle Richtung wird durch die SKKM-Strategie 2020 vorgegeben.