Aktuelles
Sonderaktion zur Förderung freiwilliger Rückkehr nach Syrien
Im Rahmen der Initiative "Rebuild Syria" startete mit 1. Juli 2026 die Rückkehr-Sonderaktion Syrien. Mit einer finanziellen Starthilfe von bis zu 3.000 Euro sowie umfassenden Kommunikations- und Beratungsangeboten sollen die selbständige und dauerhafte Rückkehr nach Syrien erleichtert und neue Perspektiven im Herkunftsland aufgezeigt werden.
Ziel der Sonderaktion ist die dauerhafte Rückkehr syrischer Staatsangehöriger zu fördern, die sich in laufenden Asylverfahren befinden oder über subsidiären Schutz verfügen und Leistungen aus der Grundversorgung beziehen. Die erhöhte finanzielle Unterstützung soll dabei helfen, erste Herausforderungen nach der Rückkehr – etwa die Wohnraumbeschaffung – zu bewältigen.
Die Sonderaktion läuft von Juli bis September 2026 und umfasst folgende Unterstützungsleistungen:
• Bis zu 3.000 Euro für Syrerinnen und Syrer im laufenden Verfahren bzw. mit subsidiärem Schutz, sofern sie Grundversorgung beziehen.
• Bis zu 1.500 Euro für Syrerinnen und Syrer mit einer Ausreiseverpflichtung, Asylstatus oder einem anderen Aufenthaltsrecht.
• Organisation der Rückkehr und Übernahme der Reisekosten.
• Möglichkeit zur Teilnahme am EU-Reintegrationsprogramm vor Ort.
Begleitend zur Sonderaktion werden mehr als 5.000 syrische Personen in der Grundversorgung direkt angeschrieben. Zusätzlich informiert eine breit angelegte Social-Media-Kampagne über die verfügbaren Beratungs- und Unterstützungsangebote. Ziel ist, möglichst viele Betroffene auf die kostenfreie und österreichweit verfügbare Rückkehrberatung der BBU aufmerksam zu machen. Diese informiert über Rückkehrperspektiven und unterstützt sowohl administrativ als auch finanziell bei der Rückkehr.
Das Bundesministerium für Inneres unterstützt freiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer seit Jahren durch Information, Beratung, Starthilfe und ein Reintegrationsangebot in derzeit über 40 Herkunftsstaaten. Der freiwilligen Rückkehr wird – auch in Umsetzung geltender EU-Normen – immer Vorrang gegeben, da sie kostengünstiger, nachhaltiger und weniger eingriffsintensiv ist.
Eine freiwillige Rückkehr ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich. Sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, kann sie durch Rückkehrhilfe unterstützt werden.
Die Rückkehrhilfe umfasst die Beratung und Abklärung individueller Perspektiven während und nach dem Verfahren, die Organisation der Reise sowie die Übernahme der Reisekosten. Sie kann auch in der Gewährung finanzieller Starthilfe bestehen, die die Heimreise und Ankunft im Zielstaat erleichtern soll. Ergänzt wird sie durch Reintegrationsprogramme, die Wiedereingliederung fördern und Nachhaltigkeit stärken.