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  3. Hate Speech/Hass im Netz

Hate Speech/Hass im Netz

© BMI

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  •   Hate Speech - Tipps  
  •   "Stoppe den Hass – Zeige Haltung“ Gemeinsam gegen „Hate Crimes“ & „Hate Speech“  

Was ist Hate Crime/Hate Speech/Hass im Netz?

Hate Crimes sind Straftaten, bei denen Täterinnen und Täter ihre Opfer aufgrund deren Zugehörigkeit zu einer besonders schutzwürdigen Gruppe auswählen, die sie ablehnen.

Schutzwürdige Merkmale (Identitätsmerkmale) sind Alter, Behinderung, Geschlecht, Hautfarbe, nationale/ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, sozialer Status und Weltanschauung.

Hate Speech (Hassreden) bezeichnet Äußerungen, die zu Hass anstiften, verhetzen und/oder für bestimmte Gruppen verletzend oder beleidigend sind. Hassreden können in allen Medien (analog/digital) im öffentlichen Raum in Wort und Bild stattfinden.

Hass im Netz ist ein Sammelbegriff. Er umfasst einerseits Hate Speech. Anderseits werden unter dem Begriff auch Handlungen erfasst, die gar keinen Bezug zu einem (geschützten) Diskriminierungsmerkmal haben, aber häufig im Internet passieren wie z.B. Upskirting, Cybermobbing, Stalking oder Shitstorms.

Bei Hate Crimes/Hate Speech geht es nicht um „Hass“ im klassischen Verständnis, sondern darum, dass ein Verhalten wegen eines ablehnenden Vorurteils gesetzt wird.

Die „Pyramid of Hate“ stellt ein Kontinuum der Steigerung des Hasses dar. Die verschiedenen Stufen sind eng miteinander verbunden. Die unteren Ebenen stützen die Oberen. Man muss bereits gegen negative Vorurteile aktiv werden, damit es gar nicht erst zu Hate Crimes kommt.

  1. Hate Speech passiert online oder offline.
  2. Hate Speech kann sich auf verschiedene Weise zeigen: Wort/Schrift, Bild, Video, Meme, andere Formen der Online-Aktivität.
  3. Hate Speech kann Straftatbestände verwirklichen und ist damit rechtlich relevant und von den Strafverfolgungsbehörden verfolgbar. Hate Speech kann auch nicht strafbar, aber diskriminierend sein.

! In jedem Fall kann man gegen Hate Speech aktiv werden !

Folgen von Hate Speech

Hate Speech kann für Opfer/Angehörige einer Identitätsgruppe schwerwiegende emotionale und psychologische Auswirkungen haben.

Silencing:
Betroffene werden zum Schweigen gebracht und ziehen sich aus dem realen und/oder dem Online-Leben zurück. Die Möglichkeit zur Partizipation ist aber eine Grundbedingung für eine Demokratie. Silencing reduziert Meinungsvielfalt und führt zur Verzerrung des gesellschaftlichen Meinungsbildes.

Nährboden für physische Gewalt und Radikalisierung:
Das Internet hat Auswirkungen auf die Offline-Welt. Hass im Netz kann Spannungen innerhalb der Gesellschafft verstärken. Identitätskrisen von Personen können von Extremistinnen/Extremisten für ihre Zwecke ausgenutzt werden.

Als Botschaftsverbrechen (message-crimes) wird durch Hate Speech, die sich gegen Menschen wegen Identitätsmerkmale richtet, die Botschaft „dich hätte es auch treffen können“ auch an Menschen gesendet, die dasselbe Merkmal aufweisen.

! Hass geht uns alle an – Gemeinsam für mehr Zusammenhalt !

Opfer oder Zeugin/Zeuge von Hate Speech – was kann ich tun?

Hate Speech – Ignorieren

Wird Hate Speech ignoriert kann das Betroffene noch mehr verletzen und sie ziehen sich zurück. Jede Person sollte aber nur dann aktiv werden, wenn es die persönliche Situation zulässt und man sich selbst nicht in Gefahr bringt. Trolle, also Personen, denen es im Internet nur darum geht, gezielt Streit und negative Emotionen zu provozieren und die Online-Diskussionen zu vergiften, sollten aber bspw. oft einfach ignoriert werden. Trolle nicht füttern!

Hate Speech – Reagieren

  • Nachfragen:
    Sie können nachfragen, wie ein Beitrag gemeint war.
  • Benennen:
    Wichtig ist, dass diskriminierende und menschenverachtende Äußerungen und unfaire Diskussionsstile im Netz auch so bezeichnet werden. Zeigen Sie Haltung!
  • Solidarisieren:
    Stehen Sie Betroffenen zur Seite und signalisieren Sie, dass diese nicht allein sind. Erklären Sie sich dazu bereit, als Zeugin/Zeuge zur Verfügung zu stehen.
  • Blockieren/Deaktivieren:
    Sie können Nutzerinnen/Nutzer und Inhalte ausblenden und blockieren. Sie können Ihren eigenen Account auch vorübergehend deaktivieren.

! Wer Hilfe sucht, ist stark !

Melden/Anzeigen

  • Melden Sie Beiträge auf den Social-Media-Plattformen:
    Wenn Sie wollen, dass ein Inhalt/Posting gelöscht wird, können Sie Beiträge direkt über ein Meldeformular/einen Meldebutton bei der Plattform melden.
  • Hate Speech bei der Polizei anzeigen:
    Eine Anzeige ist bei jeder Polizeidienststelle möglich. Das ist kostenlos und Sie haben das Recht, eine schriftliche Bestätigung der Anzeige zu bekommen. Gehen Sie zur Polizei, auch wenn Sie den Namen der Person, die Sie beleidigt hat, nicht kennen.
  • Melden Sie Hate Speech bei einer der behördlichen Meldestellen, die sich auf bestimmte Themen spezialisiert haben:
    NS-Meldestelle  
    ns-meldestelle@dsn.gv.at
    Meldestelle Extremismus/Terrorismus  
    stopextremists@dsn.gv.at
    Stopline  
    office@stopline.at
  • Viele Organisationen kooperieren mit Behörden und ermöglichen eine anonyme Meldung. Opfer bekommen Beratung und Hilfe. Zum Beispiel:
    #GegenHassimNetz   App „BanHate“   Antisemitismus Meldestelle  

! Melden Sie Hate Speech bei Behörden/Hilfsorganisationen/Providern oder Seitenbetreibern !

Dokumentieren

URL

  1. Kopieren und sichern Sie den Link (URL) zum relevanten Posting sowie zum Ausgangsposting (z.B. ein Kommentar/Foto/Medienbericht, auf das/den sich Hate Speech bezieht)
  2. Kopieren und sichern Sie den Link (URL) zum Profil der Person, die ein Posting/einen Inhalt veröffentlicht hat.
  3. Dokumentieren Sie, wann ein Beitrag veröffentlicht wurde und wann dieser entdeckt wurde.

Screenshots anfertigen

  1. Achten Sie dabei auf die Lesbarkeit/Qualität und darauf, dass Zeitangaben/Datum und Namen der Posterinnen und Poster zu sehen sind.
  2. Machen Sie Screenshots vom gesamten Thread/Kommentarverlauf.
  3. Leiten Sie Screenshots ausschließlich an Behörden oder Meldestellen weiter.
    Beweismittelsicherung ist ausschließlich der Polizei vorbehalten!

Achten Sie auf den thematischen Zusammenhang, in dem ein Beitrag veröffentlicht wurde.

ACHTUNG!
Machen Sie keine Screenshots von sexualbezogenem Kindesmissbrauch oder sexualbezogenen Darstellungen Minderjähriger. Gehen Sie sofort zur Polizei. Dokumentieren Sie ggf. Metadaten (wo/wann/wer/was wurde/hat geteilt).
Melden Sie den Fall telefonisch oder per Mail bei der Meldestelle Kinderpornografie und Kindersextourismus   (meldestelle@interpol.at, +43 (0) 1-24836-951310).

Erstellen Sie ein PDF-Dokument zu einer Website/ einem Kommentar-Verlauf

Gehen Sie im Browser auf „Drucken“ und dort auf „PDF speichern“. Eine ganze Website wird gespeichert. Achten Sie darauf, dass die Skalierung richtig eingestellt ist und alle wichtigen Informationen (Nutzerinnen/Nutzer, Inhalte und Zeitangaben, Reichweite etc.) gut lesbar sind. Nehmen Sie das Gerät (z.B. Handy/Laptop), auf dem Sie das Posting wahrgenommen haben, zur Anzeigenerstattung mit.

! Gute Dokumentation unterstützt Polizei und Justiz bei der Verfolgung von Hate Speech !

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Rechtsgrundlangen im Zusammenhang mit Hate Speech.

§§ 115 iVm 117 Abs 3 StGB – Beleidigung
Wer einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper misshandelt oder mit einer körperlichen Misshandlung bedroht, begeht eine Beleidigung. Wenn Personen im Zusammenhang mit Identitätsmerkmalen beleidigt werden, hat die Polizei die Straftat zu verfolgen (eine Ermächtigung muss vom Opfer erteilt werden).

§ 283 StGB – Verhetzung
Der Verhetzungsparagraf stellt unterschiedliche Handlungsweisen unter Strafe. Zum einen wird das Auffordern zu Gewalt (Abs 1 Z 1 Fall 1), zum anderen das Aufstacheln zu Hass (Abs 1 Z 1 Fall 2) gegen in Österreich geschützte Bevölkerungsgruppen und einzelne Mitglieder erfasst. In Z 2 der Bestimmung wird eine die Menschenwürde beeinträchtigende Beschimpfung gegenüber Individualpersonen als Angehörige geschützter Gruppen sowie gegenüber ganzen Bevölkerungsgruppen pönalisiert.

§ 33 StGB – Erschwerungsgrund
Rassistische, fremdenfeindliche oder besonders verwerfliche Beweggründe (diskriminierende Motive) werden als Erschwerungsgrund bei der Strafbemessung von den Gerichten berücksichtigt.

Verbotsgesetz (VerbotsG)
Die zwei wichtigsten Bestimmungen im Zusammenhang mit Hate Speech sind §§ 3g und 3h Verbotsgesetz.

§ 3g VerbotsG verbietet nationalsozialistische Wiederbetätigung. Jedes Wiederaufleben von nationalsozialistischen Aktivitäten soll im Keim erstickt werden. Z.B. Ansammeln von NS-Propagandamaterial, die Verwendung typischer Parolen/Symbole (z.B. Hakenkreuz), Glorifizierung und Gutheißung von A.H., Versenden eines Portraits von A.H. via WhatsApp.

§ 3h VerbotsG stellt die öffentliche Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung des Holocaust oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe. Auch die Existenz einzelner Konzentrationslager (Teilleugnung) ist strafbar.

Weitere häufige Delikte
Nötigung (§ 105 StGB), Gefährliche Drohung (§ 107 StGB), Beharrliche Verfolgung (§ 107a StGB), Cybermobbing (§ 107c StGB), Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen (§ 282 StGB), Verleumdung (§ 297 StGB), Kreditschädigung (§ 152 StGB), Üble Nachrede (§ 111 StGB), Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§ 113 StGB).

Meine Rechte

Opfer von Hate Speech können besonders schutzbedürftig sein. Das muss die Polizei ehestmöglich (i.d.R. vor der Erstvernehmung) feststellen und dokumentieren.

Damit sind erweiterte Rechte (z.B. Einvernahme durch Person des gleichen Geschlechts) im Strafverfahren verbunden.

Opfer von Online-Straftaten (§§ 107a, 107c, 111, 113, 115, 283 297 StGB) haben in bestimmten Fällen das Recht auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung  .

Hilfe/Informationen/Links
  • BMI
    • NEU:  Folder – Tipps gegen Hate Speech (pdf, 845 KB)
    • Hate Crime – Vorurteilsbedingte Straftaten
    • Extremismusprävention im Staatsschutz  
  • BKA
    • Prävention – Sicherheitstipps & Tools  
  • BMJ
    • Hass im Netz  
    • Opferhilfe und Prozessbegleitung  
  • Melde- und Beratungsstellen
    • oesterreich.gv.at: Melde- und Beratungsstellen  
    • onlinesicher.at: Meldestellen  
  • Quiz
    • „Hate Speech: Do’s and Don'ts”
      Zielgruppe: Jugendliche und Erwachsene
    QR-Code Hass im Netz

    Direktlink:
    zum Quiz „Hate Speech: Do's and Don'ts"  


Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2025

  • Hate Speech/Hass im Netz
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