Bundespolizei
Alpinpolizei - Über uns
Aufgaben
Etwa zwei Drittel des Österreichischen Staatsgebietes ist Alpines Gelände. Der exekutive Sicherheitsdienst in diesem Gelände stellt eine besondere Herausforderung dar und bedingt leistungsfähiges und gut ausgebildetes Personal.
Organisatorisch sind die meisten Beamten und Beamtinnen im normalen Polizeiinspektionsdienst integriert und werden bei Bedarf zu den Exekutivdiensten im alpinen Gelände herangezogen.
Folgende Kernaufgaben sind zu bewältigen:
ERHEBEN von Unfällen im alpinen Gelände, Anzeige- bzw. Berichterstattung an Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Verwaltungsbehörden. Dabei müssen alle Bereiche des Alpinsports – vom Klassischen Bergsteigen bis hin zu den Trendsportarten – abgedeckt werden, nicht zu vergessen die Unfälle im Winter im organisierten und nicht organisierten Schiraum (Kollisionen, Liftunfälle, Lawinenunfälle) sowie teilweise Flugunfälle (Paragleiter, Segelflugzeuge etc.). Die gewonnenen Erkenntnisse bei den Erhebungen bilden einen wesentlichen Baustein für die Unfallursachenforschung.
- FAHNDEN im Alpinen Gelände nach Verdächtigen Straftätern oder Vermissten…
- RETTEN/HELFEN im Sinne des § 19 Sicherheitspolizeigesetz in Zusammenarbeit mit den Rettungsorganisationen.
- AUSBILDEN des eigenen Personals, welches für den Alpindienst benötigt wird.
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Organisation
Die aktuellen Statistiken weisen aus, dass die Exekutive jährlich knapp unter 10.000 Unfälle im alpinen Gelände erhebt. Da diese Tätigkeit nicht von jedermann bewältigt werden kann sondern besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, wird auch eine entsprechende Infrastruktur benötigt.
Österreichweit gibt es 29 Alpine Einsatzgruppen mit insgesamt 508 Mitgliedern.
Abhängig von der Größe des Einsatzgebietes und der anfallenden Arbeit hat eine Alpine Einsatzgruppe zwischen 6 und 34 Bediensteten.
Die Liste der Alpinen Einsatzgruppen finden sie hier: Kontakt AEG Leiter (pdf, 91 KB)
Zur Bewältigung dieses Aufgabengebietes gibt es verschiedene Zuständigkeiten.
Die Einsatzabteilung im Bundesministerium für Inneres hat u.a. folgende Aufgaben:
- Rahmenbedingungen festlegen (Grundsatzangelegenheiten)
- Lehrmittel zur Verfügung stellen
- Beschaffung der notwendige Ausrüstung
- Durchführung der Polizei-Bergführerausbildung
- Durchführung von Koordinierungen und andere Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- Mitarbeit im Kuratorium für Alpine Sicherheit
- Internationale Zusammenarbeit
Die Landespolizeidirektionen (ausgenommen die LPD für das Burgenland und Wien):
- wählen das notwendige Personal aus
- bilden das Personal zu Polizei-Alpinisten und Hochalpinisten aus und schulen es für die Unfallerhebung
- organisieren den Alpindienst auf Landesebene
- halten Kontakt zu Bergrettungsdienst, Alpinen Vereinen, Bundesheer und anderen Einsatzorganisationen auf Landesebene
Die ausgebildeten Beamten sind in Alpinen Einsatzgruppen organisiert, welche die Aufgabe haben:
- Unfälle im alpinen Gelände zu erheben
- Organisation von Suchaktionen, Fahndungen im alpinen Gelände
- Mitarbeit bei der Unfallprävention
- Einsatzübungen und Übungstage für die Mitglieder zu organisieren bzw. durchzuführen
- Kontakt mit örtlichen Vereinen und Verbänden zu halten (Blaulichtorganisationen)
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Geschichte
Die expansive Politik Italiens veranlasste Offiziere wie ZDARSKY, BILGERI und CONRAD von HÖTZENDORF schon um 1900 auf die Notwendigkeit des Grenzschutzes im Hochgebirge hinzuweisen.
Im Jahre 1906, als der Schutz an der Grenze Tirols immer dringlicher wurde, sah sich das K.K. Kriegsministerium dazu veranlasst, Truppenteile der K.K. Landwehr zu Gebirgstruppen umzubilden, um auch im Hochgebirge die Grenze schützen zu können. Dabei stand von allem Anfang fest, dass ein wichtiger Teil dieses Grenzschutzes im Hochgebirge der K.K. Gendarmerie übertragen sein wird. Durch die Übertragung dieser Aufgaben an die K.K. Gendarmerie entstanden erhebliche Anforderungen hinsichtlich der Ausbildung im Hochgebirge. So wurden erste Sommer- und Winterhochgebirgsschulen abgehalten. Die Eis- und Gletschertechnik wurde im Adamellogebiet, das Klettern in der Presanella- und Brentagruppe geübt und die Schikurse wurden in Madonna di Campiglio abgehalten.
Bereits vor dem Ersten Weltkrieg war auf Gendarmeriedienststellen einfache Alpinausrüstung vorhanden. Diese beschränkte sich aber auf die zur Fortbewegung im alpinen Gelände erforderlichen Gegenstände (Schneeschuhe etc.).
Nach Kriegsende wurde eine Anleitung für den alpinen Dienst, bestehend aus einem allgemeinen Teil und acht Spezialheften, herausgegeben. Sie bildete die Grundlage für den damaligen Alpindienst der Gendarmerie.
Ab dem Jahre 1923 begann unter Oberst i.R. Georg Bilgeri eine Intensivierung der Ausbildung und auch die Ausrüstung wurde den damaligen Verhältnissen angepasst. Mit Breecheshosen, Wickelgamaschen bis zu den Knien, und einer Windjacke aus grauem Zeltleinen bekleidet waren die Gendarmen mit Eispickel, Kletterseil aus Hanf und zeitgemäßen Schiern (hölzernen Bilgeriski) ausgerüstet.
1927 erschien dann die erste Alpinvorschrift für die österreichische Bundesgendarmerie von Obst Bilgeri und Gend.Ob.Insp Josef Albert, herausgegeben von der Gendarmerie-Zentraldirektion in Wien.
Der Schritt zur einheitlichen und effizienten Ausbildung im alpinen Bereich ist mit dem Erscheinen dieser Alpinvorschrift getan. Die Ausbildungslehrgänge entsprachen damals schon ungefähr den Grundzügen der heutigen Ausbildung. Auch gab es bereits die gegenwärtig noch gültigen Qualifikationen Gendarmerie-Alpinist und Gendarmerie-Hochalpinist. Aus dem Lehrer für den hochalpinen Dienst ist die heutige Bezeichnung Gendarmerie-Bergführer geworden. Die damaligen Funktionsabzeichen für den Gendarmerie-Alpinisten und Gendarmerie-Hochalpinisten haben sich bis zum heutigen Tag unverändert erhalten.
Der Anschluss an das Deutsche Reich im März 1938 und der folgende Zweite Weltkrieg unterbrach die weitere Entwicklung des Gendarmerie-Alpindienstes.
Mit Erlass, Zl. 151.262-GD 5/47, vom 12.02.1947 äußerte das damalige Staatsamt für Inneres die Absicht, die Alpingendarmerie zu reaktivieren. Als Gründe wurde die Zunahme des Fremden- u. Touristenverkehrs, als auch die Steigerung des Wintersports und des Bergsteigens genannt.
Im Jahre 1951 wurde die Alpinvorschrift von Bilgeri mittels Erlass außer Kraft gesetzt und die Gendarmeriedienststellen mit einer neuen Alpinvorschrift beteilt. Ein Jahr später werden vom BMI in jedem Bundesland, außer dem Burgenland, alpine Einsatzgruppen eingerichtet. Eine erweiterte Auflage der Alpinvorschrift tritt im Jahre 1962 in Kraft.
Einen markanten Einschnitt in die bisher ausschließlich von Männern dominierte Geschichte der Alpingendarmerie stellt das Jahr 1994 dar.
Alexandra Ellensohn, eine junge Inspektorin aus Vorarlberg, nimmt als erste Frau die Alpinausbildung der Bundesgendarmerie in Angriff. Sie beendet diese nach zwei Jahren und wird im Jahre 1996 als erste Gendarmerie-Hochalpinistin Österreichs in die AEG Dornbirn aufgenommen.
Mittels Erlass vom 9. August 1996, Zl. 3400/132-II/23/96 wurde die bisher gültige Alpinvorschrift aufgehoben und durch die nunmehr gültigen Alpindienstrichtlinien ersetzt. Gleichzeitig kam es auch zu einer Modifizierung der gesamten Alpinausbildung.
So kann zurzeit die Qualifikation des Gendarmerie-Bergführers durchaus mit jener des „Staatlich geprüften Berg- und Schiführers“ verglichen werden.
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