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"Haft in der Heimat" – Doorstep nach Ministerrat
Ausländische Straftäter sollen nach Verbüßung der Mindesthaft auch gegen ihren Willen abgeschoben werden können. Am 22. September 2026 gaben Innenminister Karner, Justizministerin Sporrer und NEOS-Klubobmann Shetty wichtige Änderungen im Strafvollzug bekannt.
Künftig sollen ausländische Straftäter nach Verbüßung der Mindesthaft auch gegen ihren Willen aus der Haft abgeschoben werden. Bisher wäre die Außerlandesbringung oft am Veto der Betroffenen gescheitert und war somit nur freiwillig möglich. Mit dem Beschluss im Ministerrat beginnt der parlamentarische Prozess, die Novelle soll noch heuer in Kraft treten. Nach dem Ministerrat am 22. September 2026 gaben Innenminister Gerhard Karner, Justizministerin Anna Sporrer und der Klubobmann der NEOS, Yannick Shetty, Statements zum aktuellen Thema "Haft in der Heimat" ab.
Innenminister Karner betonte: "Die konsequente zwangsweise Abschiebung von Straftätern unmittelbar aus der Haft ist Teil einer harten, aber gerechten Asylpolitik. Damit setzen wir einen weiteren Punkt des Regierungsprogramms um und entlasten damit auch den Strafvollzug. Das Asylsystem soll vor Überlastung und Missbrauch geschützt werden und jenen helfen, die Hilfe benötigen."
"Migration braucht Ordnung und Kontrolle. Deshalb hat der Staat künftig nach der Mindesthaftdauer die Handhabe, straffällige Personen ohne Aufenthaltsrecht außer Landes zu bringen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass bisher ein einfaches Veto des Häftlings gereicht hat, um ein Absitzen der Haft im Heimatland abzuwenden", ergänzte NEOS-Klubobmann Shetty.
"Migration braucht Ordnung und Kontrolle. Deshalb hat der Staat künftig nach der Mindesthaftdauer die Handhabe, straffällige Personen ohne Aufenthaltsrecht außer Landes zu bringen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass bisher ein einfaches Veto des Häftlings gereicht hat, um ein Absitzen der Haft im Heimatland abzuwenden", ergänzte NEOS-Klubobmann Shetty.
Illegale Migration gegen Null drängen
Durch die umfangreichen Maßnahmen der Bundesregierung ist die Zahl der originären Asylanträge auf einem historischen Tiefstand seit dem Beginn der 2000er-Jahre. Im August 2026 gab es lediglich rund 2.480 Erstanträge. Auch der Grenzraumschutz wurde weiterentwickelt – aus einem Zusammenspiel von Grenzpunktkontrollen und Grenzraumkontrollen im Hinterland.
Bis Ende August mussten 10.440 Personen Österreich verlassen, 51 Prozent davon zwangsweise, 48 Prozent der Abgeschobenen waren strafgerichtlich verurteilt.
Zweite Chance – Ausbildung statt Gefängniszelle
Weiters wurde verkündet, dass verurteilten Straftätern, die sich in einem aufrechten Ausbildungsverhältnis befinden, ein Strafaufschub für bis zu zwei Jahre ermöglicht werden soll, um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Haft zu erleichtern. "Unsere Justizanstalten brauchen jetzt spürbare Maßnahmen. Der hohe Belag entwickelt sich zunehmend zu einem Hindernis für die erfolgreiche Resozialisierung. Der heutige Beschluss ist ein entscheidender Schritt, um den Druck auf das System nachhaltig zu senken", sagte Justizministerin Sporrer.