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Neuer Gedenkort erinnert an Opfer der NS-Medizinverbrechen in Mauer-Öhling
Das Innenministerium beteiligte sich an der Aufarbeitung und erhält die Gräber der Opfer.
Während der NS-Zeit wurden Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sowie psychischen Erkrankungen als "lebensunwert" stigmatisiert und ermordet. Insgesamt 2.848 Patientinnen und Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Mauer-Öhling wurden zu Opfern der NS-Medizinverbrechen.
Am 2. Oktober 2026 wurde nun ein Gedenkort eröffnet, der an die Opfer erinnert und ihre Namen wieder sichtbar macht. Im Beisein der Landeshauptfrau von Niederösterreich, Johanna Mikl-Leitner, nahm Sektionschef Mathias Vogl in Vertretung des Bundesministers für Inneres, Gerhard Karner, im Rahmen der Eröffnungsfeierlichkeiten an einer Gesprächsrunde teil und skizzierte die erinnerungskulturellen Aufgaben des Innenministeriums.
Der von der Künstlerin Azra Akšamija konzipierte Gedenkort kennzeichnet zugleich jenen Friedhofsbereich, der 1944 aufgrund der Überbelegung des Anstaltsfriedhofs angelegt wurde. 2.848 Metallplättchen tragen die Namen und Lebensdaten der Opfer und geben ihnen damit ein Stück ihrer Identität zurück.
Auf dem Anstaltsfriedhof und der Erweiterungsfläche wurden während der NS-Zeit Opfer der "NS-Euthanasie", Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie Kriegsgefangene aus verschiedenen europäischen Ländern begraben. Im Zuge der Vorbereitungen auf die Niederösterreichische Landesausstellung wurden diese Gräber als Opfergräber im Sinne der Kriegsgräberfürsorgegesetze erkannt und gemeinsam mit dem Team der Landesausstellung historisch aufgearbeitet.
Die Republik Österreich ist völkerrechtlich und gesetzlich verpflichtet, Kriegs- und Opfergräber des Ersten und Zweiten Weltkrieges dauerhaft zu erhalten. Diese historische Verantwortung wird vom Bundesministerium für Inneres im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durch das Land Niederösterreich in Zusammenarbeit mit dem Landesklinikum Mauer wahrgenommen.